Gründungszuschuss, wann beantragen?

Moin an alle Experten…

Arbeitnehmer X hat seinen Job auf ärtzlichen Rat hin per 31.03. gekündigt. Die vollständigen Antragsunterlagen liegen der Agentur für Arbeit vor. Die Bescheid über die Gewährung für ALG I liegt Arbeitnehmer X noch nicht vor.

X möchte sich nun selbstständig machen.

Sollte er warten, bis er seinen Bescheid hat?

Was kann evtl noch „passieren“?

Gruß
Ropi

Hallo

Moin an alle Experten…

Arbeitnehmer X hat seinen Job auf ärtzlichen Rat hin per
31.03. gekündigt. Die vollständigen Antragsunterlagen liegen
der Agentur für Arbeit vor. Die Bescheid über die Gewährung
für ALG I liegt Arbeitnehmer X noch nicht vor.

X möchte sich nun selbstständig machen.

Sollte er warten, bis er seinen Bescheid hat?

Ohne gültigen Leistungsbescheid gibts nix Gründungszuschuss.

Was kann evtl noch „passieren“?

Eine Sperrzeit vielleicht?

Gruß
Ropi

LG
Mikesch

Hallo

Moin an alle Experten…

Arbeitnehmer X hat seinen Job auf ärtzlichen Rat hin per
31.03. gekündigt. Die vollständigen Antragsunterlagen liegen
der Agentur für Arbeit vor. Die Bescheid über die Gewährung
für ALG I liegt Arbeitnehmer X noch nicht vor.

X möchte sich nun selbstständig machen.

Sollte er warten, bis er seinen Bescheid hat?

Ohne gültigen Leistungsbescheid gibts nix Gründungszuschuss.

Was kann evtl noch „passieren“?

Eine Sperrzeit vielleicht?

Falls wirklich eine Sperrzeit zu befürchten ist, bitte hier lesen:

http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=56

Während einer Sperrzeit kann man meist nicht gründen, aber alles vorbereiten.

Ansonsten findet man unter gruendungszuschuss.de auch alle weiteren Infos. Bin damit immer gut informiert worden.

Ohne gültigen Leistungsbescheid gibts nix Gründungszuschuss.

Verstehe…

Was kann evtl noch „passieren“?

Eine Sperrzeit vielleicht?

Der Sachbearbeiter von Herrn X hat bei Annahmne und Durchsicht der Unterlagen nichts davon erwähnt, ihm seinen ungefähren Anspruch ausgerechnet und gesagt, alles weitere gebe es nächste Woche per Post…

Außerdem wurde ja auf ärztliche Rat gekündigt, Arzt hat bereits Formular der ARGE dazu ausgefüllt. Gibt es da evtl trotzdem 'ne Sperrzeit? Weshalb? X kann doch nichts dafür, dass er kündigen mußte…

LG
Mikesch

Danke für die Infos bisher…

Ohne gültigen Leistungsbescheid gibts nix Gründungszuschuss.

Verstehe…

Was kann evtl noch „passieren“?

Eine Sperrzeit vielleicht?

Der Sachbearbeiter von Herrn X hat bei Annahmne und Durchsicht
der Unterlagen nichts davon erwähnt, ihm seinen ungefähren
Anspruch ausgerechnet und gesagt, alles weitere gebe es
nächste Woche per Post…

Außerdem wurde ja auf ärztliche Rat gekündigt, Arzt hat
bereits Formular der ARGE dazu ausgefüllt. Gibt es da evtl
trotzdem 'ne Sperrzeit? Weshalb? X kann doch nichts dafür,
dass er kündigen mußte…

Formular der ARGE? Geht es um Hartz IV? Dann wäre es das Einstiegsgeld, auch zu finden unter www.gruendungszuschuss.de.
Denke aber, es wird alles länger dauern, weil es komplizierter ist.

Formular der ARGE? Geht es um Hartz IV? Dann wäre es das
Einstiegsgeld, auch zu finden unter www.gruendungszuschuss.de.
Denke aber, es wird alles länger dauern, weil es komplizierter
ist.

Ups… dachte ARGE=Argentur für Arbeit… nein, es geht um den Antrag auf ALG I…