mal eine Frage,ich war eine Woche im Urlaub,und bin heute morgen wieder angefangen.
In der kantine war am Mittwoch ein Sicherheits-Techniker und hat alle Fluchtwege und Brandsicherungen geprüft. (Tüv) nun habe ich aber gesehen,das im Kleinen grünen Fluchtwegschild kein Licht mehr brennt.
Ich fragte meinen Kollegen was damit ist,warum das Licht nicht brennt,er sagte, das der Tüv Mann gesagt hat,das es nicht mehr erforderlich ist,weil das gesetz geändert wurde.
Wollen die mich verarschen?oder ist das richtig so???
Ich weiß nicht, ob sich aktuell wieder mal etwas geändert hat. Tendenz eher nein !
Aber es ist ja nicht so, das Fluchtwegkennzeichnungen in Dauerschaltung (= es leuchtet Tag wie Nacht) überall vorgeschrieben sind.
Es gibt nämlich auch „Bereitschaftsschaltung“ = es schaltet sich erst bei Stromausfall ein.
Da muss aber mind. eine Kontrollanzeige die Funktionsbereitschaft anzeigen.
Und ob überhaupt beleuchtete Fluchtwegkennzeichen für das Objekt vorgeschrieben wurden weiß ich auch nicht. Denkbar wäre, man hat freiwillig welche eingebaut und nun wegen Defekt nicht mehr repariert.
Was für welches Objekt vorgeschrieben ist, sagt die jeweilige Bauordnung bzw. die Arbeitsstättenverordnung.
ja,funktionieren alle nicht mahr,das macht mich ja so stutzig.
Es gibt da mehrere Sicherheitsstufen und Möglichkeiten:
Die Beleuchtung ist dauernd an
Jeder kann erkennen, wenn die Beleuchtung ausfällt, warum auch immer.
Verbraucht dauernd Strom für die Beleuchtung
Die Leuchtmittel müssen von Zeit zu Zeit ersetzt werden ( Ein Jahr hat fast 9’000 Betriebsstunden, da hält eine LED mit 25’000h auch nur grob 3 Jahre durch)
Die Beleuchtung ist nur bei Bedarf an. Eingeschaltet wird dann durch einen Stromausfall, bzw. durch einen ausgelösten Alarm.
Geringerer Stromverbrauch.
Weniger Belastung des Leuchtmittels.
Durch die aufwändiger Technik beseht eine etwas grössere Wahrscheinlichkeit für ein Versagen im Ernstfall.
-Muss von Zeit zu Zeit auf Funktion geprüft werden.