Gründungszuschuss wird gekürzt?

Hallo

Der Gründungszuschuss errechnet sich doch aus Alg + 300 € (Sozialversicherung).

Was passiert, wenn sich während des Bezuges des Gründungszuschusses
die Lohnsteuerklasse (Ehepartner, III/V )ändert?
Der Wechsel muss bei der ARGE angezeigt werden. Aber warum?
Ändert sich dann auch die Höhe des Gründerzuschusses (und ich meine
die Gesamtsumme und nicht nur die 300 €)?

Viele Grüße

Frank

Hi!

Was passiert, wenn sich während des Bezuges des Gründungszuschusses die Lohnsteuerklasse (Ehepartner, III/V )ändert?

Es geht jetzt nicht hervor, von was auf was geändert wird. Aber wenn der Gründer vorher z. B. die IV oder die III und in die V wechselt, dann ändert sich auch der (Alg-/GZ-) Auszahlungsbetrag, weil dieses ein Nettobetrag ist. Das Brutto ist das sog. Bemessungsentgelt (BE), von dem aber Pauschbeträge für die Sozialversicherung und die Steuer abgezogen werden müssen.
Und wenn man in eine andere Steuerklasse wechselt, wirkt sich das eben auf das Netto aus (genau wie bei Arbeitsentgelt).

Der Wechsel muss bei der AA angezeigt werden. Aber warum?

S. o. Der Auszahlungsbetrag ändert sich (also das Netto, nicht das Brutto (= BE)!).

Ändert sich dann auch die Höhe des Gründerzuschusses (und ich meine die Gesamtsumme und nicht nur die 300 €)?

Ja.

Wie sich das (Netto-)Alg (und damit auch er GZ) berechnet, habe ich hier: /t/alg-i-berechnung/5038956/4

Gruß
Jadzia

hallo Jadzia

Ich muss Dich leider korregieren. Ein Gespräch mit der Leistungsabteilung der ARGE brachte Klarheit.

Der Bezug von Existensgründerzuschuss unterliegt anderen Bestimmungen.

Die Berrechnung gleicht der des ALG 1 aber anders als beim Bezug von Alg1 bleibt die Höhe des Zuschusses immer gleich.
Egal wie sich das Verhältnis der Lohnsteuerklassen nach Antragsstellung und Genehmigung verändert!
Nach Ablauf der 9Monate kann dann noch ein Antrag gestellt werden auf weitere Zahlungen von 300,- für eine Dauer von 6 Monaten.

MfG

Begrifflichkeiten
Hi!

Ich muss Dich leider korrigieren.

Hm, irgendwie habe ich auch den Eindruck, Du könntest vielleicht etwas anderes meinen als dass, wonach es auf den ersten Blick aussieht.

Ein Gespräch mit der Leistungsabteilung der ARGE brachte Klarheit.

Der Bezug von Existenzgründerzuschuss unterliegt anderen Bestimmungen.

„Existenzgründ_ungs_zuschuss“ (EGZ) gibt es schon länger nicht mehr. Also: Meinst Du nun den Gründungszuschuss (GZ)?
Wenn ja: Was hat der GZ mit der ARGE zu tun?? Eben: nichts.

Bringst Du hier also nur Begrifflichkeiten durcheinander (AA/ARGE, Alg I/Alg II bzw. SGB III/SGB II, EGZ/GZ) oder sprichst Du doch von was anderem?

fragende Grüße
Jadzia

1 Like