Gründungszuschuss beantragen aus Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen, mein Anspruch auf Arbeitslosengeld geht bis zum 30.9.2010. Um Anspruch auf Gründugszuschuss zu haben, muss ich ja mind. noch 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

  1. Wer kennt sich aus, wie das AA rechnet? Würde Gewerbeanmeldung zum 28. Juni 2010 anmelden.
  2. Habe bereits ein gewerbe nebenberuflich angemeldet. Gilt es, dieses auf Vollzeit zu ändern?
    Danke für informative Antworten dazu!

Hi,
das Arbeitsamt rechnet 90 Tage rückwärts, sodass du spätestens am 2. Juli starten solltest. Inzwischen prüfen die Agenturen aber recht scharf und suchen auch nach anderen Ablehnungsgründen!!! Der 28. Juni schaut in diesem Szenario dannn schon besser aus. Ich würde aber sehen, dass ich so bald als möglich aus den Puschen komme!! Antrag abholen - Datum setzen lassen > Businessplan schreiben > Stellungnahme einholen (startinformationen.de) und ab die Post.

Das Nebengewerbe sollte unbedenklich sein, da es hoffentlich eh schon von der AA genehmigt war. Eine andere neuerliche Gewerbeanmeldung brauchst du nicht. Aber vielleicht macht es ja Sinn das Gewerbe zu erweitern (Änderungsmeldung) damit du zumindest dem AA einen Zettel überreichen kannst.

Bei Fragen einfach melden

Frank

Hallo Frank,

herzlichen Dank!

Antrag ist schon gestellt beim AA, heisst meine Beraterin dort weiss Bescheid und ich müsste den Antrag morgen in der Post haben.
Mein Startdatum habe ich auf den 28. Juni gesetzt. Heisst bei ALO Anspruch bis 30.9. müsste das dann ja passen.
Habe das Gewerbe als Nebenberuf schon seit Anfang des letzten Jahres angemeldet. Aber bisher keine Einkünfte. Würde das dann nun erweitern auf Vollzeit. Meinst Du, das ist dann so OK?

das Arbeitsamt rechnet 90 Tage rückwärts, sodass du spätestens
am 2. Juli starten solltest. Inzwischen prüfen die Agenturen
aber recht scharf und suchen auch nach anderen
Ablehnungsgründen!!! Der 28. Juni schaut in diesem Szenario
dannn schon besser aus. Ich würde aber sehen, dass ich so bald
als möglich aus den Puschen komme!! Antrag abholen - Datum
setzen lassen > Businessplan schreiben > Stellungnahme
einholen (startinformationen.de) und ab die Post.

Das Nebengewerbe sollte unbedenklich sein, da es hoffentlich
eh schon von der AA genehmigt war. Eine andere neuerliche
Gewerbeanmeldung brauchst du nicht. Aber vielleicht macht es
ja Sinn das Gewerbe zu erweitern (Änderungsmeldung) damit du
zumindest dem AA einen Zettel überreichen kannst.

Bei Fragen einfach melden

Frank

Hi Andrea-Anna,

Du musst dein Bestes geben. Lieber zweimal fragen. Die Jungs von der AA prüfen derzeit alles tot.
BP tip top, Erklärung warum bisher nichts lief etc.
Aber Du machst das schon

Frank

Hi Andrea-Anna,

das hört sich ja ganz gut an. Das Gewerbe selbst kann man nicht von 50% auf 100% setzen, weil es nur ein 0% oder ein 100% beim Gewerbeamt gibt.
Deine von der Agentur erlaubte Nebentätigkeit muss natürlich zum Vollerwerb mutieren.
Soweit kein Problem. Aber ich rate dir zur Vorsicht. Es ist kein Witz die Agenturen haben die Oder die GZ-rate zu senken. Folglich darfst du dir keinen Fehler erlauiben.D.h. auch lieber zweimal bei der Agentur fragen als einmal zu wenig. Aber auch der Businessplan muss stimmen. Plus Hinweis weshalb Du keine Umdsätze in den ersten Monaten Deiner Selbständigkeit getätigt hast. Wichtig ist auch, dass es gleich losgeht mit Umsatz kosten und ertrag - auch dies war schon ein Versagensgrund. Also gib Dein Bestes.

gruß

Frank - ach - schöner Name - Dein Name

Hallo
Das arbeitsamt rechnet taggenau ab, so dass Sie am 28.06.2010 noch 95 Tage Restanspruch ALG haben müssten.
Der Nebenerwerb muss auf einen Haupterwerb umgemeldet werden.Das Gewerbe muss aber auch von anfang tatsächlich betrieben werden. Vorbereitungen zählen nicht als Beginn der selbständigen Tätigkeit.

Weitere nützliche Informationen rund um das thema Existenzgründung auch unter : www.kreuzer-michael.de

Schöne Grüße aus dem Maintal

Kreuzer Michael

Hallo Herr Kreuzer,

vielen Dank für die klare Antwort!
Dann müsste das ja passen mit der Gründung zum 28.6. und der Ummeldung auf Haupterwerb. Antrag auf Gründungszuschuss läuft. Dann muss „nur“ noch der Businessplan erstellt und geprüft werden …:frowning:Den kann man ja wohl nachreichen.
Beste Grüße aus München, Andrea Wagner

Hallo,

reden Sie doch einfach mal mit Ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt. Der kann Ihnen auf den Tag genau sage, bis wann Sie das Gewerbe angemeldet haben müssen.