Hallo, ich bin seit 01.07.2010 Selbstständig(Kleinunternehmen/ Gebäudereinigung)und erhalte Gründungszuschuss bis 30.03.2011.Ich bin freiwillig weiter Versichert bei der Gesetzlichen Krankenkasse.Ich bezahlen nicht die Arbeitslosen weiter Versicherung. Bin am aufbauen meiner Firma,habe noch nicht so viele Aufträge. Jetzt hab ich erfahren das ich in der 5 Woche Schwanger bin(Entbindung ca.20.07.2011), das Kind will ich auf jeden Fall behalten. Was soll ich jetzt mit der Firma machen, soll ich die Firma aufgeben? Mein mann hat ein Vollzeit Job, währe also möglich. Was mache ich mit den Gründungszuschuss und der Krankenkasse??? Wer hat ein Tipp für mich, weis leider nicht weiter!!!
Hallo ich kann ihre Frage leider nicht beantworten… sie werden das Gewerbe aber wohl abmelden müssen, wenn Sie es mit Kind nicht weiter betreiben können. Sie können dann über Ihren Mann familienversichert sein. Wenn sie aus dem Gewerbe ein Nebengewerbe machen und weniger als 18 Stunden pro Woche arbeiten, keine Angestellten haben und nicht mehr als 365 EUR im Monat verdienen, können Sie auch neben der kostenlosen Familienversicherung selbständig sein.
Gruß, Christian
Hallo, so lange Du nicht über 400.- Euro Einkommen hast, kannst Du Dich bei Deinem Mann familienversichern und auch später wenn Du dein Unternehmen aufgibst. Bist über Deinen Mann immer mit Kind familenversichert.
Musst Du das Gründungsdarlehen zurück zahlen oder nicht? Du kannst doch noch bis März arbeiten bzw. 6 Wochen vor der Geburt, später kannst Du es in Kleinstraten zurück zahlen. Das Gewerbe brauchst Du wenn es nötig ist nur wieder abmelden. Gruß Gaby
Hallo,
die freiwillige Versicherung brauchen Sie NUR solange Sie hauptberuflich selbstständig sind. Trifft das nicht mehr zu können Sie sich kostenfrei beim Ehemann mitversichern.
MfG
Thomas H.
Ob Sie das Gewerbe aufgeben möchten oder nicht ist Ihre Entscheidung, das Kind könnte bei Ihren Mann familienversichert werden, wenn er gesetzlich Krankenversichert ist.
Zum Gründungszuschuss kann ich leider keine Auskunft geben (das macht ein anderer Sozialleistungsträger und nicht die Krankenkasse). Aber ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Hallo,
vielleicht sollten Sie das mit dem Arbeitsamt und Ihrer Versicherung besprechen, die werden Ihnen sicher helfen können.
Fruendliche Grüße, Elmar Pratsch
Hallo,
von Seiten der Krankenkasse ist das kein Problem. Wenn Du die selbständige Tätigkeit aufgibst und Dein Gewerbe abmeldest, ist das Thema für die Kasse erledigt. Du kannst Dich dann (wenn Du kein Einkommen hast) bei Deinem Mann familienversichern (der ist ja sicher auch gesetzlich versichert, wenn er einen Vollzeitjob hat?) und auch das Kind kann dann bei Deinem Mann versichert werden.
Ich würde allerdings mit dem Arbeitsamt abklären, ob das Probleme gibt, wenn u Dein Gewerbe so früh wieder aufgibst nd ob Du dann eventuell was von dem Gründungszuschuss zurückzahlen musst.
Grüße
Ralf
Hallo
das ist zu komplex, sie müssen von eibnem Experten beide Fälle durchrechnen lassen. Das ist in diesem Forum zu aufwändig.
- Fall: Aufgabe Gewerbe, kein GZ aber ALG, KV über AA, Elterngeld usw.
- Fall selbständig bleiben, GZ läuft weiter, Elterngeld normalerweise auch, aber selbert KV beiträge zahlen
Gehen sie zu Ihrem Steuerberater.
Weitere Infos auch unter www.kreuzer-michael.de
Schöne ghrüsse aus dem Maintal
Kreuzer Michael