Hallo,
gegeben ist eine Ampelkreuzung.
Rechtsabbiegern ist mit grünem Blechpfeil erlaubt, bei rot abzubiegen.
Vor der Kreuzung gibt es nur einen gekennzeichneten Fahrstreifen, der aber breit genug für zwei PKW bei sparsamer Fahrbahnbenutzung ist (und eine gewisse Intelligenz der geradeaus oder links fahrenden Autos voraussetzt).
Nun steht links ein Kleinlaster (VW Transporter), bei dem auch trotz des linksbündig gewählten Halteortes rechts kein Möglichkeit der Vorbeifahrt für PKW besteht.
Tja, Pech gehabt für den PKW, der da kommt, denkt der Transporter-Faher.
Tja, falsch gedacht: Der PKW zieht links am Bulli vorbei (über eine durchgezogene Linie und über eine schraffierte Fläche hinweg) und setzt sich links von ihm (auf der Gegenfahrbahn) hin, um dann noch ganz vorschriftsgemäßem Stoppen rechts abzubiegen (immer noch bei rot).
Dass das Ganz so in der Art absolut unzulässig ist, ist klar.
Unklar:
Ist das ein Rotlichverstoß?
Oder doch nur Überfahren von Sperrflächen, durchgezogenen Linien usw.?
Hallo,
meines Erachtens ist das ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und man könnte sicherlich auch zur Last legen, dass nicht dafür vorgesehene Markierungen überfahren worden.
Zudem würde bestimmt noch eine Satzerhöhung wegen Gefährdung anderer kommen.
MfG Marius
Hallo,
meines Erachtens ist das ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Äh, nee, das ist was anderes. Zudem gilt in der Stadt die freie Wahl der Fahrspur. Aber hier gab es ja wohl nur eine.
§ 37 Abs. 2 StVO besagt: … Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
Also ein klarer Rotlichtverstoß. Ob Gefährdung/Behinderung vorlag, kann man so nicht sagen.
lg
Richard
meines Erachtens ist das ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Äh, nee, das ist was anderes. Zudem gilt in der Stadt die
freie Wahl der Fahrspur. Aber hier gab es ja wohl nur eine.
Er ist vom Gegenrichtungsfahrstreifen aus abgebogen! Und das soll einfach so erlaubt sein? Na ich weiß ja nicht…
Also ein klarer Rotlichtverstoß. Ob Gefährdung/Behinderung
vorlag, kann man so nicht sagen.
Wenn ein Fahrzeug mit Geradeausfahr- oder Linksabbiegeabsicht da stand, war ja wohl eine Gefährdung da. Was, wenn die Ampel gerade auf Grün geschaltet hätte, als der Spezialist gerade „ordnungsgemäß“ anhielt? Außerdem ist fraglich, ob eventuell auftretender Gegenverkehr nicht auch durch Benutzung seines Fahrstreifens behindert oder gar gefährdet worden wäre.
Rotlichtverstoß sehe ich hier so nicht.
MfG Marius
Er ist vom Gegenrichtungsfahrstreifen aus abgebogen! Und das
soll einfach so erlaubt sein? Na ich weiß ja nicht…
Wer sag denn, dass das erlaubt sein soll. Versteh ich nicht, Deinen Einwand.
Wenn ein Fahrzeug mit Geradeausfahr- oder Linksabbiegeabsicht
da stand, war ja wohl eine Gefährdung da.
Nee, stehende Autos kann man schlecht gefährden. Und was-wäre-wenn kommt bei den Juristen weniger häufig vor. Deshalb kann man nicht sagen, ob eine Gefährdung vorlag.
Außerdem ist fraglich, ob eventuell
auftretender Gegenverkehr nicht auch durch Benutzung seines
Fahrstreifens behindert oder gar gefährdet worden wäre.
Sag ich doch. Es ist fraglich …
Rotlichtverstoß sehe ich hier so nicht.
Ich schon. Er ist rechts abgebogen bei einer Ampel mit Grünpfeil und befand sich dabei nicht auf der rechten Fahrspur. Also hatte der Grünpfeil keine Gültigkeit für ihn –> Überfahren einer Ampel bei Rot. Siehe oben bei den Paragraphen.
Ich sehe3 hier hauptsächlich einen vorsätzlichen Verstoß gegen Verkehrsregeln.Das dürfte nicht mehr als OWI durchgehen.
Grüße