Gründungszuschuss: neben- in hauptberuflich ändern

Hallo,
ich habe letztes Jahr eine freiberufliche, nebenberufliche Tätigkeit als Unternehmensberater und Coach angefangen und beim Finanzamt gemeldet. Bisher habe ich nur geringfügig Geld damit verdient. Jetzt habe ich zu Ende Februar eine Kündigung erhalten und will mich nun mit Unternehmens- und Personalberatung hauptberuflich aufstellen. Dafür will ich den Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt beantragen.
Fragen:

  1. Inwiefern spielt die Zeit / das Geld, das ich bisher nebenbei verdient habe eine Rolle bei
  • Bewilligung des Gründungszuschusses
  • Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses
    Anmerkung: Zeit- und Ertrag waren in manchen Monaten 0 aber in allen weit unter dem was mein Hauptberuf war.
  1. Was muss ich bei der Erklärung zur selbstständigen Tätigkeit (Formular bei Beantragung ALG)eintragen, wenn ich die Nebentätigkeit ja mit Änderung in Haupttätigkeit gar nicht mehr habe?

Nun

Hallo,

zunächst muss folgende Situation vorhanden sein:

Erhalt von ALG I für mindestens noch 4 Monate. Dann kann ein Antrag auf Gründungskostenzuschuss gestellt werden. Wenn der Zuschuss genehmigt wird, wird das ALG weitere 9 Monate gezahlt zzgl. 300 Euro. Vor Ablauf der 9 Monate muss in Form einer EÜR oder GuV nachgewiesen werden, dass das Unternehmen tragfähig ist. Dann wird für weitere 6 Monate der Zuschuss von 300 Euro gezahlt.
In dem Antrag beim AA gibt es die Frage, ob die Tätigkeit bisher Nebenberuflich ausgeführt wurde. Hier stellt sich die Frage, ob man das mit ja beantwortet, wenn keine oder geringe Umsätze vorhanden waren. Manche Arbeitsämter bzw. Arbeitsvermittler stellen sich quer mit der These, dass man das bestehende Geschäft auch ohne weitere staatliche Hilfe ausbauen könnte, wenn man sich genug anstrengt. Vorsichtig ausgedrückt würde ich die Frage mit nein beantworten, da das AA ja nicht mit dem FA zusammenarbeitet.

Für die Umsetzung empfehle ich einen Coach, der bei allen Fragen zur Verfügung steht. Ich wäre gerne dazu bereit.
Also für weitere Infos einfach melden. Ich hoffe, geholfen zu haben.
Schönes WoE
Kitty

Hallo Kitty,
vielen Dank für die Antwort!Es hilft, die Sicht von Leuten zu bekommen, die schon öfter auf sowas draufgeschaut haben.

Ich wünsche einen schönen Tag,
Amasen

Hallo,

zunächst muss folgende Situation vorhanden sein:

Erhalt von ALG I für mindestens noch 4 Monate. Dann kann ein
Antrag auf Gründungskostenzuschuss gestellt werden. Wenn der
Zuschuss genehmigt wird, wird das ALG weitere 9 Monate gezahlt
zzgl. 300 Euro. Vor Ablauf der 9 Monate muss in Form einer EÜR
oder GuV nachgewiesen werden, dass das Unternehmen tragfähig
ist. Dann wird für weitere 6 Monate der Zuschuss von 300 Euro
gezahlt.

In dem Antrag beim AA gibt es die Frage, ob die Tätigkeit
bisher Nebenberuflich ausgeführt wurde. Hier stellt sich die
Frage, ob man das mit ja beantwortet, wenn keine oder geringe
Umsätze vorhanden waren. Manche Arbeitsämter bzw.
Arbeitsvermittler stellen sich quer mit der These, dass man
das bestehende Geschäft auch ohne weitere staatliche Hilfe
ausbauen könnte, wenn man sich genug anstrengt. Vorsichtig
ausgedrückt würde ich die Frage mit nein beantworten, da das
AA ja nicht mit dem FA zusammenarbeitet.

Für die Umsetzung empfehle ich einen Coach, der bei allen
Fragen zur Verfügung steht. Ich wäre gerne dazu bereit.

Also für weitere Infos einfach melden. Ich hoffe, geholfen zu
haben.

Schönes WoE

Kitty