Gründungszuschuß/Krankengeld

Moin, folgende Situation:

  1. Jemand bezieht einen Gründungszuschuß vom AA und hat sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert.
  2. 2 Monate vor Ablauf des Gründungszuschusses wird diese Person krank und kann aufgrund der Krankheit keine Umsätze erzielen, hatte also als Einkommen lediglich den Gründungszuschuß zur Verfügung.
    Frage: Kann diese Person nach dem Auslaufen der Gründungszuschusszahlungen mit gesetzlichem Krankengeld rechnen, welches von der Höhe des Gründungszuschusses abgeleitet wird, obwohl er keine weiteren Umsätze generieren konnte?

Bei der Entscheidung zur freiwilligen Versicherung in der GKV (bei Gründung] ist auch die Wahl mit/ohne Krankentagegeld zu fällen. Meine Erfahrung zeigt, daß eine Beratung kauf stattfindet und oftmals auch das Krankengeld aus Kostengründen weggelassen wird.

Wie war Deine Entscheidung?

Stimmt, die Beratung von Seiten des Versicherungsträgers war in diesem Fall gleich Null. Ich persönlich habe mich für das Krankengeld entschieden, zumal der „Aufschlag“ nicht allzu groß ist.

Dann gibt es auch Geld.