Liebe/r Experte/Expertin
ein Freund von mir war bis Ende Februar bei einem Unternehmen als Angestellter beschäftigt.
Er hat aus eigenem Antrieb gekündigt.
Natürlich hat er jetzt 3 Monate (12 Wochen) Sperre.
2 Jahre war er als Angestellter tätig, also hat er auch Anspruch auf ALG 1.
Jetzt ergibt sich die Möglichkeit das er als Freelancer arbeiten kann.
Normalerweise sitzt man die 3 Monate (12 Wochen) Sperrzeit aus, ist einen Tag arbeitslos und kann mit dem
Gründungzuschuss anfangen, das ist soweit klar.
Nun gibt es ja auch die Möglichkeit, während der Sperre die Gründung in Ruhe vorzubereiten.
d.h man kann das Gewerbe z.b. im ersten Monat der Sperre starten und die Auszahlung des Gründungszuschusses
fängt erst nach der Sperre von 3 Monaten (12 Wochen) an.
Ihm ist eins nicht klar, wo ist der Tag wo man arbeitslos gemeldet sein muss?
Ab April könnte er schon mit dem Arbeiten als Freelancer anfangen und die Sperrzeit läuft erst Ende Mai aus.
Zusammenfassung:
d.h. Gründungszuschuss-Antrag wird vom Arbeitsamt im März genehmigt, er hat das Gewerbe Anfang April
und nach den 12 Wochen gibt es an Ende Mai dann den Gründungszuschuss die folgenden 9 Monate.
Welche Stolperfallen gibt es da noch, wenn man während der Sperrzeit den Gründungszuschuss beantragt?