gründungszuschuss und einstiegsgeld

Liebe/-r Experte/-in,

ich war bis 31.3.2008 angestellt. Seit Sommer 2006 war
ich nebenberuflich, seit 1.4.2008 bin ich hauptberuflich
als Heilpraktiker tätig. Ich habe meine Anstellung selbst
gekündigt und war bisher nie arbeitslos gemeldet. Bis zum
Ende meiner Anstellung, also März 2008 habe ich in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Bisher habe ich keinerlei Förderungen beantragt oder
bezogen.
Kann ich immer noch Gründungszuschuss oder Einstigsgeld
beantragen ? Wenn ja, welchen Weg würdet Ihr mir
empfehlen ? Wenn als HP dies nicht geht, würde die
Gründung eines neuen Unternehmens (eine Idee hätte ich da
schon) gefördert werden ?

Wenn ebenso nein, welche anderen Förderungsmöglichkeiten
gäbe es für mich ? Sozialhilfe ?

Vielen Dank und Gruß…Thomas

Liebe/-r Experte/-in,

das sind aber sehr viele Fragen und wird für ne kurze Antwort im Netz zu komplex. Dennoch hier meine Antwort.

Kann ich immer noch Gründungszuschuss oder Einstigsgeld
beantragen ?

Nein, denn das muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragt werden.
Wenn als HP dies nicht geht, würde die

Gründung eines neuen Unternehmens (eine Idee hätte ich da
schon) gefördert werden ?

Ja aber nur wenn sie wieder Arbeitnehmer wären und auch wieder Anspruch auf ALG hätten.

Wenn ebenso nein, welche anderen Förderungsmöglichkeiten
gäbe es für mich ?

Beratungskostenzuschüße der kfw siehe www.kreuzer-michael.de
Sozialhilfe ?
Kenn ich mich nicht aus

Gerne Michaels

Hi,
nur die Originalquelle zählt:

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, dies ist aber nicht der Fall.

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld.
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

* Kurze Anwartschaftszeit
* Besonderheiten

Kurze Anwartschaftszeit

Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben. Diese „kurze“ Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn

* Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben und
* es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren, und
* Ihr Bruttoarbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten, gerechnet vom letzten Tag Ihrer letzten Beschäftigung an rückwärts, die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (2009: 30.240 Euro) nicht überstiegen hat und
* Sie der Agentur für Arbeit diesen Sachverhalt darlegen und nachweisen.

Die Regelung für die Erfüllung der kurzen Anwartschaftszeit ist auf die Zeit bis 01.08.2012 befristet.

Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird.

SELBSTÄNDIGE, deren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht haben Anspruch auf Hartz IV -
Sogenannte Aufstocker
S.a. folgenden text
Bedürftig im Sinne von Arbeitslosengeld II sind auch diejenigen, die trotz Arbeit wenig Geld zum Leben verdienen. Das ALG II soll den Verdienst aufstocken. Für Menschen, die trotz regulärer Arbeit Hartz IV als Ergänzung benötigen, wurde der Ausdruck „Aufstocker“ geprägt.

So können auch Selbstständige, die durch ihre Arbeit zu wenig verdienen, um davon leben zu können, ALG II als Ergänzung zu ihrem Einkommen beantragen. Es handelt sich um eine Sozialleistung, bei der alle Einkünfte angerechnet werden!

Zu den anrechenbaren Einkünften zählen: Arbeitslohn, Sparbuchzinsen, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld (außer für Volljährige, die außerhalb leben), Unterhaltszahlungen, Lottogewinne etc.

Als maßgebliches Einkommen zählt bei Selbstständigen der Gewinn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d.h. die Einnahmen des Betriebs abzüglich der Ausgaben.

Zu den Betriebsausgaben zählt alles, was das Finanzamt auch anerkennt. Auch der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz.
Sozialversicherung

Solange Arbeitslosengeld II gezahlt wird, werden auch die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenbeiträge übernommen. Bei den Rentenbeiträgen werden allerdings seit dem 01.01.07 nur noch 40.- Euro monatlich eingezahlt.

Werden mehr als 400.- Euro im Monat netto verdient, müssen die Beiträge für die Versicherungen selbst übernommen werden.

Wenn jemand durch die Versicherungsbeiträge unter den ALG II Regelsatz von 347.- Euro rutscht, kann vom Arbeitsamt ein Zuschuss bis auf die Höhe der Regelleistung gezahlt werden.
Wochenarbeitszeit, Pflichten

Als Selbstständiger mit Hartz IV Bezug kann man nicht zu artfremden Jobs oder 1-Euro-Jobs gezwungen werden. Erst wenn das Gewerbe abgemeldet ist, werden Sie für 1-Euro-Jobs vorgesehen - vorher nicht. Auch gibt es keine Grenze der Arbeitszeit von höchstens 15 Wochenstunden, wie bei Arbeitslosengeld I.

Besteht eine Chance, durch die Selbstständigkeit weg von Hartz IV zu kommen, dann besteht auch die Möglichkeit, vom Arbeitsamt gefördert zu werden. Sobald allerdings Ihr Sachbearbeiter beim Arbeitsamt nicht mehr davon überzeugt ist, dass Sie durch ihre Selbstständigkeit in der Zukunft ohne Unterstützung auskommen können, dann kann er verlangen, dass Sie einen Job annehmen. Damit ist jede andere zumutbare Tätigkeit gemeint!

Sobald Sie eine neue selbstständige Arbeit aufnehmen wollen, können Sie zur Unterstützung Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung und wird mit dem zuständigen Sachbearbeiter ausgehandelt.

TIPP: Schnellst möglich einen Termin mit der Agentur machen, denn nur die ist für Sie tatsächlich entscheidend!!!

Gruß
Frank

Liebe/-r Experte/-in,

ich war bis 31.3.2008 angestellt. Seit Sommer 2006 war
ich nebenberuflich, seit 1.4.2008 bin ich hauptberuflich :als Heilpraktiker tätig. Ich habe meine Anstellung selbst :gekündigt und war bisher nie arbeitslos gemeldet. Bis zum :Ende meiner Anstellung, also März 2008 habe ich in die :Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Bisher habe ich keinerlei Förderungen beantragt oder
bezogen. :Kann ich immer noch Gründungszuschuss oder Einstigsgeld :beantragen ? Wenn ja, welchen Weg würdet Ihr mir :empfehlen ? Wenn als HP dies nicht geht, würde die :Gründung eines neuen Unternehmens (eine Idee hätte ich da :schon) gefördert werden ?

Wenn ebenso nein, welche anderen Förderungsmöglichkeiten
gäbe es für mich ? Sozialhilfe ?

Vielen Dank und Gruß…Thomas

Hallo Thomas,

sorry, dass ich erst jetzt dazu komme, dir zu antworten.
Da du nicht arbeitslos gemeldet bist, sind der Gründerzuschuß oder Einstiegsgeld(aus ALGII) nicht möglich.
Wie läuft denn deine Praxis derzeit?
Wenn es dir an Patienten fehlt, dann solltest du im Bereich Marketing & Werbung deutlich mehr tun.
Es gibt über die KFW Fördermittel auf Darlehensbasis, die u.U. für dich in Frage kommen.
Und im Bereich der Patientenakquise gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die sehr viel Erfolg bringen können. Hast du eine Website ? Falls ja, ist diese auch marketingorientiert, d.h. auf die Suche nach neuen Patienten ausgerichtet?
Wenn du Interesse hast, kann ich dir einen (kostenlosen) Spezialreport zu diesem Thema zuschicken, der sehr detailliert alle notwendigen Punkte aufzeigt und der auch sagt, was man nicht tun sollte.
Und da du schon Heilpraktiker bist, hätte ich ggf. eine für dich sehr interessante Information, wie du sehr schnell zu vielen ( und ich meine wirklich vielen) Patienten kommen kannst.
Wenn du es geschickt anstellst, kannst du getrost auf Gründerzuschüsse verzichten und ggf.mit den Mitteln aus KFW-Förderung eine Menge mehr erreichen.

Wenn du mehr wissen möchtest, schreib mich einfach erneut an.

Liebe Grüße

Jürgen Kühner

Hallo Thomas,

sorry, dass ich erst jetzt dazu komme, dir zu

antworten.

Da du nicht arbeitslos gemeldet bist, sind der

Gründerzuschuß

oder Einstiegsgeld(aus ALGII) nicht möglich.
Wie läuft denn deine Praxis derzeit?
Wenn es dir an Patienten fehlt, dann solltest du im

Bereich

Marketing & Werbung deutlich mehr tun.
Es gibt über die KFW Fördermittel auf Darlehensbasis,

die u.U.

für dich in Frage kommen.
Und im Bereich der Patientenakquise gibt es eine Reihe

von

Möglichkeiten, die sehr viel Erfolg bringen können.

Hast du

eine Website ? Falls ja, ist diese auch

marketingorientiert,

d.h. auf die Suche nach neuen Patienten ausgerichtet?
Wenn du Interesse hast, kann ich dir einen

(kostenlosen)

Spezialreport zu diesem Thema zuschicken, der sehr

detailliert

alle notwendigen Punkte aufzeigt und der auch sagt,

was man

nicht tun sollte.
Und da du schon Heilpraktiker bist, hätte ich ggf.

eine für

dich sehr interessante Information, wie du sehr

schnell zu

vielen ( und ich meine wirklich vielen) Patienten

kommen

kannst.
Wenn du es geschickt anstellst, kannst du getrost auf
Gründerzuschüsse verzichten und ggf.mit den Mitteln

aus

KFW-Förderung eine Menge mehr erreichen.

Wenn du mehr wissen möchtest, schreib mich einfach

erneut an.

Liebe Grüße

Jürgen Kühner

*****************************************************
Hallo Jürgen,
danke für Deine Nachricht, sie ist nicht zu spät, an
meiner Situation hat sich nichts geändert.

Die Praxis läuft immer noch schlecht.

Ja, ich bin an Deinen weiteren genannten Infos
natürlich sehr interessiert, und an wirklich vielen
Patienten. Kannst Du mir gerne zuschicken.

Meine E-Mail ist [email protected].

Zu dem ALGII, ich könnte mich doch immer noch
arbeitslos melden, oder ?

Vielen Dank und Gruß…Thomas Erler

Hallo Thomas,

sorry, dass ich erst jetzt dazu komme, dir zu

antworten. :smiley:a du nicht arbeitslos gemeldet bist, sind der :Gründerzuschuß ::oder Einstiegsgeld(aus ALGII) nicht möglich. ::Wie läuft denn deine Praxis derzeit?

Wenn es dir an Patienten fehlt, dann solltest du im

Bereich ::Marketing & Werbung deutlich mehr tun.

Es gibt über die KFW Fördermittel auf Darlehensbasis,

die u.U. ::für dich in Frage kommen.

Und im Bereich der Patientenakquise gibt es eine Reihe

von ::Möglichkeiten, die sehr viel Erfolg bringen können. :Hast du ::eine Website ? Falls ja, ist diese auch :marketingorientiert, :d.h. auf die Suche nach neuen Patienten ausgerichtet?

Wenn du Interesse hast, kann ich dir einen

(kostenlosen):Spezialreport zu diesem Thema zuschicken, der sehr :detailliert ::alle notwendigen Punkte aufzeigt und der auch sagt, :was man nicht tun sollte.

Und da du schon Heilpraktiker bist, hätte ich ggf.

eine für

dich sehr interessante Information, wie du sehr

schnell zu ::vielen ( und ich meine wirklich vielen) Patienten :kommen ::kannst.

Wenn du es geschickt anstellst, kannst du getrost auf
Gründerzuschüsse verzichten und ggf.mit den Mitteln

aus ::KFW-Förderung eine Menge mehr erreichen.

Wenn du mehr wissen möchtest, schreib mich einfach

erneut an.

Liebe Grüße

Jürgen Kühner

*****************************************************
Hallo Jürgen,
danke für Deine Nachricht, sie ist nicht zu spät, an
meiner Situation hat sich nichts geändert.

Die Praxis läuft immer noch schlecht.

Ja, ich bin an Deinen weiteren genannten Infos
natürlich sehr interessiert, und an wirklich vielen
Patienten. Kannst Du mir gerne zuschicken.

Meine E-Mail ist [email protected].

Zu dem ALGII, ich könnte mich doch immer noch
arbeitslos melden, oder ?

Vielen Dank und Gruß…Thomas Erler

Hallo Thomas,

ich werde dir zum Thema Internetseite einen Spezialreport zusenden, den wir hier in meiner Firma entwickelt haben und der dir sehr viele Informationen zu dem Thema gibt. Danach weißt du genau, worauf es ankommt.
Zu der Patientensuche schreibe ich dir separat eine Mail.
Du wirst überrascht sein, wie einfach es manchmal sein kann. Wenn du es richtig anstellst (und ich helfe dir gerne dabei), dann wirst du dich in ca. einem Jahr vor Patienten kaum retten können.

Zum Thema ALGII: Ja, wenn die Existenz wegen fehlender Einnahmen gefährdet ist, kannst du immer ALG II beantragen, sogar ohne deine Selbständigkeit aufzugeben.
Die ARGE verlangt natürlich die Vorlage aller Unterlagen zur derzeitigen Einnahmesituation und wird ggf. die Differenz zum notwendigen festgelegten Satz als ALG II zahlen.

Lieber Gruß

Jürgen

Hallo Thomas,

ich werde dir zum Thema Internetseite einen Spezialreport zusenden, den wir hier in meiner Firma entwickelt haben und der dir sehr viele Informationen zu dem Thema gibt. Danach weißt du genau, worauf es ankommt.
Zu der Patientensuche schreibe ich dir separat eine Mail.
Du wirst überrascht sein, wie einfach es manchmal sein kann. Wenn du es richtig anstellst (und ich helfe dir gerne dabei), dann wirst du dich in ca. einem Jahr vor Patienten kaum retten können.

Zum Thema ALGII: Ja, wenn die Existenz wegen fehlender Einnahmen gefährdet ist, kannst du immer ALG II beantragen, sogar ohne deine Selbständigkeit aufzugeben.
Die ARGE verlangt natürlich die Vorlage aller Unterlagen zur derzeitigen Einnahmesituation und wird ggf. die Differenz zum notwendigen festgelegten Satz als ALG II zahlen.

Lieber Gruß

Jürgen