Hallo!
Weiß jemand, ob man sich bei bestehenden Zwangsvollstreckungen, die man ratenweise abbezahlt, trotzdem mit Hilfe des Gründungszuschusses selbstständig machen kann?
Muß man das eigentlich bei der Beantragung angeben?
Und was passiert möglicherweise, wenn man es nicht angibt?
Freue mich auf kompetente Antworten; eilt…
Liebe Grüße,
Ralf
Hallo,
Weiß jemand, ob man sich bei bestehenden
Zwangsvollstreckungen, die man ratenweise abbezahlt, trotzdem
mit Hilfe des Gründungszuschusses selbstständig machen kann?
Man kann sich mit oder ohne Gründungszuschuß selbständig machen.
Muß man das eigentlich bei der Beantragung angeben?
Welche Beantragung?
Und was passiert möglicherweise, wenn man es nicht angibt?
Kommt darauf an, um welche Gesetze es sich handelt.
Gruß
Otto