Gründungszuschuß bei Zwangsvollstreckung ?

Hallo !

Ich erwäge, mich mit Hilfe des Gründungszuschusses selbstständig zu machen. Es laufen mehrere kleine Zwangsvollstreckungen gegen mich, die ich ratenweise abzahle. Muß ich das bei der Beantragung angeben oder könnte das den Zuschuß verhindern ? Oder was passiert, wenn ich es nicht angebe, es aber später rauskommt ? Freue mich auf kompetente Antworten; eilt…

Liebe Grüße,

Ralf

Hallo Ralf,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da es sich hier nicht direkt um eine Frage bezgl. der Zwangsvollstreckung handelt, sondern um den Gründungszuschuss geht. Ich würde an Deiner Stelle jedoch die laufenden Vollstreckungsmaßnahmen nicht verschweigen, um die Gewährung des Gründungszuschusses nicht zu gefährden.

Vielleicht steht ja was in den Hinweisen zum Gründungszuschuss.

LG

Hallo,

leider habe ich keine Erfahrungen mit Gründungszuschuss bei Zwangsvollstreckungen. Ich würde mich da beim Arbeitsamt am besten mal telefonisch erkundigen(hotline), die kollegen sind oft sehr nett und und helfen sicher weiter. Verheimlichen ist sicher keine gute Idee.

Grüße
Robert

Sorry, aber auf diese Fragen kann ich Ihnen auch nicht antworten.fragen Sie doch mal das Arbeitsamt.

MfG Kreuzer Michael

Hallo !

Ich erwäge, mich mit Hilfe des Gründungszuschusses
selbstständig zu machen. Es laufen mehrere kleine
Zwangsvollstreckungen gegen mich, die ich ratenweise abzahle. Muß ich das bei der Beantragung angeben oder könnte das den :Zuschuß verhindern ? Oder was passiert, wenn ich es nicht :angebe, es aber später rauskommt ? Freue mich auf kompetente
Antworten; eilt…

Liebe Grüße,

Ralf

Hallo Ralf,

die Zahlungsvereinbarungen haben nichts mit der Gründung oder dem Zuschuss zu tun, was die Agentur angeht. Aber deine Gläubiger könnten dann, wenn du in Zahlungsverzug gerätst, auf Einkommen aus der Selbständigkeit zugreifen. Solange du deine Vereinbarungen einhältst, kann eigentlich auch nix passieren. Ein Insolvenzanwalt kann dir hier sicherlich auch eine wertvolle Hilfe sein.

Gruß