Hallo Zusammen,
Ich habe gehört, dass der Grünsungszuschuss in 2011 nur noch KANN-Leistung der ARGE ist. Ist das richtig?
Und wer entscheidet wie, ob man den Zuschuss bekommt?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Juli
Hallo Zusammen,
Ich habe gehört, dass der Grünsungszuschuss in 2011 nur noch KANN-Leistung der ARGE ist. Ist das richtig?
Und wer entscheidet wie, ob man den Zuschuss bekommt?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Juli
Hallo!
Dachte eigentlich, der Gründungszuschuss war schon immer an gewisse Voraussetzungen gebunden und daher schon immer eine Kann-Leistung. Schon das Internet dazu befragt - z.B. eine Suchmaschine?
http://www.foerderland.de/1557.0.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndungszuschuss
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Gruß
Falke
Hi,
der Rechtsanspruch bleibt auch 2011 für den Gründungszuschuss bestehen. Aber wie bereits erwähnt, ist er an Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Siehe die Links des Vorposters.
VG
e
Gründungszuschuss od. Einstiegsgeld? AA oder Arge?
Hallo,
Ich habe gehört, dass der Gründungszuschuss in 2011 nur noch KANN-Leistung der ARGE ist. Ist das richtig?
das kann nicht richtig sein. Allerdings nicht wegen Kann- oder Muss-Entscheidung, sondern weil die Arge schlicht nicht für den Gründungszuschuss (GZ) zuständig ist, damit vielmehr nullkommanix zu tun hat!
Deshalb solltest du erstmal klarstellen, welche Leistung du überhaupt meinst:
GZ von der Arge geht definitiv nicht!
Und wer entscheidet wie, ob man den Zuschuss bekommt?
AA: Arbeitsvermittler
ARGE: Fallmanager
Grüße Fred
Hallo Julia,
wir sollten die Behörden sauber trennen und auch die Leistung, die sie zahlen:
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, auf die man nach wie vor einen Rechtsanspruch hat, wenn man folgende Voraussetzungen erfüllt:
Man denkt darüber nach, aus dem GZ eine Ermessensleistung zu machen, dafür bedarf es aber Gesetzesänderungen, die nicht von heute auf morgen machbar sind - aber die Agenturen werden künftig genauer hinsehen und prüfen, ein Rechtsanspruch besteht aber nach wie vor
Die ARGE zahlt lediglich das sog. Einstiegsgeld, das war schon immer eine Ermessensleistung - ich hoffe, ich konnte helfen