HI!
ich habe letztes jahr im august meine ausbildung beendet (mit ihk abschluß) und habe bis ende des jahres auf steuernummer, aber sehr regelmäßig und gut zu tun gehabt. seit anfang des jahres sieht es etwas anders aus. schon nach der ausbildung hat ein kollege was von einem zuschuss vom amt erzählt, der es jungen (ex)azubis erleichtern soll, den schritt in die selbstständigkeit zu wagen. nun hat ein halbes jahr später noch ein kollege auch nach bestehen seiner prüfung sowas bekommen, allerdings kann mir keiner genau sagen, ob ich das kriege, ohne mich arbeitslos zu melden. das kann ja nicht der sinn der sache sein. es handelt sich dabei um ein geld, welches ein jahr gezahlt wird, losgelöst davon, was man nu verdient mit seiner neugebackenen selbstständigkeit. würde das auch gern beantragen, denn immerhin wäre dadurch miete und nks abgedeckt und es versauert einem nicht die einfindphase in die selbstständige tätigkeit … WER KANN MIR SAGEN WIE SICH DAS NENNT, WO ICH ES BEANTAGE UND WAS ICH BEACHTEN MUSS ???
thanxx in advance,
Sabazios
Hallo
ohne Leistung vom Amt=== nix Geld vom Amt, das ist die simple Formel
LG
Mikesch
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Hmm … meine Vermutung geht ja auch in die Richtung, nur Kollege Nr. 1 kriegt dieses Geld ganz einfach ma so dieses eine Jahr lang zusätzlich zu seiner selbstständigen Tätigkeit … is in dem Fall nicht die Leistung vom Amt gleich das Geld? Geht es dabei, wie bei Vielem nicht um die Arbeitslosenstatistik, so von wegen mit em Geld kann ich mir die Selbstständigkeit zumindest doch ein Jahr lang leiste und meld mich nicht arbeitslos ??? …
Sabazios
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Hallo,
ja und nein. Im Grunde geht es schon darum, aber die Leute in der AfA
sind trotzdem an ihre Richtlinien gebunden. Allerdings kann man mit
denen reden …
Z. B. wie lange Du gemeldet sein musst. Außerdem
musst Du eh ein paar Dinge beibringen (Businessplan …), das braucht
eh seine Zeit.
vE
Richard
Hmm … meine Vermutung geht ja auch in die Richtung, nur
Kollege Nr. 1 kriegt dieses Geld ganz einfach ma so dieses
eine Jahr lang zusätzlich zu seiner selbstständigen Tätigkeit
… is in dem Fall nicht die Leistung vom Amt gleich das Geld?
nur nach der genannten Formel, sonst gibt es nix vom Amt. Ist das schwer zu verstehen?? Frag deinen Kollegen wie lange er arbeitslos war oder wo er das Geld sonst herbekommt
LG
Mikesch
danke für eure hilfe, aber hab mein problem gelöst !!! ihr hattet grob gesagt recht
nu hab ich viele amtsgänge vor mir. bis denne …
sabazios
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