Hallo,
ein großer Erfolg für die Grünen.
Ich liste hier mal die Punkte auf, die Schilly forderte und das Endergebnis letztendlich:
Abschiebung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Ausländer, die unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention stehen, sollen abgeschoben werden, wenn gegen sie der Verdacht schwerster Verbrechen besteht. Bislang ist dafür die Verurteilung zu einer Freihetsstrafe von mindestens drei Jahren erforderlich. Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Abschiebung soll aufgehoben werden.“
GRÜNEN-Ergebnis:
Eine Verdachtsausweisung von Ausländern wird es nicht geben. Voraussetzung für die Ausweisung oder die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis ist jetzt, dass die jeweilige Person die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Auch wer sich zur Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewalttätigkeiten aufruft, oder mit Gewaltanwendung droht oder einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder eine derartige Vereinigung unterstützt, kann ausgewiesen werden.
Die Verschärfung des Ausweisvorschriften konnten die Grünen insofern zwar nicht völlig verhindern, haben aber dafür gesorgt, dass sie rechtsstaatlich eingegrenzt werden.
Auskunftspflicht
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Nicht-öffentliche Stellen sollen verpflichtet werden, Auskünfte an den Verfassungsschutz zu geben. Dies betrifft Konenbewegungen bei Banken oder auch Daten bei Telekommunikationsunternehmen.“
GRÜNEN-Ergebnis:
Die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes, BND und MAD unterliegen den notwendigen Kontroll-und Datenschutzregelungen. Dies war im Schily-Entwurf nicht vorgesehen. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Die G10 Kommission muss einmal im Monat über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten informiert werden.
- Die Betroffenen sind über die Datenübermittlung zu informieren.
- Die Daten dürfen nur unter den engen Datenschutzschutzregelungen weiterübermittel werden. Die Übermittlung richtet sich nach §20 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Dies gilt entsprechend auch für BND und MAD.
- Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren vorliegen.
- Das Kriterium „Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublick Deutschland“ genügt nicht , da damit der gesamte Bereich des Radikalismus betroffen wäre.
- Die Maßnahmen müssen vom Präsidenten des Verfassungschutzes oder seinem Stellvertreter angeordnet werden. (Der Schily-Entwurf hätte dies auch einem Abteilungsleiter oder seinem Stellvertreter zugebilligt.)
- Nach spätestens 5 Jahren muß eine Überprüfung erfolgen, ob die erhobenen Daten gelöscht werden können. (ursprünglicher Schily-Entwurf: 10 Jahre) Nur die Höchstdauer der Speicherungsmöglichkeit wird von 10 auf 15 Jahre verlängert, um dem „sleeper“-Problem entgegentreten zu können.
Vereinsgesetz
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Das Ausländervereinsregister soll auf die Registergerichte übertragen werden. Der Entwurf sieht einen Anmeldezwang vor. Damit müssten sich auch nicht rechtsfähige Vereine registrieren lassen.“
GRÜNEN-Ergebnis:
Ein Ausländervereinsregister wird es nicht geben. Weitere Regelungen des Entwurfs zum Vereinsgesetz sollen überarbeitet werden. Ziel ist dabei, dass die erweiterten Verbotsmöglichkeiten für Vereine, die terroristische Aktivitäten unterstützen, nicht zu lasten von Vereinen gehen, von denen keine ernsthafte Gefahr ausgeht, und die sich z.B. nur in Einzelfällen positiv über eine gewaltbereite Gruppe geäußert haben.
Identitätsfeststellung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„In Ausweispapiere sollen so genannte biometrische Merkmale aufgenommen werden, um eine Fälschung unmöglich zu machen. Das kann ein Fingerabdruck sein. Es könnten aber auch die biometrischen Daten von Kopf, Gesicht oder Hand gespeichert werden. Nicht der Gesetzgeber, sondern der Innenminister auf dem Verordnungsweg entscheidet, welche biometrische Daten aufzunehmen sind.“
GRÜNEN-Ergebnis:
Über die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in den Pass wird erst in einem weiteren Gesetz entschieden. Auch die Art der Speicherung und Verwendung muss durch ein Gesetz geregelt werden. Entscheidungen über Rechtsverordnungen durch den Innenminister wird es nicht geben. Die Grünen keinen Fingerabdruck im Pass, halten aber die Aufnahme eines anderen biometrischen Merkmals zur eindeutigen Identitätsfeststellung für möglich, wenn dieses Merkmal nicht zu anderen Zwecken missbraucht werden kann.
Ermittlung
dpa vom 25.10/Schily-Entwurf:
„Ein neuer Paragraf 7a im BKA-Gesetz soll dem Bundeskriminalamt das Recht zu „Initiativermittlungen“ geben. Damit könnten die BKA-Beamten bereits tätig werden, auch wenn noch kein Anfangsverdacht vorliegt.“
GRÜNEN-Ergebnis:
Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Die Änderungspläne von Schily wird es nicht geben. Somit darf auch zukünftig das BKA ohne Verdacht keine Personenbefragungen durchführen oder Einsicht in Akten vornehmen. Die Zuständigkeit des BKA auf bestimmte Bereiche der Hochtechnologie-Kirminalität wird auf das für die Bekämpfung des Terrorismus Notwendige reduziert. Dies gilt beispielsweise für sicherheitsrelevante Bereiche wie Atomkraftwerke oder Krankenhäuser. Das schlichte Ausspionieren von Daten begründet jedoch (entgegen den ursprünglichen Plänen Schilys) keine Zuständigkeit des BKA.
Ausländerzentralregister
dpa vom 25.10 /Schily-Entwurf:
„In diesem Register soll die Religionszugehörigkeit von Ausländern gespeichert werden. Artikel 4, Abs. 1des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens. Nach der daraus abgeleiteten „negativen Religionsfreiheit“ könnte die Speicherung in der Regel nur auf freiwilliger Basis erfolgen.“
GRÜNEN-Ergebnis:
Es bleibt bei der freiwilligen Angabe und wird keinen Zwangseintrag geben . Die Regelung ist zudem zeitlich befristet.
Was haben die Grünen noch erreicht?
Sicherheit im Flugverkehr
Auf Grünen Forderung hin wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr in das Sicherheitspaket II aufgenommen. Dies gilt beispielsweise für die Sicherung sicherheitsrelevanter Bereiche gegen unberechtigten Zugang. Für den zusätzlichen Schutz an Bord von Flugzeugen werden sogenannte „Sky-Marshalls“ eingesetzt, bei denen es sich jedoch ausschließlich um Beamte des Bundesgrenzschutzes handelt. Private Sicherheitsdienste dürfen diese Aufgaben nicht übernehmen.
Sicherheitsüberprüfung
Die Möglichkeit, Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, wurde - entgegen der Plänen von Schily - nicht auf alle lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen erstreckt, sondern ist auf solche Einrichtungen beschränkt, deren Ausfall und Zerstörung eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit oder das Leben von großen Teilen der Bevölkerung darstellt bzw. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Diese Konzentration ist wichtig, um nicht eine uferlose Überprüfung von Personen zu ermöglichen. Die Erweiterung der Überprüfungsmöglichkeiten in den genannten besonders gefahranfälligen Bereichen, ist angesichts der enormen Gefahr, die von groß angelegten Anschlägen ausgehen kann, erforderlich.
Räumliche Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes
Die Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes bleibt bei der Landgrenze bei 30 km. Nur auf See wird sie auf 50 km erweitert.
IMSI-Catcher
Der Einsatz von IMSI-Catchern zur Erkennung von Handys im Umfeld des Gerätes durch den Verfassungsschutz darf nur auf Basis einer rechtsstaatlichen fundierten Befugnisnorm erfolgen, die zuvor geschaffen werden muss. (Die Pläne von Schily sahen keinerlei Voraussetzungen für den Einsatz vor.)
Zeitliche Befristung
Die Regelungen zum Verfassungsschutz, zum BND und MAD sowie zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden zeitlich befristet.
Gruß mic
http://www.mibor.de