Grund für Verjährungsfristen im Strafrecht

Hallo,

kennt jemand den Grundgedanken, der hinter den Verjährungsfristen im Strafrecht steht?

Quellenangabe wäre toll, aber auch ohne bin ich für Antworten dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Max

Hallo,

ich würde mal sagen, da gibt es durchaus mehrere Gründe:

  1. Strafe wirkt dann am besten, wenn sie in unmittelbarer Nähe zur Tat verhängt wird, weil der Täter dann das Prinzip Aktion-Reaktion versteht. Je weiter sich die Bestrafung von der Tat entfernt, um so weniger wird der Zusammenhang zwischen Tat und Bestrafung vom Täter verstanden und akzeptiert.

  2. Auch der unbestrafte Täter ist durch die ständige Angst vor Entdeckung bestraft. Daher soll durch die Verjährung verhindert werden, dass der unentdeckte Täter nicht stärker bestraft werden, als der offiziell bestrafte Täter.

  3. Durch den Prozess und die Strafe soll eine Befriedung der gestörten Rechtssituation herbeigeführt werden. D.h. insbesondere dann, wenn es ein konkretes Opfer, Betroffenen gibt, soll mit der Bestrafung auch ein Abschluss gefunden werden. Ist der aber gar nicht greifbar, dann tritt dies im Laufe der Zeit auch ohne die Bestrafung des Täters ein.

  4. Rein praktisch wird die Wahrheitsfindung mit dem Laufe der Zeit immer schwieriger und aufwändiger, und oft stellt sich die Frage, wie gerecht dann eine Strafe noch sein kann, wenn die Wahrheitsfindung so schwer ist. Und je geringer die zu erwartende Strafe ist, um so unverhältnismäßiger wird es, nach langer Zeit noch großen Aufwand zu betreiben, um der Wahrheit möglichst nahe zu kommen, zumal man im Zweifel ohnehin immer zugunsten des Angeklagten entscheiden muss.

Gruß vom Wiz