Gründungszuschuss Selbständigkeit

Hallo,
nach vier Jahren Festanstellung habe ich mich entschlossenen, wieder den Weg der Selbständigkeit einzuschlagen. Wieder, weil ich vor 5 Jahren diesen Weg schon gegangen bin, neben meiner Festanstellung (seit 4 Jahren) auch hin und wieder ein paar Arbeiten als Grafiker mache. Sprich, ich habe meinen Status als Selbständiger nie aufgegeben.

Plan ist nun folgender: Ich möchte mich mit zwei weiteren Personen zu einem Büro zusammenschließen. Eine der Personen arbeitet seit geraumer Zeit als Selbständiger, auch die andere Person, wenn auch nur sporadisch neben seinem Studium. Da ich nie Gründungszuschuss beantragt bzw. erhalten habe, möchte ich wissen, ob das nun nach 5 Jahren immer noch möglich ist. Falls ja, gilt ein Anspruch nur für mich oder kann man auch als Büro in oben genannter Konstellation noch Zuschüsse vom Staat beantragen? In welcher Form (Partnerschaft, GbR,…) und wann wir das Büro gründen, hängt ein wenig von diesen Fragen ab.

Für Fachkundige entstehen hier wohl noch ein paar weitere Fragen, die ich natürlich gerne beantworte.

1000 Dank im voraus,
AsAsElLo123

Guten Tag,

diese Frage kann nur das Amt beantworten, bei dem Sie einen Antrag stellen. Sie selber erhalten meines Wissens Zuschuss zur Selbständigkeit, wenn Sie dies hinreichend begründen.

Ich habe dieses Jahr für einen Mann, der sich als Hausmeister und Altenpfleger selbständig machen wollte (mittlerweile geschehen) folgendes bei der Agentur für Arbeit in Wangen/Allgäu eingereicht:

  1. Beschreibung des Existengründungsvorhanbens
  2. Eine Rentabilitätsvorausschau für die nächsten zwei Jahre und
  3. Eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung.

Dies muss hieb und stichfest, also absolut nachvollziehbar sein.

Für eine GbR halte ich das für problematisch. Auch glaube ich nicht, dass es dafür Zuschüsse gibt.

Als Berater müsste ich fragen, wozu brauchen Sie die beiden überhaupt? Und dasselbe fragt die Agentur für Arbeit.

Wenn Sie einen staatlichen Zuschuss wollen, müssen Sie alleine Ihre Existenzgründung nachweisen. Was Sie dann danach machen, wenn Sie selbständig sind, ist eine ganz andere Sache und interessiert niemanden mehr.

Gruß von
Karl Rapp

Hallo AsAsElLo123,
ich kann dir deine Frage nicht beantworten.
Am Besten ist es sicher, wenn du dich als 1. an die IHK wendest und beraten laesst, da sich vieles auch veraendert ueber die Jahre.
Beste Gruesse, Flo.

Hallo xxxxxx,
das ist eine sehr schwierige und komplexe Anfrage. Für die Beantwortung benötigt man den Rat der Wirtschaftsförderung (Rathaus), weil sie sowohl finanzrechtliche, steuerrechtliche, arbeitsmarktrechtliche als auch andere Inhalte berührt.
Förderung gibt es schon, aber „der Teufel steckt im Detail“.
Viel Erfolg!
HPS

Hallo AsAsElLo123,

sorry da kannich Dir nicht mit einer qualifizeirten Auskunft weiterhelfen.
Von einem Freund habe ich jedoch erfahren, dass Ihm die ortsansässige IHK mit Auskünften weiterhelfen konnte. Und das Ganze für lau…

Gruss

Hallo
Sie können den gründungszuschuß nur für sich selbst beantragen und erhalten, da dieser personenbezogen ist.
Darüber hinaus gibt es jede Menge anderer Förderungen, die allesamt personenbezogen sind. Coaching, darlehen usw.
Schauen Sie doch einfach mal auf meiner Internetseite
www.kreuzer-michael.de nach dann wissen Sie mehr.

MfG Kreuzer Michael

Hallo, um Gründungszuschuss zu bekommen, muss man aus der Arbeitslosigkeit kommen. D.h., durch das Beatragen mittels Businessplan und ausreichendem Zahlenwerk kann für neun Monate ab Gründung das Arbeitslosengenld I plus 300 Euro Gründunszuschuss gezahlt werden. Alles läuft über die Agentur für Arbeit. Auf deren Internetseite gibt es in jedem Fall weiterführende Infos. Vielleicht ist ein Kollege noch arbeitslos und kann den Gründungszuschuss beantragen. Für beschäftigte Personen ist das meines Wissens nach nicht möglich. Ob man schon einmal selbständig war, spielt kein Rolle.
Viel Erfolg!

hallo,
ich hatte keine gelegenheit, diese frage im okt. 2010 ausführlich zu beantworten, möchte aber nicht umhin kommen darauf hinzuweisen, dass die staatlichen fördergelder für gründer ab november 2011 zur ermessenssache der arbeitsagentur werden (kein gesetzlicher anspruch mehr). falls also noch nicht geschehen, dann vorher den antrag stellen. alles gute.
gruß