Gründungszuschuss+ALG+Job=KV-Beiträge?

Hallo Community,

habe die SuFu und Google bereits benutzt, aber meine Frage wird nirgends abschließend behandelt bzw. passt nie so ganz zu meinem Fall.

Falls ich doch eine ähnliche Fallgestaltung übersehen haben sollte, so bitte ich um eure Nachsicht :wink:

Person A wird eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und auch den Gründungszuschuss erhalten. Nach der Gewerbeeröffnung wird er zusätzlich einen Teilzeitjob aufnehmen – ca. 19 Std./wöchentlich mit ca. 450 Euro - 500 brutto mtl.

Daher: Auf die selbstständige Tätigkeit entfallen 21 Stunden wtl. und auf das Angestelltenverhältnis 19 Std. wtl.

Das Einkommen aus der angestellten Arbeit wird für die ersten 6 Monate wohl das Haupteinkommen darstellen ( ALG I und Gründungszuschuss nicht mit eingerechnet! ), da das selbstständige Projekt eine lange Anlaufphase haben wird – sprich Umsatz und Gewinn wird erst in ca. 6 Monaten erzielt.

_Wie müssen die Sozialversicherungsbeiträge, explizit die KV-Beiträge abgeführt werden?

Besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu erhalten und die Beiträge trotzdem über das Angestelltenverhältnis abrechnen zu lassen? Oder schließt das eine, dass andere aus?_

Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG
Free

Das wäre eine Frage für die Krankenkasse, aber ich versuchs mal.

Die Selbstständigkeit sehe ich als die hauptberufliche Tätigkeit an, daher entsteht keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Aufgrund der Gesamteinkünfte muss die Krankenkasse einen freiwilligen Beitrag festlegen, Grundlagen wären die Bemessungsgrundlage für Existenzgründer + Arbeitnehmereinkommen.(knapp 300 EUR Beitrag). Ärgerlich daran: es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss für die Arbeitnehmertätigkeit.