Grüne Minister entlassen?

Hallo Politikinteressierte!

Ist es möglich, daß Schröder grüne Minister der Koalition entlässt und dafür Minister aus der FDP beruft?

Oder können Minister nur aus der Koalition oder parteiunabhängig sein?

Nebenbei: Was genau ist die Vertrauensfrage und wo ist sie definiert?

Vielen Dank,

Mark

Hi!

Auszug aus dem Glossar der „Infothek Deutscher Bundestag“ (Stand August 1999):

Vertrauensfrage
Der Bundeskanzler kann durch Antrag überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung (zur Zeit 335 Stimmen), kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen (Art. 68 Grundgesetz). Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine/n andere/n Bundeskanzler/in wählt. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen.

und aus der Süddeutschen Zeitung vom 13.November:

Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Vertrauensfrage

Muss der Kanzler? Er muss nicht. CDU/ CSU-Fraktionschef Friedrich Merz irrt, wenn er meint, Schröder müsse die Vertrauensfrage stellen, wenn er bei der Abstimmung über den Krieg keine eigene Mehrheit bekommt. Die Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz ist nämlich ein Instrument, das die Verfassung dem Kanzler in die Hand gibt, um damit seine Position zu stärken. Sie ist zur Stabilisierung seiner Mehrheit gedacht, nicht dazu, Harakiri zu begehen. Das heißt: Der Kanzler kann die Vertrauensfrage stellen, wenn er meint, dass ihm dies nutzt.

Ein Kanzler kann die Vertrauensfrage allgemein oder in Verbindung mit einer Sachfrage stellen – wobei zwischen Antrag und Abstimmung 48 Stunden liegen müssen. Das heißt: Schröder könnte, so er mag, heute beantragen, die Donnerstags-Abstimmung über den Krieg zur Vertrauensabstimmung zu machen. Das wird er kaum tun, da er damit das politische Gewicht der fehlenden eigenen Mehrheit vergrößerte. Er könnte allerdings anschließend (wenn er keine eigene Mehrheit bei der Kriegs-Abstimmung erreicht hat) die Vertrauensfrage ganz allgemein stellen, um so den Eindruck auszuräumen, die Regierung sei angeschlagen. Die Mehrheit dabei wäre so sicher wie das Amen in der Kirche.

Wenn ein Kanzler die Vertrauensabstimmung verliert, kann er laut Grundgesetz seinen Rücktritt erklären (wie zu jedem anderen Zeitpunkt auch), er kann dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorschlagen – oder auch einfach im Amt bleiben. Dreimal in der Geschichte der Bundesrepublik hat ein Kanzler die Vertrauensfrage gestellt: 1972 führte Willy Brandt auf diese Weise die Auflösung des Bundestags und Neuwahlen herbei, bei denen die SPD erstmals stärkste Partei wurde. Im Februar 1982 ließ sich Kanzler Helmut Schmidt das Vertrauen aussprechen, um so die sozial-liberale Koalition zu stabilisieren. Gleichwohl war sie gut sieben Monate später zu Ende.

Der neue Kanzler Kohl stellte dann im Dezember 1982 die Vertrauensfrage und ließ diese, trotz Mehrheit, absichtlich verloren gehen, um Neuwahlen zu ermöglichen. Diese unwahre Abstimmung führte zu heftigen Kontroversen. Das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden, ob das Ausschreiben von Neuwahlen berechtigt war: Mit knapper Not und drei abweichenden Voten ließen die Richter die unechte Vertrauensabstimmung ein wohl letztes Mal durchgehen. Sie stellten aber klare Bedingungen dafür auf, wann ein Kanzler die Auflösung des Bundestags via Vertrauensfrage anstreben darf: „Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht mehr sinnvoll zu verfolgen vermag.“

Ende Zitat Süddeutsche Zeitung

Grüße
Heinrich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Allerbesten Dank! o.T.
.

Hallo Politikinteressierte!

Ist es möglich, daß Schröder grüne Minister der Koalition
entlässt und dafür Minister aus der FDP beruft?

Nein, das ist nicht möglich. Der Bundeskanzler kann weder Minister einsetzen noch entlassen. Der Bundeskanzler muss den Bundespräsidenten bitten - bzw. bei diesem Antrag stellen - die Minister der „Grünen“ zu entlassen und in dem von Dir angesprochenen Fall die Minister „der FDP“, die er jeweils namentlich benennen muss zu ernennen.

Oder können Minister nur aus der Koalition oder
parteiunabhängig sein?

Es kann jederzeit jemand ernannte werden, der nicht in eienr Partei ist oder überhaupt nicht im Parlament.

Nebenbei: Was genau ist die Vertrauensfrage und wo ist sie
definiert?

Die Vertrauensfrage ist in der Verfassung das schärfste Instrument, mit dem eine Regierung ihre Legitimation bekräftigen will. Und wenn der Antrag gestellt wird, spielt im übrigen der Ausgang der Abstimmung keine Rolle. Der Bundeskanzler muss nicht automatisch zurücktreten. Er kann den Bundespräsidenten bitten, einer Regierungsumbildung zuzustimmen, er kann ein Minderheitenkabeniett bilden, oder er kann Antrag auf Auflösung des Parlamentes beim Bundespräsidenten stellen. Innerhalb von 21 Tagen muss der Bundespräsident anordnen, dass Neuwahlen erfolgen.

Gruss Günter

Vielen Dank,

Mark

Hallo Politikinteressierte!

Ist es möglich, daß Schröder grüne Minister der Koalition
entlässt und dafür Minister aus der FDP beruft?

Oder können Minister nur aus der Koalition oder
parteiunabhängig sein?

Nebenbei: Was genau ist die Vertrauensfrage und wo ist sie
definiert?

Vielen Dank,

Mark

Hi!

Auszug aus dem Glossar der „Infothek Deutscher Bundestag“
(Stand August 1999):

Vertrauensfrage
Der Bundeskanzler kann durch Antrag überprüfen lassen, ob er
noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten
hat. Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung (zur Zeit
335 Stimmen), kann der Bundespräsident auf Vorschlag des
Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen
(Art. 68 Grundgesetz). Das Recht zur Auflösung des Parlaments
erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner
Mitglieder eine/n andere/n Bundeskanzler/in wählt. Zwischen
dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen.

Hallo Heinrich,

ein Rückfrage, denn nun stehe ich an der Wand. Meine Meinung ist, dass nur 334 Abgeordnete zustimmen müssen, woher hast Du die Zahl 335 ?

GRuss Günter

und aus der Süddeutschen Zeitung vom 13.November:

Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Vertrauensfrage

Muss der Kanzler? Er muss nicht. CDU/ CSU-Fraktionschef
Friedrich Merz irrt, wenn er meint, Schröder müsse die
Vertrauensfrage stellen, wenn er bei der Abstimmung über den
Krieg keine eigene Mehrheit bekommt. Die Vertrauensfrage nach
Artikel 68 Grundgesetz ist nämlich ein Instrument, das die
Verfassung dem Kanzler in die Hand gibt, um damit seine
Position zu stärken. Sie ist zur Stabilisierung seiner
Mehrheit gedacht, nicht dazu, Harakiri zu begehen. Das heißt:
Der Kanzler kann die Vertrauensfrage stellen, wenn er meint,
dass ihm dies nutzt.

Ein Kanzler kann die Vertrauensfrage allgemein oder in
Verbindung mit einer Sachfrage stellen – wobei zwischen Antrag
und Abstimmung 48 Stunden liegen müssen. Das heißt: Schröder
könnte, so er mag, heute beantragen, die
Donnerstags-Abstimmung über den Krieg zur Vertrauensabstimmung
zu machen. Das wird er kaum tun, da er damit das politische
Gewicht der fehlenden eigenen Mehrheit vergrößerte. Er könnte
allerdings anschließend (wenn er keine eigene Mehrheit bei der
Kriegs-Abstimmung erreicht hat) die Vertrauensfrage ganz
allgemein stellen, um so den Eindruck auszuräumen, die
Regierung sei angeschlagen. Die Mehrheit dabei wäre so sicher
wie das Amen in der Kirche.

Wenn ein Kanzler die Vertrauensabstimmung verliert, kann er
laut Grundgesetz seinen Rücktritt erklären (wie zu jedem
anderen Zeitpunkt auch), er kann dem Bundespräsidenten die
Auflösung des Bundestages vorschlagen – oder auch einfach im
Amt bleiben. Dreimal in der Geschichte der Bundesrepublik hat
ein Kanzler die Vertrauensfrage gestellt: 1972 führte Willy
Brandt auf diese Weise die Auflösung des Bundestags und
Neuwahlen herbei, bei denen die SPD erstmals stärkste Partei
wurde. Im Februar 1982 ließ sich Kanzler Helmut Schmidt das
Vertrauen aussprechen, um so die sozial-liberale Koalition zu
stabilisieren. Gleichwohl war sie gut sieben Monate später zu
Ende.

Der neue Kanzler Kohl stellte dann im Dezember 1982 die
Vertrauensfrage und ließ diese, trotz Mehrheit, absichtlich
verloren gehen, um Neuwahlen zu ermöglichen. Diese unwahre
Abstimmung führte zu heftigen Kontroversen. Das
Bundesverfassungsgericht musste entscheiden, ob das
Ausschreiben von Neuwahlen berechtigt war: Mit knapper Not und
drei abweichenden Voten ließen die Richter die unechte
Vertrauensabstimmung ein wohl letztes Mal durchgehen. Sie
stellten aber klare Bedingungen dafür auf, wann ein Kanzler
die Auflösung des Bundestags via Vertrauensfrage anstreben
darf: „Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen
seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass
er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik
nicht mehr sinnvoll zu verfolgen vermag.“

Ende Zitat Süddeutsche Zeitung

Grüße
Heinrich

Hallo Politikinteressierte!

Ist es möglich, daß Schröder grüne Minister der Koalition
entlässt und dafür Minister aus der FDP beruft?

Nicht so einfach, wenn er gleichzeitig eine Koalition machen will, folgendermaßen habe ichs gestern in der aktuellen Berichtserstattung verstanden:

Nach der verlorenen Vertrauensfrage gibts mehrere Möglichkeiten:

  1. Alles geht weiter wie gehabt, der Kanzler behält die Koalition, wirkt zwar angeknakst, aber nicht weiter schlimm.
  2. Er erklärt die Koalition für beendet und schlägt dem Bundespräsidenten die grünen Minister zur Entlassung vor. Nachdem die Entlassungsurkunde haben gibts weitere Möglichkeiten, wenn er Kanzler bleiben will:
    a) Er gründet eine Minderheitsregierung und sucht sich in den Sachfragen strategische Partner. Die vakanten Ministerposten besetzt er mit Fachleuten seines Vertrauens. (üblicherweise wären das parteilose oder SPD-Leute, selten aus anderen Parteien)
    b) Er geht mit einer anderen Partei (z.B. FDP) eine Koalition ein. Dann muß er mit Kanzlermehrheit neu zum Kanzler im Parlament gewählt werden.
  3. Er bittet den Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen. Dieser hat dann 21 Tage Bedenkzeit. Nach 60 Tagen müssen dann Neuwahlen stattfinden.

Vertrauensfrage:
Der Kanzler muß mit der Mehrheit ALLER Parlamentarier im Amt bestätigt werden.
Da der Bundestag nur noch 666 Abgeordnete hat (Überhangmandate sind weggefallen), braucht er also 334 Stimmen.
Die Koalition hat 341 Sitze (SPD 294; B90/Grüne 47), also dürfen maximal 7 Abgeordnete fehlen oder gegen ihn stimmen.
Da eine SPD-Abgeordnete schon aus gesundheitlichen Gründen nicht zu erwarten ist (lt. SWR1 Entbindungstermin), müssen mindestens noch 2 Abweichler der Grünen umgestimmt werden, wenn davon auszugehen ist, daß alle anderen parlamentarier anwesend sind und die SPD geschlossen abstimmt.

Ich denke, daß der Kanzler sehr hoch pokert und bin auf die Abstimmung sehr gespannt.

Gruß

mus.

669 => 335 666=> 334

Hallo Heinrich,

ein Rückfrage, denn nun stehe ich an der Wand. Meine Meinung
ist, dass nur 334 Abgeordnete zustimmen müssen, woher hast Du
die Zahl 335 ?

GRuss Günter

Naja, zu Beginn der Legislaturperiode waren es wohl 669 Abgeordnete, die Mehrheit sind davon 335 Stimmen.

Inszwischen sind wohl 3 „Überhängler“ ausgeschieden, also 666 Abgeordnete; davon die Mehrheit sind 334 Abgeordnete.

Gruß

mus.

Hallo Heinrich,

ein Rückfrage, denn nun stehe ich an der Wand. Meine Meinung
ist, dass nur 334 Abgeordnete zustimmen müssen, woher hast Du
die Zahl 335 ?

GRuss Günter

Hi!

Steht oben drüber:

Auszug aus dem Glossar der „Infothek Deutscher Bundestag“
(Stand August 1999)

Grüße
Heinrich