Gründungszuschuss während Ruhenszeit

Liebe Experten,

nach lesen einiger Beiträge habe ich verstanden, dass ich während einer Sperrzeit vom Arbeitsamt gründen kann, ohne den Gründungszuschuss zu gefährden.

Wie beurteilen Sie denn folgenden Fall:

Aufhebungsvertrag zum 01.09. (krankheitsbedingt, Attest liegt vor)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhalten der Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende)
Auszahlung des noch zu erhaltenden Bonus des laufenden Geschäftsjahres (Gewinnbeteiligung)
Keine Abfindung

Mit welchen Folgen muss ich rechnen? Speerzeit, Ruhezeit oder gar beides?

Was bedeutet das für die Beantragung des Gründungszuschusses?

Kann ich bereits im September gründen und Zuschuss beantragen? Was muss ich beachten um den Gründungszuschuss, wenn evtl. auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, zu erhalten?

Im Voraus schon vielen herzlichen Dank für Ihre Hinweise.

Beste Grüße

Hallo
Die Frage hinsichtlich einer möglichen Sperrzeit kann Ihnen nur das Arbeitsamt beantworten. fragen Sie dort nach. An diesen Tatsachen können Sie eh nichts mehr ändern.
Dann können Sie auch Ihre weitere Selbständigkeit vernünftig planen. Denn eine Gründung ohne die entsprechende Gründungsvorbereitung wird u. U. sogar als eine nicht durchgeführte hauptberufliche Existenzgründung gewertet.
Einen Schritt nach dem Anderen, es läuft Ihnen nichts davon, es sei denn Ihr Restarbeitslosengeldanspruch geht zur Neige.
Weitere Informationen auch unter www.kreuzer-michael.de
Schöne Grüße aus dem Maintal