Hallo
Ich habe mich Gestern Arbeitslos gemeldet,stehe jetzt noch bis zum 31.08.im Arbeitsverhältniss.Ich würde mich gerne selbstständig machen,wann ist nun der richige Zeitpunkt um den Gründungszuschußß zu beantragen?Wann melde ich mein Gewerbe an?
Hallo,
um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem muss man aus der Arbeitsosigkeit heraus gründen, d. h. man muss mind. 1 Tag arbeitslos gewesen sein.
Soll heißen, du darfst dich frühestens ab dem 2.9. selbständig machen. Natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt, falls du z.B. noch eine Vorbereitungszeit brauchst - sofern noch genug Anspruchzeit auf ALG I besteht.
Das mit dem Gründungszuschuss (ob die Voraussetzungen bei dir erfüllt sind und bis wann sie die kompletten Antragsunterlagen zurück haben möchten) besprichst du am besten mit deinem Berater bei der Arbeitsagentur beim nächsten Termin, der ja noch vor Ende deiner Beschäftigung anstehen sollte. Da solltest du dann schon wissen, wann du mit der Selbständigkeit beginnen möchtest (2.9. oder später). Der Berater gibt dir dann ein Antragsformular für den Gründungszuschuss mit.
Achtung: Nicht zu spät mit dem Planen beginnen, denn du brauchst noch ein Konzept (Businessplan) und eine fachkundige Stellungnahme über die voraussichtliche Tragfähigkeit deiner Selbständigkeit.
Zu empfehlen sind auch Existenzgründungberatungen bei z.B. IHK oder Handwerksammer, weil es bei einer Gründung einfach einiges zu beachten gibt.
Der Antrag auf Gründungszuschuss wird dann bei der Arbeitsagentur eingereicht, wenn die Unterlagen vollständig sind (d.h. Businessplan, fachkundige Stellungnahme, Gewerbeanmeldung).
Gruss,
Nicole
Hallo Nicole
Das hilft mir schon sehr viel weiter,ich hätte da noch eine Frage.Ich habe meinen ersten Termin bei meinem Berater am 09.08.,also kann ich meinem Berater an diesem Termin schon sagen das ich mich selbstständig machen will und mir den Antrag auf Gründungszuschuß schon mitgeben lassen und wieviel Zeit hätte ich dann noch um den Antrag wieder abzugeben?
Gruß Drago
Hallo Drago,
genau, bei dem Termin am 9.8. dem Berater sagen dass du dich selbständig machen möchtest, deine Geschäftsidee vortragen und den Antrag mitnehmen.
Dein Berater sagt dir dann auch, wann er den Antrag zurück haben möchte.
In der Regel wird das ein Datum um die offizielle Gründung herum sein (z.B. um den 2.9. herum, wenn es da losgeht), ein paar Tage vorher oder nachher (das Gewerbe kann man ja auch schon vorher zu einem bestimmten Termin anmelden).
Falls sich bei dir etwas verzögert, z.B. weil der Termin zur fachkundigen Stellungnahme erst nach Beginn der Selbständigkeit ist, musst du halt bei der Arbeitsagentur Bescheid geben und dir dort einen späteren Termin holen. Dann ist es auch möglich, den Antrag erst nach der Gründung abzugeben (auch wenn es eine oder zwei Wochen sind).
Falls du aber auf den Gründungszuschuss angewiesen bist, also auf die erste Überweisung im ersten Monat der Selbständigkeit (=30.9.), solltest du im eigenen Interesse die Abgabe des Antrags und der Unterlagen nicht zu lange hinausschieben, max. bis Mitte September).
Denn das Geld fließt erst, wenn der Gründungszuschuss bewilligt worden ist und dein Sachbearbeiter braucht ja auch ein paar Tage, bis er die Unterlagen durchgegangen ist und den Antrag genehmigt.
Gruss,
Nicole
Hallo Drago,
gerne helfe ich Ihnen. Rufen Sie dazu doch einfach mal kurz an: 02151-9756011
Andreas Richter
NRW Gründercoaching
Hallo, das ist leider mittlerweile nicht mehr so einfach, denn:
- Der GZ muss beantragt werden bevor man sich selbständig macht und sein Gewerbe anmeldet
aber: - Vorbereitungshandlungen sind noch keine selbständige Tätigkeit, so dass die AA hierfür noch keinen GZ leisten wird
und: - Sie müssen immer 90 Tage Restanspruch ALG haben an dem Tag an dem Sie sich selbständig machen.
Die richtige Lösung kann nur in einem Beratungsgespräch gefunden werden.
Weitere Informationen unter www.kreuzer-michael.de
Schöne grüße aus dem Maintal