Gründungszuschuss - Termine

Hallo,

ich möchte als Alleingesellschafter eine GmbH gründen und dafür bei der
Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss beantragen. Dabei tut sich ein Problem
bzgl. der Termine auf.

  1. Gefördert wird nur eine Selbständigkeit die neu ist, d.h. noch nicht betrieben
    wird.
  2. Als Voraussetzung für den Gründungszuschuss bedarf es des Nachweises zur
    Aufnahme der Selbständigkeit durch das Finanz- oder Gewerbeamt
  3. Diesen Nachweis bekomme ich bei der GmbH Gründung aber erst „nach“
    Eintragung in das Handelsregister, d.h. nach der Gründung.

Frage also: welche Abläufe (Vertrag beim Notar, Eintragung der Gesellschaft, Antrag
bei der Arbeitsagentur) muss ich einhalten, um die Förderung zu erhalten?

Dank im Voraus

Heiner Weigand

Hallo Herr Weigand

Gründungszuschuß beginnt ab dem Tag der Gewerbeanmeldung, Auch bei der GmbH. Diese kann auch bereits vor der Eintragung ins HR ihr Gewerbe anmelden und beginnen. Die HR Eintragung hat nur haftungsrechtliche Konsequenzen.

Weitere Infos unter www.kreuzer-michael.de oder asg-steuer.de

Schöne Grüße aus dem Maintal