Hallo !
Ich erwäge, mich mit Hilfe des Gründungszuschusses
selbstständig zu machen. Es laufen mehrere kleine
Zwangsvollstreckungen gegen mich, die ich ratenweise abzahle. Muß ich das bei der Beantragung angeben oder könnte das den :Zuschuß verhindern ? Oder was passiert, wenn ich es nicht :angebe, es aber später rauskommt ? Freue mich auf kompetente
Antworten; eilt…
Liebe Grüße,
Ralf
Hallo Ralf,
die Zahlungsvereinbarungen haben nichts mit der Gründung oder dem Zuschuss zu tun, was die Agentur angeht. Aber deine Gläubiger könnten dann, wenn du in Zahlungsverzug gerätst, auf Einkommen aus der Selbständigkeit zugreifen. Solange du deine Vereinbarungen einhältst, kann eigentlich auch nix passieren. Ein Insolvenzanwalt kann dir hier sicherlich auch eine wertvolle Hilfe sein.
Gruß