Gründungszuschuss und Krankenversicherung

Hallo,

ich bekomme als Existenzgründer einen Gründungszuschuss von 900€ und
300€ Pauschale für die Sozialversicherung.
Nun muss/will ich mich gesetzlich versichern, sofern ich mit meiner
Vermutung richtig liege.

Als Selbstständiger mit Gründungszuschuss ist der Satz bei 1277,50€
monatlich.

Komme ich über 1277,50€ muss ich mehr zahlen, logisch.
Aber fallen meine 900€, die ich vom Aamt bekomme schon darunter?
Sprich, darf ich nur noch 377,50€ Gewinn erzielen, bevor ich
hochgestuft werde?

DANKE!

Hast du deine Löschmail nicht ganz gelesen?
Hallo,

ich bekomme als Existenzgründer einen Gründungszuschuss von 900€ und 300€ Pauschale für die Sozialversicherung.

Da stand nämlich nicht nur, dass er sich im falschen Brett („Existenzgründung“) befand (sonst wäre er verschoben worden und nicht gelöscht!), sondern dass er vor allem gegen FAQ:1129 verstieß. Und jetzt hast du hier im richtigen Brett schon wieder die Vorschaltseite missachtet, wo ausdrücklich steht: KEINE ICH-FORM bei rechtlichen Fragen (wie deiner; hier: Sozialversicherungsrecht)!

DANKE!

BITTE.

Grüße Fred

P.S.: Wenn du aus der Löschmail deinen Text einfach rauskopierst und hier wieder einfügst, dann entstehen diese hässlichen Zeilenumbrüche, die man in deinem UP sehen kann. Die kannste ruhig auch wieder löschen, bevor Du auf „Abschicken“ klickst…

MOD: Kommentar zur Moderation in diesem Brett entfernt, weil er nicht hierher gehört

… dieses Brett moderieren möchtest, kannst Du Dich gerne beim Team bewerben.

Ich sehe hier beim besten Willen keine Rechtsberatung und lasse deswegen stehen. Die reine Verwendung eines Personalspronomens ist kein FAQ 1129-Verstoß.

Ja, verschiedene Moderatoren haben verschiedene Auffassungen zur FAQ 1129 und das ist auch gut so (würde Wowereit jetzt sagen).

Gruß

Nordlicht

MOD Versicherungen

1 Like

Hallo,

bei freiwilligen Mitgliedern werden alle Einnahmen zur Beitragspflicht herangezogen (ggf. auch Miet- oder Zinseinnahmen). Der Gründungszuschuss gehört auch in voller Höhe dazu. Der Zuschuss zur Sozialversicherung wird nicht als Einnahme gerechnet. Wenn der erste Steuerbescheid vorliegt, sollte man ihn schnellstmöglich der Krankenkase vorliegen. Wenn die Einnahmen insgesamt die 1277 Euro überschritten haben, sollte man auf eine entsprechende Nachzahlung gefasst sein. Eine Erstattung ist wegen der gesetzlich vorgegebenen Mindesteinnahme nicht möglich.

Gruß

RHW

Danke für die Antwort.
Hat die Hotline mich glatt angelogen.
Naja, kann man nix machen, dann eben doch Privat.

Gruß!

Hallo,

die Entscheidung für eine PKV ist für Selbständige eine lebenslange. Ärger ist ein schlechter Ratgeber. Bei 160 verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen gibt es ganz bestimmt welche, die auch gute Beratungsleistungen bieten.

Bei einer Entscheidung für eine PKV sollte man auch …Beschwerden von PKV-Versicherten:Sehr ausführliche Gespräche mit PKV-Experten und GKV…