Hi!
Was passiert, wenn sich während des Bezuges des Gründungszuschusses die Lohnsteuerklasse (Ehepartner, III/V )ändert?
Es geht jetzt nicht hervor, von was auf was geändert wird. Aber wenn der Gründer vorher z. B. die IV oder die III und in die V wechselt, dann ändert sich auch der (Alg-/GZ-) Auszahlungsbetrag, weil dieses ein Nettobetrag ist. Das Brutto ist das sog. Bemessungsentgelt (BE), von dem aber Pauschbeträge für die Sozialversicherung und die Steuer abgezogen werden müssen.
Und wenn man in eine andere Steuerklasse wechselt, wirkt sich das eben auf das Netto aus (genau wie bei Arbeitsentgelt).
Der Wechsel muss bei der AA angezeigt werden. Aber warum?
S. o. Der Auszahlungsbetrag ändert sich (also das Netto, nicht das Brutto (= BE)!).
Ändert sich dann auch die Höhe des Gründerzuschusses (und ich meine die Gesamtsumme und nicht nur die 300 €)?
Ja.
Wie sich das (Netto-)Alg (und damit auch er GZ) berechnet, habe ich hier: /t/alg-i-berechnung/5038956/4
Gruß
Jadzia