Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Aufrechnung vom Gründungszuschuss auf ALG1.
Habe vom 30.12.2010 bis zum 29.09.2011 Gründungzuschuss erhalten.
Am 30.12.2010 hatte ich noch Anspruch auf 204 Tage ALG1 (bis zum 30.07.2011).
Meine Frage:
habe ich noch Anspruch auf die 204 Tage, wenn ich meine Selbständigkeit jetzt aufgebe und wieder arbeitslos werde?
Zu dieser Frage habe ich von der Agentur für Arbeit zwei unterschiedliche Auskünfte erhalten:
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Nach Aufgabe der Selbständigkeit könne ich innerhalb von 4 Jahren seit Bezug des ALG1 auf die restlichen 204 Tage Arbeitslosengeld (gleicher Betrag wie vorher) zurückgreifen. Die Zeit des Gründungszuschusses würde nicht aufgerechnet.
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Keine Restansprüche auf die 204 Tage ALG1, da mit Gründungszuschuss verrechnet wird.
Nun bin ich natürlich total verunsichert, da mein Gründungszuschuss ja noch nach den alten Bestimmungen (vor Gesetzesänderung am 28.12.2011) bewilligt wurde.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Viele Grüße und schönen Dank