Hallo,
ich möchte als Alleingesellschafter eine GmbH gründen und dafür bei der
Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss beantragen. Dabei tut sich ein Problem
bzgl. der Termine auf.
- Gefördert wird nur eine Selbständigkeit die neu ist, d.h. noch nicht betrieben
wird. - Als Voraussetzung für den Gründungszuschuss bedarf es des Nachweises zur
Aufnahme der Selbständigkeit durch das Finanz- oder Gewerbeamt - Diesen Nachweis bekomme ich bei der GmbH Gründung aber erst „nach“
Eintragung in das Handelsregister, d.h. nach der Gründung.
Frage also: welche Abläufe (Vertrag beim Notar, Eintragung der Gesellschaft, Antrag
bei der Arbeitsagentur) muss ich einhalten, um die Förderung zu erhalten?
Dank im Voraus
Heiner Weigand