Gründungszuschuss während der Sperrzeit

Liebe/r Experte/Expertin

ein Freund von mir war bis Ende Februar bei einem Unternehmen als Angestellter beschäftigt.
Er hat aus eigenem Antrieb gekündigt.

Natürlich hat er jetzt 3 Monate (12 Wochen) Sperre.
2 Jahre war er als Angestellter tätig, also hat er auch Anspruch auf ALG 1.

Jetzt ergibt sich die Möglichkeit das er als Freelancer arbeiten kann.
Normalerweise sitzt man die 3 Monate (12 Wochen) Sperrzeit aus, ist einen Tag arbeitslos und kann mit dem

Gründungzuschuss anfangen, das ist soweit klar.

Nun gibt es ja auch die Möglichkeit, während der Sperre die Gründung in Ruhe vorzubereiten.

d.h man kann das Gewerbe z.b. im ersten Monat der Sperre starten und die Auszahlung des Gründungszuschusses
fängt erst nach der Sperre von 3 Monaten (12 Wochen) an.

Ihm ist eins nicht klar, wo ist der Tag wo man arbeitslos gemeldet sein muss?
Ab April könnte er schon mit dem Arbeiten als Freelancer anfangen und die Sperrzeit läuft erst Ende Mai aus.

Zusammenfassung:
d.h. Gründungszuschuss-Antrag wird vom Arbeitsamt im März genehmigt, er hat das Gewerbe Anfang April
und nach den 12 Wochen gibt es an Ende Mai dann den Gründungszuschuss die folgenden 9 Monate.

Welche Stolperfallen gibt es da noch, wenn man während der Sperrzeit den Gründungszuschuss beantragt?

Ihre Schlußfolgerung für Ihren „Freund“ ist vollkommen richtig, Arbeitslos ist man schon ab dem 1. Tag in der Sperrzeit, allerdings ohne ALG bezug, d.h. ab dem 2. Tag kann man sich selbständig machen und GZ ab Sperrzeitende für 9 Monate erhalten. Wurde im letzteb Jahr eingeführt.
Weitere Informationen unter:
www.kreuzer-michael.de oder www.asg-steuer.de

MfG Kreuzer Michael

Hm,

tricky!

  1. Um sein Gewerbe vorzubereiten braucht er gar keine Gewerbeanmeldung. Das geht natürlich auch so.
  2. Während der Sperrzeit mit dem Gewerbe starten geht auch. Die Förderung setzt i.d.R. einfach später ein
  3. Wann soll er sich AL melden. Natürlich gleich nach der Kündigung. Das hat er ja auch schon getan.
  4. Was ist zu tun? Er muss einen Termin mit seinem Sachbearbeiter vereinbaren und ihm dann offenlegen, dass er sich mit dem Gedanken der Selbständikeit trägt!!!. Er sollte nicht sagen, dass er wegen der Selbständigkeit gekündigt hat. Dann diskutiert er mit Ihm das Prozedere durch: Wann darf er starten?, Welche Auswirkungen hat dies auf den GZ oder das AL. Welche Unterlagen brauche er z.B. Businessplan von www.lexstart.de eine Stellungnahme von www.startinformationen.de etc etc. - dann sollte es schiefgehen.

Viel Glück

frank

Hallo Rayek,
in meinem Profil habe ich bei „Existenzgründung“ angegeben, dass ich „Interessierte“
bin - also überhaupt kein Experte.
Ich kann dir leider nicht helfen.
Gruß,
Henrika

Hallo Rayek,

ich denke mit der Frage bist du am besten bei deinem Berater im Arbeitsamt aufgehoben, die wissen da anz gut bescheid, zudem gibt es da auch Berater für Existenzgründer…

Viele Grüße
Robert

Hallo Rayek.
Ich glaube, man muss mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezohgen haben. Ist bei mir schon wieder lang her. Sorry giebt es jetzt ja nur noch sehr bedingt. :smile: