Hallo Anni,
einen Anspruch auf Gründungszuschuss hat der,
- der einen Tag Arbeislosengeld bezieht
- einen Restanspruch von 90 Tagen hat
Wenn das gegeben ist die Insolvenz, zur Beantragung, nicht relevant.
Mit freundlichem Gruss
Jens Mandrysch
Hallo Anni,
einen Anspruch auf Gründungszuschuss hat der,
Wenn das gegeben ist die Insolvenz, zur Beantragung, nicht relevant.
Mit freundlichem Gruss
Jens Mandrysch