Gründungszuschuss und Praktikum

Hallo liebe Leserinnen / liebe Leser,

ich bin momentan arbeitslos und beziehe ALG I 1. Ich möchte mich zum 25.02.11 (25.02.11 ist der letzte Tag wenn ich den Antrag auf Gründungszuschuss beim Arbeitsamt abgeben kann) selbständig machen und dabei den Gründungszuschuss beantragen. Parallel habe mich bei einer Firma beworben und ein 8-Wöchiges Praktikum angeboten bekommen, Starttermin wäre 01.03.11. Ich möchte auf den Gründungszuschuss nicht verzichten, da ich keine Sicherheit habe, dass der jeweiliger Arbeitgeber mich nach dem Ablauf des 8-Wöchiges Praktikums einstellen wird.
Frage 1. während meiner Selbständigkeit und Beziehung des Gründungszuschusses darf ich das Praktikum (35 Std./Wo) machen?
Frage 2. kann ich den Starttermin für die geplante Selbständigkeit für die Dauer des Praktikums (8 Wochen) verschieben?

Vielen Dank vorab!!!
Mfg,
Natalia

Hallo,

ich empfehle das Lesen dieser Seite:
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=…
Da steht eigentlich alles drin, was für die Voraussetzungen etc gilt. Wie das nun genau mit dem in der Selbstständigkeit liegenden Praktikum ist, das weiß ich nicht. Man muss drüber nachdenken, wo man das angibt.
Verschieben kann man offensichtlich nicht, wenn die 90 Tage Restanspruch dann nicht mehr da sind. Außer um ein paar Tage (siehe angegebene Internetseite).
Ich hoffe das hilft.

Gruß
Amasen

Hallo Natalia,
diese Fragen solltest Du direkt Deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt stellen, denn nur er kann Dir rechtssicher Auskunft geben.
Ich möchte Dir da keine falschen Ratschläge geben.

Viel Erfolg
Kathrin

Das sind rechtliche Fragen, die etwas heikel sind. Aber wer kann denn schon nachweisen, was Du zu Beginn Deiner selbstädnigkeit machst?

Aber nun mal ganz konkret. Da ich nicht weiß, was das für rechtliche Folgen hat, würde ich mich bei der Arbeitslosenselbsthilfe erkundigen. Das ist ein Verein, den es in jeder größeren Stadt gibt und die Arbeitslose auf ihre Rechte hin und auch Pflichten beraten.

Viel erfolg

Hallo, Natalia,

Deine Frage kann ich leider nicht rechtsverbindlich beantworten, ich glaube Du musst dazu entweder einen Anwalt befragen oder besser kostenfrei, die Agentur selbst.

Viel Erfolg
merker4u

Hallo Natalia,

die genauesten Antworten auf Deine Fragen bekommst Du sicher von Deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, aber grundsätzlich kann ich Dir sagen:

1,) Natürlich kannst Du als Selbständige ein Praktikum machen. Das impliziert ja gerade der Begriff „selbständig“, daß Du (geschäftlich) tun und lassen kannst, was Du willst. (War für mich vor 30 Jahren das wichtigste Argument, warum ich mich selbständig gemacht habe.) Wenn also Deine Frist am 25.2. endet, dann mußt Du spätestens zu diesem Termin Deinen Antrag stellen und vermutlich auch Dein Gewerbe anmelden. Ob Du jetzt am 25.2. oder erst am 1.5. selbständig zu arbeiten beginnst, spielt m.E. keine Rolle. Wahrscheinlich kann man ja auch das Eine oder Andere bereits während dieser Praktikums-Zeit für sich selbst arbeiten.

2.) Nachdem ein Praktikum üblicherweise keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist, wird dadurch der Termin beim Arbeitsamt nicht beeinflußt.

Du mußt Dir halt auch über einiges im Klaren sein:
– Der Sachbearbeiter beim Amt war noch nie selbständig und hat möglicherweise keine objektive Sicht darauf. Dafür kann er nichts, das liegt an unserem Ausbildungs- und Schulsystem. Für Dich bedeutet das, daß Du seine Aussagen auch immer etwas kritisch betrachten solltest.

– Du selbst mußt Dir im klaren sein, was Du machen möchtest. Es sollte ein Konzept sein, das wirklich tragfähig ist. Damit meine ich, entweder haben Andere dies schon mit Erfolg umgesetzt, oder aber Du bist Dir der Risiken bewußt und bist finanziell stark genug, auch eine größere Durststrecke zu überstehen. Ich kenne z.B. Leute, die sich mit einem Konzept selbständig gemacht haben, das bereits tausendfach erprobt ist und dadurch hatten sie kein finanzielles Risiko und keine große Investition, d.h. sie haben vom ersten Jahr weg Geld verdient. Sowas ist natürlich ideal, wenn jemand z.B. auf den Gründungszuschuß angewiesen ist.
Andere hatten eine tolle Idee, die sie dann selbst umgesetzt haben. Das hat zwar oft höhere Investitionen gekostet, sie aber immens befriedigt, weil sie das gesamte Konzept selbst entworfen haben.

Bei der IHK gibt es Existenz-Gründer-Seminare, die nichts (oder sehr wenig) kosten, aber durchaus auch ein guter Tipp sein können.

Wenn Du weitere Infos möchtest, melde Dich einfach nochmal. Ich gebe Dir gerne noch weitere Hinweise (natürlich kostenlso).

Auf alle Fälle wünsche ich Dir alles Gute und viel Erfolg bei Deiner Existenz-Gründung.
Helmut
0173-6439851

Hallo,

kann leider nicht weiterhelfen.

Carola

Hallo, ich würde den Antrag auf Gründungszuschuß termingerecht, bis zum 25.02. stellen, jedoch für die Firmengründung zum 1. Mai. Das Praktikum sollte der Firmengründung aber auch nicht im Wege stehen. Das eine schließt das Andere ja nicht aus.

Liebe Natalia,
an Ihrer Stelle würde ich das sofort mit der/m Berater/in beim Arbeitsamt besprechen.
Mir stellt sich die Frage, wozu Sie ein Praktikum brauchen, wenn Sie sich selbständig machen möchten. Das setzt m.E. voraus, dass Sie Ihr Fach beherrschen.
Besten Gruß und toi, toi, toi!
Brigitta Sammler.

Hallo Helmut,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort und erst mal „sorry“ für etwas verspätete Reaktion.
Ich möchte noch mal kurz ergänzen und Sie weiter fragen!
Das Praktikum wäre doch sozial-versicherungspflichtig, da der Arbeitgeber will ca. 1000€ bezahlen. Dass heißt, dass falls ich doch das Praktikum ab dem 01.03.2011 annehmen werde, bin ich ab dem Zeitpunkt nicht mehr arbeitslos. Mein Antrag auf den Gründungszuschuss kann ich bis zum spätestens 25.02.2011 stellen. Kurzum: ich bin noch arbeitslos und stelle meinen Antrag, dann nach 3 Tage bin ich plötzlich nicht mehr selbständig sondern mache das Praktikum. Wie soll ich am besten vorgehen, dass ich das Praktikum annehme (in dieser Zeit werde ich meine Internetseite aufbauen und Kunden bewerben, Praktikum ist im Vertrieb und dadurch sehr wertvoll für mich) und den Gründungszuschuss „nicht verpasse“??
Heißt es so, wenn ich mein Antrag auf den Gründungszuschuss gestellt habe, bin ich ab dem Tag selbständig ?? Oder ich bin erst dann selbständig wenn mein Unternehmen startet?

Danke vielmals!

P.S. Ich komme selber ursprünglich aus St.-Petersburg (RU)und es ist so schwer für mich in der deutschen Gesetzen der Arbeits- und Sozialrechtes zurecht zu finden(:

Hallo Natalia,

also eines vorab: Selbständig bist Du ab dem Zeitpunkt, wo Du das Gewerbe anmeldest. Es kann also durchaus sein, daß Du vorher bereits für Deine Selbständigkeit planst (und arbeitest, z.b. Internetseiten aufbauen etc…)

Bzgl. des Praktikums würde ich auf jeden Fall mit Deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt reden. Meines Erachtens müßte sich durch diese zwei Monate auch der Termin für die Beantragung von dem Gründungszuschuss verlängern. Aber wie in der ersten Antwort geschrieben, da bin ich nicht ganz sicher.
Evtl. kannst Du auch den Zuschuß bis zum 25.2. beantragen für die Zeit ab 1.5.? !?

Ich denke, wir sollten da mal telefonieren. Man kann hier nicht alles schreiben. Melde Dich, oder gib mir Tel.-Nr. und ich rufe zurück.

Alles Gute und viel Erfolg auf jeden Fall wünscht Dir

Helmut