Ich las eben den Artikel im Spiegel, dass das Zeigen von Anti-(!)-Nazi-Zeichen verboten sei, weil das öffentliche Zeigen von Nazi-Symbolen strafbar ist:
ich glaube, da kommt es auf die Auslegung an. Ich habe grade in den Nachrichten gehört, worum es bei dem von dir verlinkten Artikel geht; die Begründung des / der Richter war, dass derjenige, der da T-Shirts vertrieben hat, massenhaft das Hakenkreuz verbreitet hat. Sie fanden nicht gut, dass das Hakenkreuz auf diese Weise zum modischen Accessoire wird - das war die Begründung dafür, dass dieser Mensch keine Hakenkreuze auf die von ihm verkauften T-Shirts usw. drucken darf, egal wie die aussehen (also ob durchgestrichen oder zerschlagen und so). Jetzt käme es darauf an zu wissen, in welcher Form die Grünen das Hakenkreuz da hängen haben - ganz sicher nicht in der ursprünglichen Nazi-Form, denn dann wäre der Verfassungsschutz schon längst hinter denen her.
Ist aber auch sicherlich eine Frage für das Juristenbrett, oder nicht?! Da gibt es meines Wissens diverse Paragrafen, die regeln, welche Zeichen man wie und wie nicht verwenden darf.
kein Wunder, dass du das nicht verstehst. Ist für einen denkenden Menschen nämlich auch gar nicht zu verstehen. Bevor ich hier auf Seiten verweise, die verteufelt werden (einige zu Recht, andere zu Unrecht) verweise ich mal auf
Jetzt käme es darauf an zu wissen, in welcher Form die
Grünen das Hakenkreuz da hängen haben - ganz sicher nicht in
der ursprünglichen Nazi-Form, denn dann wäre der
Verfassungsschutz schon längst hinter denen her.
Doch, das originale (!) Hakenkreuz steht zentral in der Mitte (!), ungebrochen (!), einfach so, darunter ein Mülleimer. Darüber ein kurzer Schriftzug. Alles auf grünem Hintergrund.
Schätze das Haknekreuz ist bestimmt knapp 2 Meter groß.
Doch, das originale (!) Hakenkreuz steht zentral in der Mitte
(!), ungebrochen (!), einfach so, darunter ein Mülleimer.
Darüber ein kurzer Schriftzug. Alles auf grünem Hintergrund.
Schätze das Haknekreuz ist bestimmt knapp 2 Meter groß.
Du meinst das Hakenkreuz, dass so zu ca. 1/4 im Mülleimer steckt und der Deckel schon von oben kommt? Dann vergiss doch bitte auch nocht den Schriftzug „Nazis? Nein Danke!“ zu erwähnen. Und außerdem war das vor dem Urteil.
Das Problem, dass die Richter sahen, was u.a. das Missverstehen von Piktogrammen. Hier ist das, finde ich kaum möglich. Ich habe aber irgendwie den Eindruck, dass dieses Urteil vorallem erfolgte um ein Grundsatzurteil an einem Bundesgericht zu ermöglichen, da kommt der Fall jetzt ja auch hin…
Viele Grüße,
nixblicker
PS: Ich bin dann mal gespannt, wann die Anfangen Bushaltestellen, Klotüren usw. zu streichen oder zu entfernen, da sind oft genug Hakenkreuze und der gleichen zu sehen (und die sind meist nicht durchgestrichen oder so).
Natürlich ist an dem Symbol was Schlimmes. Die Herkunft allein kann doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es heute nur - und nicht nur in Deutschland - als Symbol des Nationalsozialismus gebraucht wird!
Natürlich ist an dem Symbol was Schlimmes. Die Herkunft allein
kann doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es heute nur -
und nicht nur in Deutschland - als Symbol des
Nationalsozialismus gebraucht wird!
Prinzipiell hast Du natürlich recht, allerdings ist diese grundsätzliche Verteufelungen genauso falsch, wie die grundsätzliche Tolerierung. Auch bei der Verwendung der Swastika muss auf den Kontext geachtet werden. So ist ein Hinduistischer Tempel (btw die Swastika kommt in fast allen Kulturen dieser Erde vor) mit Swastika sicher nicht anrüchig, ein glatzköpfiger Mann mit Bomberjacke und Springerstiefel mit Hakenkreuz auf dem T-Shirt in Gera hingegen schon.