Hallo zusammen,
wenn Person A sich in der Arbeitslosigkeit entscheidet sich selbstständig zu machen, bekommt sie ja als Zuschuß 9 Monate lang die Höhe des Arbeitslosendgeldes + 300 € zwecks Krankenversicherung.
Person war bis dahin in Steuerklasse 3 + 2 Kinder und der Ehepartner Steuerklasse 5.
Wenn nun der Ehepartner von Steuerklasse 5 in Stkl. 3 + 2 Kinder wechselt, ändert sich dann wiederum die Höhe des Zuschusses von Person A???
Beim Arbeitslosengeld wird dieses ja dann neu berechnet!
Vielen Dank vorab für Eure Infos!