Gründungszuschuss bei GmbH: Beginn Selbständigkeit

Hallo,

wo findet man eine exakte Definition des Beginns der Selbständigkeit bei Beantragung des Gründungszuschusses für eine neu zu gründende GmbH? Was ist der relevante Zeitpunkt?

  • Gründung beim Notar?
  • Eintragung im Handelsregister?
  • Gewerbeanmeldung?
    Theoretisch müsste man ja eine GmbH „auf Vorrat Gründen“ und liegen lassen können - solange diese nichts tut außer da zu sein und nicht beim Gewerbeamt angemeldet ist, kann doch hier noch keine Selbständigkeit vorliegen? Kennt jemand seriöse schriftliche Quellen dazu? Leider hat Google hier nichts zu Tage gefördert.

Danke

wo findet man eine exakte Definition des Beginns der
Selbständigkeit

Das ist unterschiedlich aus Sicht des Gewerbeamtes und des Finanzamtes.

bei Beantragung des Gründungszuschusses

Bei dem, der den Gründungszuschuss zahlen soll.

für eine neu zu gründende GmbH? Was ist der relevante Zeitpunkt?

  • Gründung beim Notar?
  • Eintragung im Handelsregister?
  • Gewerbeanmeldung?
    Theoretisch müsste man ja eine GmbH „auf Vorrat Gründen“ und
    liegen lassen können - solange diese nichts tut außer da zu
    sein und nicht beim Gewerbeamt angemeldet ist, kann doch hier
    noch keine Selbständigkeit vorliegen?

Das ist auch so. Kommt aber auf die Sichtweise an. Da die Frage hier bei „Arbeits- & Sozialamt“ steht, handelt es sich doch nicht etwa um einen Zuschuss der Arbeitsagentur oder ARGE? Denn dann ist auch die bereits gegründete und auf Vorrat liegengelassene GmbH problematisch. Insbesondere bei der letztgenannten. Hier wäre noch zu betarchten, wer die GmbH gründete; oder ob der Antragsteller die GmbH nachher übernimmt.

Kennt jemand seriöse schriftliche Quellen dazu?

Die Quelle des Zuschusszahlers wäre hier am besten.