Ich wurde im Januar vom AG firstlos ohne gerechfertigter Begründung gekündigt.
Es wurde eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
Jetzt nach Sechs Monaten Arbeitslosigkeit
wurde mir vor Gericht Recht zugesprochen und der AG muss unter einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten die Gehälter nachzahlen zudem bin ich bis Vertragsende von der Arbeit freigestellt.
Den Bescheid für das Abeitslosengeld ab dem 1.8.2013 habe ich bekommen.
Meine Frage ist kann ich im Juli bereits Exestenzgründungszuschuss beantragen ?
Moin!
Wenn die Arbeitslosmeldung zum 01. August abgegeben wurde und sogar bereits Der Bezug von ALG I beschhieden wurde, kann auch ein Antrag auf Gründungszuschuss abgegeben werden.
Allerdings ist dieser zwingend nur dann gültig, wenn die Gründung (dokumentiert z.B. durch eine Gewerbeanmeldung oder Meldung beim Finanzamt zur Einkommenssteuer) bereits erfolgt ist. Mit Antragsabgabe erlischt sofort unabhängig von einem positiven oder negativen Bescheid zum Gründungszuschuss der Bezug von ALG I.
Der Antrag sollte daher unbedingt mit der Agentur abgestimmt sein; eine fachliche Begleitung durch einen Gründercoach wäre anzuraten.
Gerne helfe ich auch weiter:smile:.
Good Luck!
Stefan Römer
Danke Herr Römer
Für Ihre schnelle Rückmeldung
Es ist so das ich von Januar bis Juni bereits
Alg1 bezogen habe und dieses jetzt durch den Gerichtsurteil auf Null gesetzt wurde und vom AG zurück gefordert wird mit gleichem Bescheid wurde mir ALG1 bis Juli 2014 zugesprochen.
Ich arbeite bereits mit einem Unternehmensberater zusammen und bis auf die Gewerbeanmeldung ist bereits alles vorbereitet auf Aufträge von potenziellen Kunden sind generiert und das ist mein Problem ich muss im Juli bereits mit den Aufträgen anfangen.
Da ich in der Bau Branche angesiedelt bin kommt die Schlechtwetterzeit wo ich einige Monate überbrücken muss.
Und das halbe Jahr was jetzt noch vor mir liegt wird alleine nicht ausreichen .
Da ich aber bis Ende Juli noch keinen Tag arbeitslos bin weiß ich nicht ob die arge meinen Antrag auf Gründungszuschuss überhaupt bearbeitet so das ich trotz bereits im Juli Selbstständigkeit dann ab dem August der Gründungszuschuss zusteht.
MfG
AWO 1971