Grüne Schilder am LKW 'G' oder 'L'

Hallo!

An vielen LKW ist vorn am Kühlergrill ein grünes kreisrundes Schild (ca 15cm Durchmesser) befestigt, auf dem in weiß ein „G“ oder „L“ aufgedruckt ist.

Was bedeutet dieses Schild?

Ein Bekannter hat zwar auch an seinem LKW so ein Schild, konnte mir aber nur sagen, daß man das irgendwie in/für Österreich braucht. (Er fährt nur Nahverkehr)

Wer kennt sich aus?

Danke!

Sven

hallo Sven,
durch Österreich darfst du nur fahren, wenn dein LKW ‚Lärmarm‘ ist, dafür steht das grüne Schild mit L. G kenne ich nicht, aber vielleicht ist das ja dasselbe: ‚geräuscharm?‘…
Gruß
nora

Hallo!

An vielen LKW ist vorn am Kühlergrill ein grünes kreisrundes
Schild (ca 15cm Durchmesser) befestigt, auf dem in weiß ein
„G“ oder „L“ aufgedruckt ist.

Was bedeutet dieses Schild?

Hallo Sven- eine antwort ahst du bereits: L = Lärmarm / Leise. G = Geräuscharm, d.h. letztendlich dasselbe.
Danke!

Sven

Gruß Fritz

Danke, Fritz und Nora! (o.T.)
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Eine Zugabe habe ich aber noch…
Hallo Sven,

Kraftwagen, die die Voraussetzungen für ein „lärmarmes Kraftfahrzeug“ erfüllen (nur Österreich!!), sind neben der vorderen Kennzeichentafel mit einer kreisrunden grünen Tafel mit mindestens 20 cm Durchmesser, weißem Rand und dem lateinischen Buchstaben „L“ in dauernd gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift gekennzeichnet. Deutschland verwendet ein „G“ für geräuscharm.

„U“ oder „E“ (weiße Buchstaben auf grünem Grund): Umwelt/Environment für „grüne“ LKW

„S“ (weiße Buchstaben auf grünem Grund): sicher/safe/sur für „supergrüne“ LKW nach der CEMT (= Konferenz der europäischen Verkehrsminister).

Also, Grüne Schilder mit weißen Buchstaben:
G )= Es handelt sich um ein geräuscharmes Fahrzeug. § 49 StVZO Abs. 3.

L= (Gültigkeit nur in Österreich)
Es handelt sich um ein lärmarmes Fahrzeug und unterliegt damit in Österreich nicht dem Nachtfahrverbot auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 und 6 Uhr. Schärfer als „G“ (z.B. mit Motorgeräuschmessung bei Bergabfahrten; Österreich erkennet „G“ nicht an).

S= (Gültigkeit nur in Österreich)
Schadstoffarm nach Euro-II-Norm; hat keine gesetzliche oder bindende Wirkung, Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr.
Regelung nach CEMT = Konferenz der Europäischen Verkehrsminister.

U= (Gültigkeit nur in Österreich)
Umweltgerecht; vereint „L“ und „S“.(CEMT)

K= Der Lkw fährt nur im sogenannten Kombi-Verkehr (Straße/Schiene oder Straße/Wasser) zwischen der Be- und Entladestelle und dem nächstgelegenen Güterbahnhof bzw. Hafen. Gilt für die gesamte Beförderungseinheit.(CEMT)

So, das zur genauen Definition

Gruß
Karl-Heinz

Danke -so genau wußte ich es auch nicht!
Gruß Fritz

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