Gründungszuschuss und gesetzliches Krankengeld

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu diesem Thema und hoffe, dass Sie mir helfen können.

Wie berechnet sich das Krankengeld im Falle einer langen Krankheit (länger als 43 Tage), wenn jamend Gründungszuschuss erhält?

Erhält man 70% Krankengeld von den Einnahmen (Gewinne) oder wird der Gründungszuschuss ebenfalls beachtet und man erhält 70% von den Einnahmen+Gründungszuschuss?

Vielen lieben Dank

Hallo,
das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. enn im Krankheuitsfall der Gründungszuschuss weitergezahlt wird dann gibt es dafür kein Krankengeld - beides nebeneinander geht nicht - genau so wie es Arbeitsentgelt und Krankengeld nicht nebeneinander gibt (bitte nicht verwechseln mit dem Zuschuss des Arbeitgebers zum tatsächlichen Nettoentgelt).
Eine rechtliche Grundlage kann ich momentan nicht liefern - ich bin zu Hause.
Gruss
Czauderna