Hallo,
gehört die Kommunikation eigentlich zu dem Grundbedürfnid eines jeden Menschen? Und was passiert, wenn jemand ausgeschlossen wird bzw. mit dem nicht mehr gesprochen wird?
Annika
Hallo,
gehört die Kommunikation eigentlich zu dem Grundbedürfnid eines jeden Menschen? Und was passiert, wenn jemand ausgeschlossen wird bzw. mit dem nicht mehr gesprochen wird?
Annika
Tag Annika,
soweit ich weiß, gab es mal Versuche im vorletzten Jahrhundert, Neugeborene von ihren Müttern zu trennen und sie ohne jegliche Kommunikation bzw. Berührung aufziehen zu wollen. Sie sind alle innerhalb kurzer Zeit gestorben. Aber ich bin kein Fachmann.
Gruß
Hi,
gehört die Kommunikation eigentlich zu dem Grundbedürfnid
eines jeden Menschen? Und was passiert, wenn jemand
ausgeschlossen wird bzw. mit dem nicht mehr gesprochen wird?
Nach Maslow (der mit der Bedürfnispyramide) gehören Kontakt und soziale Anerkennung durchaus zu den Bedürfnissen des Menschen, jedoch nicht zu den GRUNDbedürfnissen (diese sind vereinfacht gesagt „Essen, Schlafen, Ficken“).
Über die Auswirkungen bei Entzug ist mir nichts bekannt.
Gruß,
Malte.
Aber Malte,
die Grundbedürfnisse sind doch
Friede
Freude
Fideorecorder
(
) Sue
@ Malte
Ferkelchen 
[ot] F F F
Aber Malte,
die Grundbedürfnisse sind doch
Friede
Freude
Fideorecorder
Nein, sie sind
Ficken
Fressen
Flatrate
))
Hallo Annika,
als Laie in diesem Forum: Der Mensch kann nicht nicht-kommunizieren. „Ausschluss“ ist demnach auch Kommunikation.
Zu den grundlegenden Bedürfnissen zählt Maslow
Die von Dir beschriebene Situation tut beiden Seiten nicht gut. Zu den Details können die Fachleute vielleicht mehr beitragen.
Gruß,
Uli
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
„Essen, Schlafen, Ficken“).
Über die Auswirkungen bei Entzug ist mir nichts bekannt.
mir ist kein fall bekannt, daß jemand an sexentzug gestorben wäre. „ficken“ als grundbedürfnis… naja
das läßt tief blicken *g*
die grundbedürfnisse kann man ganz einfach nach der zeit des eintritts des todes bei entzug ordnen: sauerstoff, wasser, schlaf, nahrung.
dann folgt sicherheit. wenn man sich nicht sicher sein kann, daß man den tag überlebt, ist eigentlich alles für nichts.
und dann kommen die sozialen bedürfnisse, und DA gehört sex dazu, bzw. privatsphäre zum w*chsen. ein „recht“ auf sex mit einem menschen gibt es zum glück ja nicht. nicht auszudenken was das für juristische folgen hätte.
gruß
datafox
„Essen, Schlafen, Ficken“).
Über die Auswirkungen bei Entzug ist mir nichts bekannt.
mir ist kein fall bekannt, daß jemand an sexentzug gestorben
wäre. „ficken“ als grundbedürfnis… najadas läßt tief
blicken *g*
Nunja, ich hab mir das nicht ausgedacht, das war Maslow 
die grundbedürfnisse kann man ganz einfach nach der zeit des
eintritts des todes bei entzug ordnen: sauerstoff, wasser,
schlaf, nahrung.
Wärme gehört auch noch dazu. Direkt hinter den Sauerstoff.
Die konkrete Anordnung scheint umstritten zu sein, siehe auch hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche_Bed%C3%BCrfn…
und in der zugehörigen Diskussion. Eine Quelle nah am Original hab ich leider auch nicht finden können.
Gruß,
Malte.
Nunja, ich hab mir das nicht ausgedacht, das war Maslow
der arme
)
Wärme gehört auch noch dazu. Direkt hinter den Sauerstoff.
sagen wir mal „geeignete temperatur“. überhitzung ist ebenfalls tödlich.
Eine Quelle nah am Original
hab ich leider auch nicht finden können.
versuch:
http://web.utk.edu/~gwynne/maslow.HTM - Maslow’s Hierarchy of Needs
gruß
datafox
Guten morgen,
ich stamme aus der Nähe von Ansbach, wo es zu diesem Thema einen bekannten Fall gab: Kaspar Hauser.
Er wurde als Kind in ein Verließ gesteckt und hatte keinerlei Kontakt zur Außenwelt.
Er entwickelte hierauf sogar eine eigene Sprache.
Der Fall ist echt interessant, wenn du ihn nachlesen willst, findest du im Internet massig Seiten.
LIebe Grüße
Jessie
hi,
ein „recht“ auf sex mit
einem menschen gibt es zum glück ja nicht. nicht auszudenken
was das für juristische folgen hätte.gruß
datafox
Erschreckenderweise gab es in D Mal ein BGH-Urteil, das dies anders definierte: Dies gilt aber nun glücklicherweise als überholt. Inwieweit es eine Gesetzesänderung gab, habe ich nicht recherchiert.
BGH, NJW 1967, 1078, 1079
Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute geh ren kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.
Vorliegend handelte es sich um ein Scheidungsverfahren nach altem, nicht mehr gültigen Recht. Damals galt bei Scheidungen das Verschuldensprinzip.
http://www.joerg-rudolph.de/diplomarbeit/05_rechtspo…
Die Vorstellung von Rechten und Pflichten zum ehelichen Geschlechtsverkehr lassen sich im geltenden Gesetz zunächst nicht wiederfinden. In § 1353 Abs.1 BGB heißt es: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.“
Es gibt keinen verbindlichen Katalog über Art und Inhalt dieser Pflichten. Die Anwältin Wiegmann findet das Gesetz sogar äußerst zurückhaltend in diesem Punkt und sieht darin die Spiegelung eines Eheverständnisses, „das die individuelle Gestaltung des Ehelebens durch die Ehepartner in den Mittelpunkt stellt und die Vielfalt und Wandelbarkeit der jeweiligen Lebensgemeinschaft respektiert.“
Eine Verpflichtung der Ehefrau zum Beischlaf wird zwar in diesem Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, doch wird sie traditionell dem Wesen der Ehe zugesprochen. Der BGH ging im Urteil von 1966 noch soweit, zu erklären, die Ehe fordere nicht nur die Teilnahme der Ehefrau am Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann, „Vielmehr fordere die Ehe eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbiete es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.“
Weiterhin gehöre zur ehelichen Gemeinschaft „in der Regel die ständige Wiederholung der geschlechtlichen Vereinigung“. Der Partner, „dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden“ solle doch „die Gewährung des Beischlafes als ein Opfer… bejahen, daß er den legitimen Wünschen des anderen um die Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt“
Jadzia
Die Vorstellung von Rechten und Pflichten zum ehelichen
Geschlechtsverkehr …
nein DAS habe ich nicht gemeint! seltsam daß man ausgerechnet auf dieses thema kommt. ich dachte da mehr an triebtäter, die sich mit einem „grundbedürfnis auf sex“ herausreden könnten. und da man ja niemanden diskriminieren darf, hätten dann sogar pädophile ein solches „recht“… da wird es einem angst und bange. (das mit dem sex in der ehe ist in MEINER ehe so geregelt, daß ICH das recht darauf habe und ER die pflicht! da schau einer an
LOL)
gruß
datafox
Hallo Annika,
besonders ernsthaft wird die Diskussion auf deine Frage hin ja wirklich nicht geführt- ich jetzt keine Namen nennen…
gehört die Kommunikation eigentlich zu dem Grundbedürfnid
eines jeden Menschen?
Ich glaube, dass man Kommunikation besser fasst, wenn man sagt, dass es eine Notwendigkeit ist. Das mag seltsam klingen in einem Zeitalter der Supermärkte, wo man eigentlich außer dem GUTEN MORGEN oder GUTEN TAG und AUF WIEDERSEHEN nichts mehr zu sagen braucht, aber es gibt doch genügend Situationen, wo man sich der sprachlichen Verständigung bedienen muss. Es wurde hier auf die Körpersprache hingewiesen bzw. darauf, dass alles Kommunikation sei. Nun, das mag wohl so sein, aber ich glaube, dass es erst mal sinnvoll ist, die - Achtung- Kommunikation auf die sprachliche Kommunikation zu beschränken. Denn zeichnet uns das nicht als Menschen aus, dass wir über eine recht komplexe Sprache verfügen?
Und was passiert, wenn jemand
ausgeschlossen wird bzw. mit dem nicht mehr gesprochen wird?
Weiß ich nicht, was dann passiert- möglicherweise merken andere auch gar nicht, dass sie jemanden ausschließen. Kommt auf die Wichtigkeit an, mit der jemand irgendwo dazugehören will. Ich bin kein Experte- Experten schreiben auch anders
- aber ich denke, dass man z.B. auch dieses Schreiben hier unter Kommunikation einordnen sollte.
Viele Grüße
Hermann
hALLO Annika, hallo Hermann, hallo Leutz
Ich habe eigentlich bei der Frage mit dem massenhaften Hinweis auf das von Antares genannte „Experiment“ vor mehr als hundert Jahren gerechnet, bei dem unter diesem etwas gefühlsgestörten König da Säuglinge ohne Ansprache gelassen wurden, nur ernährt, was eben nicht eivhte. Die Kinder starben ausnahmslos. Die Antwort ist also schlicht und ergreifend: Zumindest in dieser ersten, zarten Entwicklungsphase, der Säuglingszeit, sind wir alle auf Kommunikation angewiesen. Es muss nicht gerade das gesprochene Wort sein (stumme Mutter), aber eine Art liebevolle Kommuni8kation, in welcher die ersten Pflegepersonen dem Säugling zeigen, dass er ihnen etwas bedeutet, ist lebensnotwendig.
Später kann man dann immer noch als Mönch im Schweigegelübde, als Diogenes in der Tonne oder als Einsiedler in den Bergen (wie Nietzsches Zarathustra) auf die Menschheit pfeifen, wenn man dann möchte - und wnn das Ich stark genug ist, weil es am Anfang genug Liebe bekam. 
Gruß, Branden
Hallo Annika,
ich selbst habe das vor einigen Jahren in der Praxis an mir selbst ausprobiert. Ich habe ca. 2 1/2 Monate so gut wie nicht geredet (auch nicht Briefe geschrieben) - einzige Ausnahme: beim Bäcker. Feststellen konnte ich einerseits, daß mir eine gewisse sprachliche Fähigkeit (beim sprechen) abhanden kam, auch ein Gefühl des Ungewohntseins, andererseits fühlte ich mich zwar isoliert aber z.B. nicht besonders bedrückt (nunja, ich hatte auch anderes bzw. Ablenkungen intellektueller Art).
Noch was anderes: ich glaube mich zu erinnern, schon oft gelesen zu haben, daß Kommunikation ein Grundbedürfnis sei - weiß aber nicht mehr wo, aber das ist auch egal, weil dort auch keine Begründung zu finden war (bzw. eine ausgearbeitete Theorie, was ein Grundbedürfnis ist).
mit besten Grüßen
Markus Beck