Grundbesitz + private Haftpflichtversicherung

Guten Tag liebe Wissende,

vielleicht könnt Ihr mir bei den nachstehenden Fragen helfen:

X ist Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses. X hat für dieses Haus eine Wohngebäude-(Sturm, Feuer, Hagel, etc.), eine Glas- (viele große Glasflächen) und eine Hausratversicherung abgeschlossen. Zusätzlich hat X eine private Haftpflichtversicherung.

Nun wurde mir folgendes gesagt: Dieser Versicherungsschutz ist nicht ausreichend! Wenn Y vor dem Haus stürzt UND X hieran ein Verschulden, z. B. wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, trifft, dann ist keine der v. g. Versicherungen für Schadenersatz und Schmerzensgeld zuständig. Vielmehr müsste X zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschliessen. Ist dies so richtig?

Wie sieht es aus, wenn X neben dem o. g. Haus noch ein „nicht ständig bewohntes“ Objekt als Ferienhaus in einer anderen Gemeinde hat und Y ausgerechnet auch hier zu Fall kommt und X wiederum ein Verschulden trifft (X hat aber nix gegen Y - jedenfalls anscheinend nichts Wirksames)? Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dann notwendig? Oder reicht auch hier die „normale“ private Haftpflichtversicherung aus?

Ändert sich an dem v. g. Ergebnis etwas, wenn X dieses Ferienhaus gelegentlich (nicht gewerblich) Freunden/ Bekannten unentgeltlich bzw. gegen geringes Entgelt überlässt und dann Schäden eintreten? Ist dann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflcht erforderlich?

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Wenn nicht, bitte immer nachfragen…

Lieben Gruß

Trillian

Hallo Trillian,

zu Deinen Fragen:
1.) I.a.R. deckt eine normale PH auch das Haus- und Grundbesitzerrisiko für das selbstbewohnte EFH mit ab. Auch ist meist die Vermietung einzelner Wohnräume (Achtung: keine ganzen Wohnungen) mitversichert.
Insofern gilt hier: kein Handlungsbedarf. (Bitte aber zur Sicherheit noch einmal in den dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen nachschauen.)

Zu 2.)
Tja, hier kommt es auf die Formulierung im Vertrag an: Mal ist von Ferienwohnungen, mal von Ferienhäusern, mal von beidem die Rede. Auch hier hilft ein Blick in die Bedingungen. (Bei vielen Versicherern ist auch dieses Risiko inzwischen miteingeschlossen; kommt aber mitunter auch auf das Alter des Bedingungswerks an.)
Der Hinweis, dass der „Nicht-ständig-bewohnt-Umstand“ dem Gebäudeversicherer gemeldet werden muss, sei erlaubt. Ferner mag es auch Haftpflichtversicherer geben, für die ein solcher Umstand zumindest beitragsrelevant ist.

3.)
Solange das Haus i.d.T. nur als Ferienhaus/-wohnung und nicht als Ver-Mietobjekt genutzt wird, gilt das unter 2.) Gesagte für den Versicherungsschutz entsprechend.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

vielleicht könnt Ihr mir bei den nachstehenden Fragen helfen:

Wie Frank schon schreibt, das hängt ganz und gar von den Bedingungen Deines Vertrages ab. Es gibt Versicherungen mit Tarifen, bei denen das meiste, was Du aufgeführt hast, enthalten wäre. Wenn das Deine Versicherung also nicht bietet, such Dir eine bessere.

Hallo FRank,

ich habe das ja befürchtet… Nach Studium meiner Versicherungsbedingungen bin ich so schlau wie zuvor… (seufz).
Ich hatte mir aber schon gedacht, dass es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.

Wenn ich mir nicht so sicher bin, was für mich gilt, ist es dann vielleicht hilfreich die Versicherung anzuschreiben und zu fragen? Und wenn dann (hoffentlich) die Antwort käme, dass man doch das Top-Paket habe und diese Leistung eingeschlossen sei, dann nehme man das Schreiben getrost zu den Akten und könne wieder ruhig schlafen :wink:

Ist das so machbar? Oder machen Versicherungen sowas grds. nicht.

Lieben Gruß

Trillian

Hallo Nordlicht,

danke für Deine Antwort. Ich habe zu Franks Antwort noch mal eine Nachfrage gestellt, vielleicht kannst Du dort bitte auch nochmal nachsehen? Dann muss ich kein Doppelposting machen (ist ja eh „verboten“ :smile:).

LIeben Gruß

Trillian

[MOD] Was spielen wir schlecht und Doppelposting…
liegt vor, wenn Du in zwei verschieden Foren die selbe Frage stellst.

Gruß
CM

Ist das so machbar? Oder machen Versicherungen sowas grds. nicht.

Natürlich erteilen Versicherungen Auskunft zu ihrem Deckungsumfang.

Guten Morgen CM!

Wie wahr, wie wahr - aber letzlich zählt, was hinten bei raus kommt…

Ich hätte meine Antwort mit einem „:wink:“ kennzeichnen sollen (oder gar nicht reinschreiben), sorry. Manchmal vergesse ich solche Kleinigkeiten und dann wird es schnell für andere un- bzw. missverständlich.

Danke für Deinen Hinweis.

Ich wünsche einen schönen sonnigen Tag

Lieben Gruß

Trillian

Guten Tag liebe Wissende,

Hallo,

ich schließe mich den Aussagen meiner Vorredner an.

Kleine Hilfe an Dich.

Du muß nicht deine gesamtes Bedingungswerk durchlesen. Diese Zusätze findest du in den „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)“, i.d.R. ganz am Ende des Bedingungspaketes, das du mit deiner Police erhalten hast. Dort sind diese Einschlüssen im Normalfall gleich unter Punkt 1 auf der ersten Seite zu finden.

Grüße
Mike

Vielen Dank lieber Mike!