GRÜNE: Bürgerrechtspartei Nr. 1

Hallo,
ein großer Erfolg für die Grünen.
Ich liste hier mal die Punkte auf, die Schilly forderte und das Endergebnis letztendlich:

Abschiebung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Ausländer, die unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention stehen, sollen abgeschoben werden, wenn gegen sie der Verdacht schwerster Verbrechen besteht. Bislang ist dafür die Verurteilung zu einer Freihetsstrafe von mindestens drei Jahren erforderlich. Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Abschiebung soll aufgehoben werden.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Eine Verdachtsausweisung von Ausländern wird es nicht geben. Voraussetzung für die Ausweisung oder die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis ist jetzt, dass die jeweilige Person die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Auch wer sich zur Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewalttätigkeiten aufruft, oder mit Gewaltanwendung droht oder einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder eine derartige Vereinigung unterstützt, kann ausgewiesen werden.
Die Verschärfung des Ausweisvorschriften konnten die Grünen insofern zwar nicht völlig verhindern, haben aber dafür gesorgt, dass sie rechtsstaatlich eingegrenzt werden.

Auskunftspflicht
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Nicht-öffentliche Stellen sollen verpflichtet werden, Auskünfte an den Verfassungsschutz zu geben. Dies betrifft Konenbewegungen bei Banken oder auch Daten bei Telekommunikationsunternehmen.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes, BND und MAD unterliegen den notwendigen Kontroll-und Datenschutzregelungen. Dies war im Schily-Entwurf nicht vorgesehen. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Die G10 Kommission muss einmal im Monat über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten informiert werden.
  • Die Betroffenen sind über die Datenübermittlung zu informieren.
  • Die Daten dürfen nur unter den engen Datenschutzschutzregelungen weiterübermittel werden. Die Übermittlung richtet sich nach §20 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Dies gilt entsprechend auch für BND und MAD.
  • Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren vorliegen.
  • Das Kriterium „Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublick Deutschland“ genügt nicht , da damit der gesamte Bereich des Radikalismus betroffen wäre.
  • Die Maßnahmen müssen vom Präsidenten des Verfassungschutzes oder seinem Stellvertreter angeordnet werden. (Der Schily-Entwurf hätte dies auch einem Abteilungsleiter oder seinem Stellvertreter zugebilligt.)
  • Nach spätestens 5 Jahren muß eine Überprüfung erfolgen, ob die erhobenen Daten gelöscht werden können. (ursprünglicher Schily-Entwurf: 10 Jahre) Nur die Höchstdauer der Speicherungsmöglichkeit wird von 10 auf 15 Jahre verlängert, um dem „sleeper“-Problem entgegentreten zu können.

Vereinsgesetz
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Das Ausländervereinsregister soll auf die Registergerichte übertragen werden. Der Entwurf sieht einen Anmeldezwang vor. Damit müssten sich auch nicht rechtsfähige Vereine registrieren lassen.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Ein Ausländervereinsregister wird es nicht geben. Weitere Regelungen des Entwurfs zum Vereinsgesetz sollen überarbeitet werden. Ziel ist dabei, dass die erweiterten Verbotsmöglichkeiten für Vereine, die terroristische Aktivitäten unterstützen, nicht zu lasten von Vereinen gehen, von denen keine ernsthafte Gefahr ausgeht, und die sich z.B. nur in Einzelfällen positiv über eine gewaltbereite Gruppe geäußert haben.

Identitätsfeststellung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„In Ausweispapiere sollen so genannte biometrische Merkmale aufgenommen werden, um eine Fälschung unmöglich zu machen. Das kann ein Fingerabdruck sein. Es könnten aber auch die biometrischen Daten von Kopf, Gesicht oder Hand gespeichert werden. Nicht der Gesetzgeber, sondern der Innenminister auf dem Verordnungsweg entscheidet, welche biometrische Daten aufzunehmen sind.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Über die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in den Pass wird erst in einem weiteren Gesetz entschieden. Auch die Art der Speicherung und Verwendung muss durch ein Gesetz geregelt werden. Entscheidungen über Rechtsverordnungen durch den Innenminister wird es nicht geben. Die Grünen keinen Fingerabdruck im Pass, halten aber die Aufnahme eines anderen biometrischen Merkmals zur eindeutigen Identitätsfeststellung für möglich, wenn dieses Merkmal nicht zu anderen Zwecken missbraucht werden kann.

Ermittlung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Ein neuer Paragraf 7a im BKA-Gesetz soll dem Bundeskriminalamt das Recht zu „Initiativermittlungen“ geben. Damit könnten die BKA-Beamten bereits tätig werden, auch wenn noch kein Anfangsverdacht vorliegt.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Die Änderungspläne von Schily wird es nicht geben. Somit darf auch zukünftig das BKA ohne Verdacht keine Personenbefragungen durchführen oder Einsicht in Akten vornehmen. Die Zuständigkeit des BKA auf bestimmte Bereiche der Hochtechnologie-Kirminalität wird auf das für die Bekämpfung des Terrorismus Notwendige reduziert. Dies gilt beispielsweise für sicherheitsrelevante Bereiche wie Atomkraftwerke oder Krankenhäuser. Das schlichte Ausspionieren von Daten begründet jedoch (entgegen den ursprünglichen Plänen Schilys) keine Zuständigkeit des BKA.

Ausländerzentralregister
dpa vom 25.10 /Schily-Entwurf:
„In diesem Register soll die Religionszugehörigkeit von Ausländern gespeichert werden. Artikel 4, Abs. 1des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens. Nach der daraus abgeleiteten „negativen Religionsfreiheit“ könnte die Speicherung in der Regel nur auf freiwilliger Basis erfolgen.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Es bleibt bei der freiwilligen Angabe und wird keinen Zwangseintrag geben . Die Regelung ist zudem zeitlich befristet.

Was haben die Grünen noch erreicht?

Sicherheit im Flugverkehr
Auf Grünen Forderung hin wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr in das Sicherheitspaket II aufgenommen. Dies gilt beispielsweise für die Sicherung sicherheitsrelevanter Bereiche gegen unberechtigten Zugang. Für den zusätzlichen Schutz an Bord von Flugzeugen werden sogenannte „Sky-Marshalls“ eingesetzt, bei denen es sich jedoch ausschließlich um Beamte des Bundesgrenzschutzes handelt. Private Sicherheitsdienste dürfen diese Aufgaben nicht übernehmen.

Sicherheitsüberprüfung
Die Möglichkeit, Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, wurde - entgegen der Plänen von Schily - nicht auf alle lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen erstreckt, sondern ist auf solche Einrichtungen beschränkt, deren Ausfall und Zerstörung eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung darstellt bzw. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Diese Konzentration ist wichtig, um nicht eine uferlose Überprüfung von Personen zu ermöglichen. Die Erweiterung der Überprüfungsmöglichkeiten in den genannten besonders gefahranfälligen Bereichen, ist angesichts der enormen Gefahr, die von groß angelegten Anschlägen ausgehen kann, erforderlich.

Räumliche Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes
Die Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes bleibt bei der Landgrenze bei 30 km. Nur auf See wird sie auf 50 km erweitert.

IMSI-Catcher
Der Einsatz von IMSI-Catchern zur Erkennung von Handys im Umfeld des Gerätes durch den Verfassungsschutz darf nur auf Basis einer rechtsstaatlichen fundierten Befugnisnorm erfolgen, die zuvor geschaffen werden muss. (Die Pläne von Schily sahen keinerlei Voraussetzungen für den Einsatz vor.)

Zeitliche Befristung
Die Regelungen zum Verfassungsschutz, zum BND und MAD sowie zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden zeitlich befristet.

Gruß mic
http://www.mibor.de

Eine Partei die Terroristen Unterstütz hat und sie für gut heist. s.h. Ströbbele.

Eine Partei die, die Wirtschaft schwächt wo es geht.

Okosteuer von den Grünen wo ist da das Ökö?

Eine Partei für die Soldaten die sie in den Krigschicken Mörder sind!?

Man sollte diese Partei auch mal unter den Vervassungsschutz stellen.

Und was bleibt jetzt als verbesserte maßnahme übrig? also alles beim alten.

B2

???
I say hi…

Eine Partei die Terroristen Unterstütz hat und sie für gut
heist. s.h. Ströbbele.

Zitat ,Link irgendwas das diese „Aussage“ unterstützt???

Eine Partei die, die Wirtschaft schwächt wo es geht.

Um ehrlich zu sein finde ich Parteien denen die Leute am wichtigsten besser als Parteien denen die Wirtschaft am wichtigsten ist. Ausserdem ist wo es geht wohl falsch…

Okosteuer von den Grünen wo ist da das Ökö?

Der Energie verbrauch sinkt oder??

Man sollte diese Partei auch mal unter den Vervassungsschutz
stellen.

Was meinst du hier??Eine Partei unter den Verfassungsschutz stellen ???

SAN

Hallo,

Eine Partei die Terroristen Unterstütz hat und sie für gut
heist. s.h. Ströbbele.

Was meinst du hier?

Eine Partei die, die Wirtschaft schwächt wo es geht.

Kleine Insider-Info:
Ich war bis vor kurzem in einem Gremium tätig, in dem auch Leute vom BDI und den führenden Handels- und Bankenvereinigungen versuchten, das Gesetzgebungsverfahren (konkret ging es um eine neue Verwaltungsrichtlinie zur Abgabenordnung) im Sinne der Wirtschaft zu beeinflussen.
Weißt du, was dort der Grundtenor war? „Die Grünen sind inzwischen oft die Einzigen, mit denen man zu effektiven Lösungen kommt, wenn man ihnen die Interessen der Wirtschaft darlegt.“ Das wurde mit Erstaunen festgestellt und spricht gegen deine hingeworfene Behauptung, oder?

Okosteuer von den Grünen wo ist da das Ökö?

Eine Partei für die Soldaten die sie in den Krigschicken
Mörder sind!?

Man sollte diese Partei auch mal unter den Vervassungsschutz
stellen.

Auf den Rest gehe ich nicht ein, denn irgendwie solltest du schon mehr bringen, als eilig hingeworfene Brocken in mangelhafter Rechtschreibung…

Gruß,
Salzmann

Hallo,
ein großer Erfolg für die Grünen.
Ich liste hier mal die Punkte auf, die Schilly forderte und
das Endergebnis letztendlich:

Abschiebung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Ausländer, die unter dem Schutz der Genfer
Flüchtlingskonvention stehen, sollen abgeschoben werden, wenn
gegen sie der Verdacht schwerster Verbrechen besteht. Bislang
ist dafür die Verurteilung zu einer Freihetsstrafe von
mindestens drei Jahren erforderlich. Die aufschiebende Wirkung
eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Abschiebung soll
aufgehoben werden.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Eine Verdachtsausweisung von Ausländern wird es nicht geben.
Voraussetzung für die Ausweisung oder die Verweigerung der
Aufenthaltserlaubnis ist jetzt, dass die jeweilige Person die
freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Auch wer sich zur
Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt
oder öffentlich zu Gewalttätigkeiten aufruft, oder mit
Gewaltanwendung droht oder einer Vereinigung angehört, die den
internationalen Terrorismus unterstützt oder eine derartige
Vereinigung unterstützt, kann ausgewiesen werden.
Die Verschärfung des Ausweisvorschriften konnten die Grünen
insofern zwar nicht völlig verhindern, haben aber dafür
gesorgt, dass sie rechtsstaatlich eingegrenzt werden.

Hallo, das ist aber wirklich ein Schmarren. Was für ein Unterschied ist es, wenn die Grünen nur mit anderer Modifikation einer Ausweisung von Ausländern zustimmen, die nicht verurteilt sind. Merkst Du eigentlich, dass Du mit dem Hinweis auf die Grünen genau das bestätigst, was Schily wollte. Abschiebung ohne Urteil.

Auskunftspflicht
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Nicht-öffentliche Stellen sollen verpflichtet werden,
Auskünfte an den Verfassungsschutz zu geben. Dies betrifft
Konenbewegungen bei Banken oder auch Daten bei
Telekommunikationsunternehmen.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes, BND
und MAD unterliegen den notwendigen Kontroll-und
Datenschutzregelungen.

Und was soll das bringen, bisher wurde doch bereits so gearbeitet, wie es Schily will und es wäre lediglich eine übliche und auch bisher von den Grünen inoffiziell akzeptierte Rechtsbeugung rechtlich abgesichert worden.

Dies war im Schily-Entwurf nicht

vorgesehen. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Die G10 Kommission muss einmal im Monat über die Erhebung,
    Verarbeitung und Nutzung der Daten informiert werden.
  • Die Betroffenen sind über die Datenübermittlung zu
    informieren.

Völlig unpraktikel und wird gem. StGB auch nicht gehandhabt. Soll in Zukunft in der OK ein Täter hingewiesen werden, dass sein telefon abgehört wird ? Das ist Quatsch.

  • Die Daten dürfen nur unter den engen
    Datenschutzschutzregelungen weiterübermittel werden. Die
    Übermittlung richtet sich nach §20 des
    Bundesverfassungsschutzgesetzes. Dies gilt entsprechend auch
    für BND und MAD.

Ha,ha, die Grünen sind blind oder halten uns alle für Idioten.

  • Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende
    Gefahren vorliegen.
  • Das Kriterium „Gefahr für die freiheitlich-demokratische
    Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublick
    Deutschland“ genügt nicht , da damit der gesamte Bereich des
    Radikalismus betroffen wäre.
  • Die Maßnahmen müssen vom Präsidenten des Verfassungschutzes
    oder seinem Stellvertreter angeordnet werden. (Der
    Schily-Entwurf hätte dies auch einem Abteilungsleiter oder
    seinem Stellvertreter zugebilligt.)

Das ist doch keine Änderung, der Apparat macht doch so weiter wie bisher.

  • Nach spätestens 5 Jahren muß eine Überprüfung erfolgen, ob
    die erhobenen Daten gelöscht werden können. (ursprünglicher
    Schily-Entwurf: 10 Jahre) Nur die Höchstdauer der
    Speicherungsmöglichkeit wird von 10 auf 15 Jahre verlängert,
    um dem „sleeper“-Problem entgegentreten zu können.

Vereinsgesetz
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Das Ausländervereinsregister soll auf die Registergerichte
übertragen werden. Der Entwurf sieht einen Anmeldezwang vor.
Damit müssten sich auch nicht rechtsfähige Vereine
registrieren lassen.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Ein Ausländervereinsregister wird es nicht geben. Weitere
Regelungen des Entwurfs zum Vereinsgesetz sollen überarbeitet
werden. Ziel ist dabei, dass die erweiterten
Verbotsmöglichkeiten für Vereine, die terroristische
Aktivitäten unterstützen, nicht zu lasten von Vereinen gehen,
von denen keine ernsthafte Gefahr ausgeht, und die sich z.B.
nur in Einzelfällen positiv über eine gewaltbereite Gruppe
geäußert haben.

Blauaügig bis an den telelrrand der eigenen Partei.

Identitätsfeststellung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„In Ausweispapiere sollen so genannte biometrische Merkmale
aufgenommen werden, um eine Fälschung unmöglich zu machen. Das
kann ein Fingerabdruck sein. Es könnten aber auch die
biometrischen Daten von Kopf, Gesicht oder Hand gespeichert
werden. Nicht der Gesetzgeber, sondern der Innenminister auf
dem Verordnungsweg entscheidet, welche biometrische Daten
aufzunehmen sind.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Über die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in den Pass wird
erst in einem weiteren Gesetz entschieden. Auch die Art der
Speicherung und Verwendung muss durch ein Gesetz geregelt
werden. Entscheidungen über Rechtsverordnungen durch den
Innenminister wird es nicht geben. Die Grünen keinen
Fingerabdruck im Pass, halten aber die Aufnahme eines anderen
biometrischen Merkmals zur eindeutigen Identitätsfeststellung
für möglich, wenn dieses Merkmal nicht zu anderen Zwecken
missbraucht werden kann.

Dies ist falsch. Es ist nach Presseberichten vereinbart, dass der Bundestag die Entscheidung treffen soll, wer oder was im Pass aufgenommen wird. Tue man also nicht so als hätten die Grünen etwas verhindert, sie haben nur etwas verschoben und wollen dem Bundestag die Verantwortung übertragen um nicht selbst Farbe bekennen zu müssen. Oder will man die „linke Ferse“ biometrisch vermessen, damit die Gründen erkennen können, wer auf zu großem Fuss lebt ?

Ermittlung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Ein neuer Paragraf 7a im BKA-Gesetz soll dem
Bundeskriminalamt das Recht zu „Initiativermittlungen“ geben.
Damit könnten die BKA-Beamten bereits tätig werden, auch wenn
noch kein Anfangsverdacht vorliegt.“

GRÜNEN-Ergebnis:
Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Die Änderungspläne
von Schily wird es nicht geben. Somit darf auch zukünftig das
BKA ohne Verdacht keine Personenbefragungen durchführen oder
Einsicht in Akten vornehmen. Die Zuständigkeit des BKA auf
bestimmte Bereiche der Hochtechnologie-Kirminalität wird auf
das für die Bekämpfung des Terrorismus Notwendige reduziert.
Dies gilt beispielsweise für sicherheitsrelevante Bereiche wie
Atomkraftwerke oder Krankenhäuser. Das schlichte Ausspionieren
von Daten begründet jedoch (entgegen den ursprünglichen Plänen
Schilys) keine Zuständigkeit des BKA.

Ermittlungen ohne Tatverdacht widersprechen der Rechtsordnung. Hier hat Schily weit über die Rechtsstaatlichkeit hinaus einen Versuch gestartet, die Freiheit einzuengen. Trotzdem bedauere ich, dass es keine Bundeskriminalpolizei geben wird.

Ausländerzentralregister
dpa vom 25.10 /Schily-Entwurf:
„In diesem Register soll die Religionszugehörigkeit von
Ausländern gespeichert werden. Artikel 4, Abs. 1des
Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens. Nach der
daraus abgeleiteten „negativen Religionsfreiheit“ könnte die
Speicherung in der Regel nur auf freiwilliger Basis erfolgen.“

Die Freiheit der Religion endet bei dem Aufruf gegen unsere Land oder Aufruf zu Straftaten in anderen Ländern.

GRÜNEN-Ergebnis:
Es bleibt bei der freiwilligen Angabe und wird keinen
Zwangseintrag geben . Die Regelung ist zudem zeitlich
befristet.

Was haben die Grünen noch erreicht?

Sicherheit im Flugverkehr
Auf Grünen Forderung hin wurden Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit im Flugverkehr in das Sicherheitspaket II
aufgenommen. Dies gilt beispielsweise für die Sicherung
sicherheitsrelevanter Bereiche gegen unberechtigten Zugang.
Für den zusätzlichen Schutz an Bord von Flugzeugen werden
sogenannte „Sky-Marshalls“ eingesetzt, bei denen es sich
jedoch ausschließlich um Beamte des Bundesgrenzschutzes
handelt. Private Sicherheitsdienste dürfen diese Aufgaben
nicht übernehmen.

Also, ich weiss nicht, woher diese Infos stammen, die LH hat sofort und ohne Grüne Sky-Marshalls eingesetzt.

Sicherheitsüberprüfung
Die Möglichkeit, Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu
unterziehen, wurde - entgegen der Plänen von Schily - nicht
auf alle lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen
erstreckt, sondern ist auf solche Einrichtungen beschränkt,
deren Ausfall und Zerstörung eine erhebliche Gefährdung für
die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der
Bevölkerung darstellt bzw. die für das Funktionieren des
Gemeinwesens unverzichtbar sind. Diese Konzentration ist
wichtig, um nicht eine uferlose Überprüfung von Personen zu
ermöglichen. Die Erweiterung der Überprüfungsmöglichkeiten in
den genannten besonders gefahranfälligen Bereichen, ist
angesichts der enormen Gefahr, die von groß angelegten
Anschlägen ausgehen kann, erforderlich.

Räumliche Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes
Die Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes bleibt bei der
Landgrenze bei 30 km. Nur auf See wird sie auf 50 km
erweitert.

So auch falsch. Der BGH wird bundesdweit an allen möglichen Orten und Einrichtugnen eingesetzt.

IMSI-Catcher
Der Einsatz von IMSI-Catchern zur Erkennung von Handys im
Umfeld des Gerätes durch den Verfassungsschutz darf nur auf
Basis einer rechtsstaatlichen fundierten Befugnisnorm
erfolgen, die zuvor geschaffen werden muss. (Die Pläne von
Schily sahen keinerlei Voraussetzungen für den Einsatz vor.)

Zeitliche Befristung
Die Regelungen zum Verfassungsschutz, zum BND und MAD sowie
zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden zeitlich befristet.

Nein, dies soll der Bundestag entscheiden.

Ich habe zwar Verständnis, dass Du den Grünen alles was erreicht wurde unterschieben willst, aber es ist nicht so. In der CDU/CSU, der FDP und der SPD gab es mehr Gegner zu den Maßnahmen von Schily wie bei den Grünen. Und deren Bundessprecherin Roth bekam ja sofort auch aus den eigenen Reihen eins aufs Dach.

GRuss Günter