„Wir verfolgen zwei Ansatzpunkte: Die Fraktion könnte entweder eine Organklage anstrengen oder ich könnte die Verfassungsbeschwerde eines im Camp Betroffenen unterstützen“ (Ströbele)
„Wir verfolgen zwei Ansatzpunkte: Die Fraktion könnte entweder
eine Organklage anstrengen oder ich könnte die
Verfassungsbeschwerde eines im Camp Betroffenen unterstützen“
(Ströbele)
Für die Organklage fehlt mir noch immer die Handlung eines Verfassungsorgans, welche Grundlage des Einsatzes ist.
„Wir verfolgen zwei Ansatzpunkte: Die Fraktion könnte entweder
eine Organklage anstrengen oder ich könnte die
Verfassungsbeschwerde eines im Camp Betroffenen unterstützen“
(Ströbele)
Für die Organklage fehlt mir noch immer die Handlung eines
Verfassungsorgans, welche Grundlage des Einsatzes ist.
Sehe ich genauso. Die Idee ist (wohl): Bundestag hätte beteiligt werden MÜSSEN --> BUNDESTAG --> BUNDESREGIERUNG
Sehe ich genauso. Die Idee ist (wohl): Bundestag hätte
beteiligt werden MÜSSEN --> BUNDESTAG -->
BUNDESREGIERUNG
Dann müsste aber auch eine Entscheidung explizit der Bundesregierung (also der Kanzlerin oder eines Ministers) vorliegen und nicht nur eine der Verwaltung.