Moin, folgende Situation:
- Jemand bezieht einen Gründungszuschuß vom AA und hat sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert.
- 2 Monate vor Ablauf des Gründungszuschusses wird diese Person krank und kann aufgrund der Krankheit keine Umsätze erzielen, hatte also als Einkommen lediglich den Gründungszuschuß zur Verfügung.
Frage: Kann diese Person nach dem Auslaufen der Gründungszuschusszahlungen mit gesetzlichem Krankengeld rechnen, welches von der Höhe des Gründungszuschusses abgeleitet wird, obwohl er keine weiteren Umsätze generieren konnte?