Hallo,
ich habe mit meiner Frau eine angemessene Mietwohnung 60m²in der Stadt und ein Grundstück mit Gartenhaus 860m² auf dem Land, es könnte sein das wir Harz4 beantragen müssen, wäre das noch angemessen oder muß ich es verkaufen?
Danke im voraus
Hallo,
nach normalem Menschenverstand sollte man es Ihnen lassen, aber die Agenturen reagieren ja überall anders.
Ich weiß es nicht, aber Sie sollten im Ernstfall versuchen den Garten zur Eigenversorgung mit anzuführen. Alles Gute.
Ich habe noch was vergessen,
auf jeden Fall sehr gerigen Wert angeben.
MfG
Hallo,
das kommt auf den Wert der landwirtschaftlichen Nutzfläche an.
Sie haben gemäß ihres Lebensalters Anspruch auf gewisse Freibeträge:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html
Das ist das Gesetz.
Den Verkehrswert ihres Grundbesitzes erfragen Sie unverbindlich beim Landratsamt oder bei den Bauern am Ort. Der Preis berücksichtigt automatisch Lage und Ackerzahl (das ist ein Quozient der Aussagen über die Bodenqualität und die Ertragsaussichten bietet.
Reines Grünland in hängigem Karglagewn ist z.B. weniger wert, als Ackerboden in Marktfruchtgegenden.
Veruschen Sie also ein Einschätzung vorzunehmen.
Wenn es nicht aufgeht:
-Verpachten Sie das Grundsstück und legen Sie den Ertrag umgehend in Riester an. Bis 2100,- p.a. sind Harz-4 geschützt.
=> in diesem Szenario dient das Grunstück der Altersvorsorge…
-Werden Sie Selbständig: Sie können z.B. Imker werden. Kaufen Sie ein gutes Buch zum Thema, Sie finden vor Ort Unterstützung der anderen Imker und gebrauchtes Gerät (guter Organisationsgrad, nette Landleute).
Als Landwirt führen Sie ein Unternehmen; natürlich müssen Sie dann Buch führen und dem Amt dokumentieren können, daß Sie Unterstützung zum Lebensunterhalt benötigen (mit einem Glas Honig im Direktvertrieb machen Sie ungef. 2-3€ Umsatz je nach Bevölkerungswohlstand)…
=>Später, wenn Sie wieder einen Job an der Angel haben, können Sie es sich ja wieder anders überlegen und nochmals Arbeitnehmer werden. Dann könnten Sie das Equipment einem anderen Imker überlassen und dem die Aufstellung der Magazine auf ihrem Land ermöglichen. Bienen sind sehr nützliche Tiere in der Landwirtschaft und außerdem sind es sehr fleißige Teamworker. In dem Beruf (Sie müßten das nur offensiv vertreten!) haben Sie auch Abwechslung und kommen zu sozialen Kontaken außerhalb der Kernfamilie. Das ist sehr wichtig für Arbeitslose und kann Ihnen auch bei einem neuen Job helfen! Sie kennen Wendelin Wiedekin? Der Manager hat bei Stuttgart einen Kartoffelacker…
Hallo,
„Sachen und Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder eine besondere Härte bedeuten würde“ müssen nicht verwertet werden.
In NRW liegt der Wert z. B. für ein hausnahes Gartengrundstück bei maximal 20,-- Euro pro m². Wenn Ihr Grundstück auf dem Land liegt und nur als Freizeitgrundstück genutzt werden darf, ist der Wert viel niedriger, es sei denn, Sie haben ein Grundstück z.B. am Starnberger See oder direkt am Meer!
Wenn Sie nicht gerade ein Luxus-Gartenhaus auf Ihrem Grundstück haben, würde ich von einem Verkehrswert zwischen 5.000,-- und 8.000,-- Euro ausgehen. Aber diesen Preis werden Sie kaum erzielen können! Um das Grundstück zu bewerben müssten Sie zunächst einmal selbst investieren, für Inserate, Besichtigungen, Makler usw.
Wirtschaftlich verkaufen, also daß Sie eine Weile vom Gewinn Ihren Lebensstandard finanzieren können, ist nicht möglich. Ein Verkauf also schlichtweg unwirtschaftlich! Wenn Sie außerdem argumentieren, daß Sie dort Ihr Gemüse usw. anbauen und das Freizeitgrundstück für Ihren Lebensabend vorgesehen haben, kommt auch noch „die besondere Härte“ dazu.
Mit den richtigen Argumenten gegenüber der Arge und Hinweis darauf, daß Sie nur eine kleine Mietwohnung bewohnen, müssen Sie sich keine Sorgen machen, den Garten verwerten zu müssen. Notfalls mit Klage beim Sozialgericht drohen!
Freundliche Grüße
Wenn es ein richtiges Haus ist und Eigentumsland; JA!
Denn das ist ja Vermögen, das aufgebraucht werden muss. Da ihr noch kein Hartz IV beantragt habt, gäbe es die Möglichkeit einer Schenkung an Eure Kinder…wenn vorhanden…
Falls sich das Grundstück nicht verkaufen lässt, weil es keinen Käufer gibt, müsst ihr zumindest die Bemühungen um den Verkauf der ARGE anzeigen. Die entscheidet dann, wie weiter zu verfahren ist.
LJ Kathrin
Für Sozialrecht hatte ich mich nicht registriert…
H.G.
Verkaufen oder die unterstützung Darelehensweise gegen Eintragung einer Sicherungshypothek annehmen. als „Großgrundbesitzer“ scheiden Sie für den konventionellen Bezug von Steuergeldern aus!