Hallo, habe folgende Frage :
War die letzten 2,5 Jahre ( ab Juni 2007 bis Dezember 2009 ) auf 400 € Basis eingestellt. habe nebenbei mit PKW handeln wollen, weshalb ich mir dann Mitte 2009 einen Gewerbeschein holte, jedoch habe ich damit nicht mal ein Auto verkauft, also überhaupt kein umsatz gemacht. Nun habe ich in der Firma bis Ende Dezember 2009 gearbeitet und möchte mich im EDV Bereich selbstständig machen. Business Plan habe ich schon erstellt etc. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden oder muss ich mein altes Gewerbe ( KFZ Gewerbe ) abmelden ?
Hallo,
um Gründungzuschuss beantragen zu können, müssen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Voraussetzungen dafür sind in Ihrem Fall nicht gegeben. s.http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zen…
Bleibt also nur der Weg über Hartz 4.0 bzw. ALGII. Aber auch hier bestehen Möglichkeiten sich einen eine Gründung fördern zu lassen. Stichwort hier :Einstiegsgeld
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Cont…
Voraussetzung ist ein perfekter Businessplan z.B.: www.lexstart.de und einiges an Ausdauer
Gruß
Frank
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hm, soll heissen ich muss mich Arbeitslos melden und mein altes KFZ Gewerbe abmelden oder gibt es eine alternative ?
hm, soll heissen ich muss mich Arbeitslos melden und mein
altes KFZ Gewerbe abmelden oder gibt es eine alternative ?
Hallo,
wenn Sie gewerbetreibend sind und offentsichtlich nicht genug einnehmen, besteht auch die Möglichkeit, dass das Amt Ihr Einkommen aufstockt - sogenannte Aufstocker. Diese sind im Übrigen sehr beliebt. Man wird Sie wahrscheinscheinlich zur Aufgabe Ihrer selbst. Tätigkeit drängen und Sie in den 1. Arbeitsmarkt vermitteln.
Aufstocker ? wie ist das gemeint ? Im moment bekomme ich gar nichts, habe bis Ende Dezember 2009 auf 400 € Basis gearbeitet und will mich jetzt im EDV Handel selbstständig machen. Habe mich aber auch nicht Arbeitslos gemeldet, will ich auch nicht, da ich mich ja selbstständig machen will. Habe zwar Gewerbe im KFZ Bereich, aber bis jetzt hat sich da noch nichts getan.
Hallo!
Für die Beantragung des Gründungszuschusses müssen Sie mind. einen Tag arbeitslos gemeldet sein und über einen Restanspruch von mind. 90 Tage ALG I verfügen.
Sie könnten durchaus beide Gewerbe parallel ausführen, allerdings kann nur eine Tätigkeit gefördert werden und diese muss in Vollzeit ausgeführt werden. Das neue Gewerbe sollten Sie erst nach Absprache mit Ihrem Sachbearbeiter der AA anmelden. Ich hoffe ich konnte Ihnen ein Stück weiter helfen.
:Hallo, habe folgende Frage :
War die letzten 2,5 Jahre ( ab Juni 2007 bis Dezember 2009 )
auf 400 € Basis eingestellt. habe nebenbei mit PKW handeln
wollen, weshalb ich mir dann Mitte 2009 einen Gewerbeschein
holte, jedoch habe ich damit nicht mal ein Auto verkauft, also
überhaupt kein umsatz gemacht. Nun habe ich in der Firma bis
Ende Dezember 2009 gearbeitet und möchte mich im EDV Bereich
selbstständig machen. Business Plan habe ich schon erstellt
etc. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden oder muss ich mein
altes Gewerbe ( KFZ Gewerbe ) abmelden ?
Hallo,
darf ich fragen von was Sie derzeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten?
Der Witz ist, wenn Sie in keinem Sozialennetz hängen, kümmert sich das Netz auch nicht um Sie.
Will heißen, wenn Sie nicht Mitglied im Verein sind, dürfen Sie auch nicht mitspielen.
Im Umkehrschluß heißt das, wenn Sie denn eine Unterstützung wollen, müssen Sie sich Arbeitslos oder Bedürftig (Aufstocker) melden.
Am Besten Sie sprechen mit den Jungs vom Arbeitsamt. Das ist zwar alles andere als erquickend aber Sie bekommen schon mal eine Richtung in die Sie laufen müssen.
Viel Erfolg
Frank
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Hallo lieber Existenzgründer,
also ein Gewerbe, das Null Euro Umsatz bringt kann auf ejden Fall abgemeldet werden. Da es ja demnach auch nicht hauptberuflich betrieben worden ist, ist dies ein weiteres Argument, für einige andere formellen Fragestellungen. Arbeitslos und arbéitssuchend melden ist für einige Dinge von Belang. Auf jeden Fall machen! Wovon haben Sie denn die letzten Jahre gelebt.
Je nachdem ob dann Anspruch auf ALG I oder ALG II besteht lässt sich prüfen, ob Gründungszuschuß oder Einstiegsgeld beantragt werden kann. Ausserdem empfehle ich Ihnen im Rahmen des Gründercoaching bei der Existenzgründung eine geförderte Beratung in Anspruch zu nehmen. In welchem Ort oder welchem Kreis wohnen Sie denn?
Gruss
S.D.
Also so genau kann ich Dir das leider nicht beantworten. Fakt ist, um Gründungszuschuss zu bekommen musst du Arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf ALG I haben. wie sich das mit einem bereits angemeldeten Gewerbe verhält, weiß ich nicht 100%ig, aber soweit ich mich erinnere, war es so, dass es nicht problematisch ist, wenn bereits ein Gewerbeschein vorliegt. Es darf jedoch nicht der bisherige Hauptberuf gewesen sein. Am besten mal telefonich bei der Arbeitsagentur erkundigen, die wissen sowas.
Viele Grüße
Robert
Hier findet ihr übrigens eine sehr gute und praxisnahe Anleitung zum Beantragen des Gründungszuschuss. Diese hat einer der chocoBRAIN-Gründer selbst verfasst: