Hallo,
ich habe einige spezielle Fragen zum Gründungszuschuss, die so nicht einfach im WEB zu finden sind. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, da wir eine Jobagentur eröffnen wollen.
1.Kann man den Antrag erst frühestens am 2. Tag der Arbeitslosigkeit einreichen und nicht vorher?
2.Gilt der Gründungszuschuss auch für Gemeinschaftsgründungen (OHG oder GbR) oder ist es besser lieber zwei Einzelunternehmen zu gründen, die nach dem Antrag per Notar zu einem Unternehmen werden?
3.Gibt es die Möglichkeit weitere selbstständige Tätigkeiten auszuüben? Wenn unsere Selbstständigkeit erfolgreich sein sollte, möchten wir nämlich ein bestehendes Unternehmen aus dieser Branche übernehmen (gehört Verwandten -> nur Umschreibung der Gesellschafter beim Notar notwendig).
4.Gibt es irgendeine Pflicht in den 9 Monaten der Förderung? Muss ich etwas nachweisen, etc. oder heißt es: Antrag durch und ich kann tun und lassen, was ich will?
Vielen Dank für eine kompetente Antwort!
Gruß, berlinmal