Gründungszuschuss

Hallo Anni,

einen Anspruch auf Gründungszuschuss hat der,

  1. der einen Tag Arbeislosengeld bezieht
  2. einen Restanspruch von 90 Tagen hat

Wenn das gegeben ist die Insolvenz, zur Beantragung, nicht relevant.

Mit freundlichem Gruss

Jens Mandrysch