Grüner Pfeil für Abbieger an Ampel ist weg

Hallo,

angenommen an einer Kreuzung war für Rechtsabbieger schon immer ein grüner Pfeil, der das Abbiegen auch bei Rotlicht erlaubte.

„Über nacht“ wurde nun dieser grüne Pfeil entfernt.

Ohne groß nachzudenken tastet sich der Autofahrer dennoch wie gewohnt beim Abbiegen in den Verkehr vor, immer in dem sicheren Glauben, der grüne Pfeil sei ja noch da. Eine Ampelanlage, die man kennt, wird ja nicht jedesmal genauestens nach Änderungen untersucht.

Wie erfolgversprechend könnte ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sein?
Man könnte doch vortragen, dass man aus Gewohnheit gehandelt habe und dieses Handeln sonst doch immer richtig war.

Gruß
Lawrence

Hi,

Wie erfolgversprechend könnte ein Einspruch gegen einen
Bußgeldbescheid sein?
Man könnte doch vortragen, dass man aus Gewohnheit gehandelt
habe und dieses Handeln sonst doch immer richtig war.

man sollte schon mitbekommen, wenn ein Verkehrszeichen sich ändert. Von Gewohnheitsrecht steht in der StVO meines Wissens nichts.
Da könnte gegebenenfalls die Eignung zur Führung eines KfZ auf dem Spiel stehen.

Gruß
Torsten

Hallo Lawrence,

Eine Ampelanlage, die man kennt, wird ja nicht jedesmal genauestens
nach Änderungen untersucht.

hmm, also ich schaue jeden Morgen erneut zu meinen vertrauten Ampeln hinauf, bevor ich über die Kreuzung fahre. Könnte ja sein, dass wider Erwarten ausnahmsweise die rote Lampe angeschaltet ist …

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

Andreas

Wie erfolgversprechend könnte ein Einspruch gegen einen
Bußgeldbescheid sein?
Man könnte doch vortragen, dass man aus Gewohnheit gehandelt
habe und dieses Handeln sonst doch immer richtig war.

Hallo Lawrence,
mit Gewohnheitsrecht würde ich gar nicht erst versuchen Einspruch einzulegen.
Wenn es „nur“ ein Bußgeld ist, also ohne Punkte, würde ich murrend zahlen.

Der Verkehrsteilnehmer hat sich ständig „bewußt“ im Strassenverkehr zu bewegen und nicht,„ohne sich Gedanken zumachen“ quasi als Schlafwandler.

Manchmal, aber leider nicht immer, steht ein Pappkamarad am Wegesrand mit erhobenen Zeigefinger und einem Schild: Achtung! Vorfahrt geändert.

Genauso könnte man dann argumentieren, wenn an einer schon ewig von dir befahrenen Vorfahrtsstrasse, eines Tages(oder Nachts) eine Ampelanlage aufgebaut wird, oder auf Autobahnen ein Schild mit 60Kmh aufgestellt wird,um Arbeitern ein wenig mehr Sicherheit zu gewähren.

Manche Dinge ändern sich eben.

grüsse borthi

mit Gewohnheitsrecht würde ich gar nicht erst versuchen
Einspruch einzulegen.
Wenn es „nur“ ein Bußgeld ist, also ohne Punkte, würde ich
murrend zahlen.

Hi,

nicht mit Gewohnheitsrecht aber mit Augenblicksversagen. Es steht hier immerhin wenn es ein Verstoß über eine Sekunde ist 125 EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot auf dem Tablett.

Wenn das Augenblicksversagen durchgeht, kann zwar das Bußgeld und Punkte nicht, aber wohl das Fahrverbot vermieden werden.

Q-Gruß

2 „Gefällt mir“

Hi,

Von Gewohnheitsrecht steht in der StVO meines Wissens
nichts.

Wozu gibt es dann das Zusatzzeichen 1008-30?

Gruß

Christian

Hi,

Von Gewohnheitsrecht steht in der StVO meines Wissens
nichts.

Wozu gibt es dann das Zusatzzeichen 1008-30?

um nochmal auf die Änderung hinzuweisen, es ist aber nicht verpflichtend, das Zeichen aufzustellen.
Wenn es fehlt bedeutet es nicht, das man so fahren kann wie vorher.

Gruß
Torsten

Hi,

Von Gewohnheitsrecht steht in der StVO meines Wissens
nichts.

Wozu gibt es dann das Zusatzzeichen 1008-30?

um nochmal auf die Änderung hinzuweisen, es ist aber nicht
verpflichtend, das Zeichen aufzustellen.
Wenn es fehlt bedeutet es nicht, das man so fahren kann wie
vorher.

Das sagt auch keiner.
Zumindest zeigt die Existenz des Schilds, dass der Umstand der „Gewohnheit“ in der StVO durchaus bekannt ist.
Aber ein Recht lässt sich davon nicht ableiten. Das ist richtig.

Gruß

Christian

Hi Q,
die Frage war doch , ob es Sinn macht den Einspruch mit Gewohnheit zu begründen und die Rede war von einem Bußgeldbescheid.

Wenn es also „nur“ um die Knete geht, ohne Punkte und Fahrverbot,
so würde ich,mich wwohl irdendwo hinbeißen, aber zahlen.
Wobei ich nicht genau weiß, ob es da einen Spielraum in der Festsetzung der Bußgelghöhe gibt, und ob man, da die Sache noch frisch ist, mal von Punkten abgesehen werden kann.

grüsse b.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wobei ich nicht genau weiß, ob es da einen Spielraum in der
Festsetzung der Bußgelghöhe gibt, und ob man, da die Sache
noch frisch ist, mal von Punkten abgesehen werden kann.

Hi,

beim Bußgeld gibt es lediglich einen Spielraum nach oben weil in den Regelsätzen schon alle Entschuldigungen berücksichtigt sind, sprich es wird von leichter Fahrlässigkeit ausgegangen.

Bei Voreintragungen oder gar Vorsatz wird das Bußgeld entsprechen erhöht. Die Punkte bleiben gleich.

Lediglich verschärfende Maßnahmen wie das Fahrverbot kann entweder ganz erlassen werden, oder unter Umständen auch gegen ein höheres Bußgeld. Da gibt es aber strenge Voraussetzungen.

Q-Gruß

also ich würde es versuchen und genau erklären, dass du quasi aus gewohnheit seit jahren so fährst. ob es wirkt und ob es die strafe vielleicht mildert, kommt vielleicht auch auf den bearbeiter an.

also ich würde es versuchen und genau erklären, dass du quasi
aus gewohnheit seit jahren so fährst. ob es wirkt und ob es
die strafe vielleicht mildert, kommt vielleicht auch auf den
bearbeiter an.

Ne, nicht mit Gewohnheit argumentieren!
Nimm lieber das" Augenblicksversagen", wie es Q vorgeschlagen hat.

grüsse borthi

Auch hallo,

ja, und mit Handy telefonieren darfst Du auch ohne Probleme, denn vor einigen Jahren war das noch erlaubt und die Gewohnheit lässt einen nun mal schwer los…

Ist die Frage denn wirklich ernst gemeint? Kaum zu glauben.

Grüße, M

Hallo,

das lässt sich ja wohl kaum miteinander vergleichen

Gruß
Lawrence

Hi,

Du meinst also, bestimmte neue Vorschriften müsse man beachten, und bei anderen müsse eine gewisse Kulanz gelten?! Nachwelchen Kriterien sollte man da vorgehen?

Grüße, M

Hi,

nein, es kommt hier lediglich darauf an, dass ein eindeutiger Verkehrsverstoß unbewußt passiert ist.

Man telefoniert sicher nicht unbewußt im Auto mit dem Handy.
Aber man kann doch mal übersehen, wenn so ein grüner Pfeil plötzlich fehlt, oder auch, wenn auf einer Strecke, die man immer fährt plötzlich die Vorfahrtsregel geändert wird, wenn über Nacht ein Parkverbot installiert wird.

Solche Dinge sind gemeint.

Und da stellt sich einfach die Frage, ob es so was wie eine Schonfrist geben kann, bis die Verkehrsteilnehmer die neue Situation verinnerlicht haben. Oder ob hier dicke und fette Hinweisschilder Pflicht sind.
Natürlich immer nur dann, wenn durch das Fehlverhalten niemand geschädigt wurde oder gefährdet.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

Aber man kann doch mal übersehen, wenn so ein grüner Pfeil
plötzlich fehlt, oder auch, wenn auf einer Strecke, die man
immer fährt plötzlich die Vorfahrtsregel geändert wird, wenn
über Nacht ein Parkverbot installiert wird.

Ne, ne, ne .
Das kannst du doch nicht wirklich so sehen, oder?

Solche Dinge sind gemeint.

Und da stellt sich einfach die Frage, ob es so was wie eine
Schonfrist geben kann, bis die Verkehrsteilnehmer die neue
Situation verinnerlicht haben. Oder ob hier dicke und fette
Hinweisschilder Pflicht sind.

Ach so, das heißt also, wenn du was nicht siehst, dann gibt es das auch nicht! Jedenfalls solange nicht, bis du dir das verinnerlicht hast, so etwa?
Wieviel Zeit benötigst du denn, vom aufstellen eines Verkehrszeichen(oder hier entfernen)
bis zur allgemeinen Gültigkeit?
Wir anderen bleiben solange zu Hause.

Nee. Du als Verkehrsteilnehmer, musst dich schon vergewissern ob du Vorfahrt hast oder nicht.

Natürlich immer nur dann, wenn durch das Fehlverhalten niemand
geschädigt wurde oder gefährdet.

Ja, da kannst du dann von Glück reden.

grüsse borthi

1 „Gefällt mir“

Hallo zusammen!

Ich bin mal wieder einigermaßen entsetzt. Die einzige brauchbare Antwort ist die von q-treibaer. Man muss an einer Kreuzung auf so vieles achten, da kann einem so ein fehlender grüner Pfeil schon mal entgehen.

Was sagen die „Gewohnheitsrechts-Verneiner“ übrigens dazu, dass zB Ortskundige sich nicht auf ein schneebedecktes Haltverbotsschild berufen dürfen?