Hallo, Wissende…
hoffe, bin aufm richtigen Board…hab leider bei der Brettersuche nichts gefunden…
Frage:
zählt der Gründungszuschuss zum pfändbaren einkommen eines privatverbraucherinsolvenzlers, der sich in der wohlverhaltensperiode befindet und sich aus der arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht?
Danke und MfG
MacCorsa
zählt der Gründungszuschuss zum pfändbaren einkommen eines
privatverbraucherinsolvenzlers, der sich in der
wohlverhaltensperiode befindet und sich aus der
arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht?
Hallo,
pfändbar ist das Einkommen, bei einem Selbständigen somit der Gewinn. Die Zuschüsse sind Einnahmen wie alle anderen auch. Insoweit ist zu prüfen, ob im jeweiligen Monat Gewinn vorlag, nur wenn der Gewinn über der Pfändungsfreigrenze lag, ist er Pfändbar. Woher man dann das zu pfändende nimmt, ist egal. Bei Überpfändungen muss man sich allerdings selbst wehren, es wird nicht geprüft, ob die Höhe iO ist. Also immer artig Buchhaltung machen und regelmäßig korrekt den Gewinn ermitteln um im Fall der Fälle etwas dagegen machen zu können.
mfg vom
showbee