Gründungszuschuss Rückzahlung Verjährung möglich?

Folgendes zu meinem Fall:

Ich habe bis Januar 2012 Gründungszuschuss erhalten, habe aber im September 2012 eine Festeinstellung auf Teilzeit begonnen. Allerdings habe ich dem AA nichts davon mitgeteilt, weil ich meine Selbständigkeit weiter ausgeführt habe und davon ausging das dies auch rechtens ist. Nun habe ich mit meinem Steuerberater die Steuererklärung für letztes Jahr durchführen wollen und sties auf die Problematik, dass ich ja auch die Gelder vom AA angeben muss. Daher habe ich mich entschieden mich schätzen zu lassen.

Meine große Befürchtung ist nun allerdings, dass ich die gesamte bzw. einen Großteil der Summe zurückzahlen muss. Zu erleutern sind noch folgende Dinge die unter Umständen für oder gegen eine Rückzahlungspflicht sprechen könnten. Ich bin seit Mai 2012 in eine andere Statd gezogen, habe also auch ein anderes für mich zustäniges Finanzamt. Ein guter Bekannter hat mir von einem ähnlichen Fall erzählt dem ihm vor einigen Jahren passierte, Seine enge Bekannte meinte das er nach einem Jahr die Forderung ans AA nicht mehr zu zahlen hätte brauchen.

Ich danke vielmals für die Auskunft im Vorraus und wünsche einen schönen Tag!

Grüße
m. aus Berlin

Hallo,
da kenne ich mich leider gar nicht aus, und kann leider nicht helfen.
Viel Glück
glaub nicht alles

Sorry, da hab ich keine Ahnung von.Grüße aus Essen N Richter