folgendes Problem. Ein Mieter hat eine Wohnung mit Terasse. An der Terasse grenzt eine Grünflache, welche eigentlich zur Allgemeimnutzung dient. Das Mehrfamilienhaus ist in L-Form gebaut. Praktisch im Winkel des L´s befindet sich die Terasse. Der Vermieter hat den Mieter nun berichtet, dass einige andere Mieter sich gerne mal auf dieser Wiese setzen möchten, um dort zu grillen. Dies anderen Mieter würden dann ca. 2m vor der Terassentür des Wohnzimmers sitzen und grillen, oder irgendetwas machen. Nun wird diese Grünfläche vom Terassenbesitzer selbst gepflegt und möchte natürlich nicht, das andere Mieter diese Fläche in anspruch nehmen, da man sonst nicht mehr ungestört auf seine eigene Terasse sitzen kann.
Kann man etwas dagen tun?
Danke für Eure Antworten
folgendes Problem. Ein Mieter hat eine Wohnung mit Terasse. An
der Terasse grenzt eine Grünflache, welche eigentlich zur
Allgemeimnutzung dient.
Kann man etwas dagen tun?
wenn der Vermieter die Nutzung der anderen zuläßt, wird der Terassenbesitzer wohl kaum etwas dagegen machen können.
Daß er den Rasen pflegt, ist kein Grund zur Exklusivnutzung.
Der Vermieter sagte, dass er es nicht verbieten darf anderen Mietern die Nutzung zu gewähren, weil es ein Mehrfamilienhaus sei und diese Fläche laut Gesetz zur Verfügung stehen muss. stimmt das?
Danke Jörg
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wenn der Vermieter dem „Terassen-Mieter“ nicht auch (schriftlich!) das Rasenstück „vermietet“ hat, dann gehört es zur Nutzung auch der Mietergemeinschaft (oder eben allen die da wohnen).
Wenn der eine Mieter-mit-Terasse auch den Rasen mäht und Unkraut zupft, dann würde ich ihm als „Krachentschädigung“ für das Grillen (2 Meter ist nicht viel) vielleicht was schenken, ne Pflanze oder sowas. Als Geste. Aber nur weil er sich die Arbeit macht, ist das kein Besitzanspruch. Trotzdem würde ich nochmal überlegen ob ihr da einfach so in „sein Reich“ eindringen wollt. Ich weiss ja nicht wie lange der Mann da wohnt, wie oft da schon von den anderen mal was auf dem Rasen gemacht wurde - es kann u.U. zu „Verminzungen“ führen.
Es könnte passieren das er ab sofort, wenn er durch diese Aktion verstimmt sein sollte weil er jahrelang seine Ruhe hatte und auch alles alleine machte, die Pflege des „Allgemeinrasens“ einstellt. Frei nach dem Motto:„Wenns allen gehört, sollen sich auch alle drum kümmern. Sich auf den gepflegten Rasen setzten ohne was dafür zu tun, kann jeder. Jetzt darf sogar wirklich jeder auch die Arbeit machen. Ich mach nix mehr.“
Der Vermieter sagte, dass er es nicht verbieten darf anderen
Mietern die Nutzung zu gewähren, weil es ein Mehrfamilienhaus
sei und diese Fläche laut Gesetz zur Verfügung stehen muss.
stimmt das?
sagen wir es mal so:
ich bin kein Jurist und kann, will und darf Dir keine verbindliche Auskunft geben.
Aber wenn der Vermieter zuläßt, daß die anderen Mieter den Rasen benutzen, wird der Mieter mit der Terasse wohl nichts dagegen tun können.
Der Vermieter sagte, dass er es nicht verbieten darf anderen
Mietern die Nutzung zu gewähren, weil es ein Mehrfamilienhaus
sei und diese Fläche laut Gesetz zur Verfügung stehen muss.
stimmt das?
ich bin ja kein großer Mietrechtsexperte, aber die Sache mit einer gesetzlichen Regelung kommt mir spanisch vor. Es dürfte sich hier vielmehr um eine Frage der Gestaltung des Mietverträge handeln. Ist der unteren Wohnung die alleinige Gartennutzung zugewiesen, ist die Sache klar. Ist die Gartennutzung allen Mietern gestattet, ist sie es ebenfalls. Gibt es keine Regelung muss der Vermieter entscheiden. Entweder Nutzung nur für den Mieter der unteren Wohnung, oder Nutzung für alle Mieter (oder theoretisch auch Nutzung für keinen - warum sollte der Vermieter ohne vertragliche Grundlage gezwungen sein mehr zu überlassen als er will und vereinbart ist?).
Der Vermieter sagte, dass er es nicht verbieten darf anderen
Mietern die Nutzung zu gewähren, weil es ein Mehrfamilienhaus
sei und diese Fläche laut Gesetz zur Verfügung stehen muss.
stimmt das?
Dann ist es auch so, nur:
mit 2 Meter abstand zum Haus ist GRILLEN nicht erlaubt.
Mindestens 5 Meter vom Haus weg und es geht für 1 mal im Monat