Moin, folgende Situation:
- Ich beziehe einen Gründungszuschuß vom AA und habe mich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert.
- Ich wurde 2 Monate vor Ablauf des Gründungszuschusses krank und habe aufgrund der Krankheit keine Umsätze erzielen können, hatte also als Einkommen lediglich den Gründungszuschuß zur Verfügung.
Frage: Kann ich nach dem Auslaufen der Gründungszuschusszahlungen mit gesetzlichem Krankengeld rechnen, welches von der Höhe des Gründungszuschusses abgeleitet wird, obwohl ich keine weiteren Umsätze generieren konnte?
Vielen Dank für Eure Antworten!
hein