Hallo,
unser Hausgrundstück in Hessen grenzt ausserhalb der geschlossenen Ortschaft auf 90 m an eine sehr stark befahrene Bundesstraße. Zwischen Bundesstraße und unserem Zaun sind ein 1,80 breiter geteerter Gehweg und eine 2m breite geneigte grasbewachsene Böschung (an die Grundstücksgrenze anschließend). Seit vielen Jahrzehnten wurde dieser grüne Bereich von der Straßenverwaltung der Bundesstraße (mehrmals jährlich) mit schweren Maschinen abgemäht bzw. gemulcht. ( Den Winterdienst haben wir natürlich ausgeführt. ) Jetzt hat die Straßenverwaltung festgestellt, dass ihnen die mit Gras bewachsene Böschung nicht gehört und sie haben die Pflege eingestellt. In der Satzung der Gemeinde steht, dass wir in diesem extra aufgeführten Staßenabschnitt Winterdienst ausführen müssen. Ausserdem wird die Reinigungspflicht auch für diesen namentlich aufgeführten Bereich definiert. Zur Reinigungspflicht zählt man die Straßenreinigung der Fahrbahn (auf der stark befahrenen Bundesstraßen irregulär!!)usw. und auch Reinigung der „Böschungen“.
Fragen:
Heißt „Böschung reinigen“ auch Gras mähen?
Sollten wir es machen müssen, wie ist das mit der Versicherung bei Arbeitsunfällen.
Wer kommt für Schäden auf, die beim Mulchen durch umherfliegende Steine an vorbeifahrenden Autos entstehen?
Gruss RPK