angenommen, ein Ehepaar hat ein Haus mit Grundstück, dass aber nur auf den Namen des Ehemannes im Grundbuch eingetragen ist. Wenn die Frau jetzt stirbt, würde das Haus mit in die Erbmasse einfliessen, oder zählt es nicht mit zum Erbe, da es ja lt. Grundbuch dem Ehemann gehört ?
angenommen, ein Ehepaar hat ein Haus mit Grundstück, dass aber
nur auf den Namen des Ehemannes im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn die Frau jetzt stirbt, würde das Haus mit in die Erbmasse
einfliessen, oder zählt es nicht mit zum Erbe, da es ja lt.
Grundbuch dem Ehemann gehört ?
Grundsätzlich fällt es nicht in die Erbmasse, da der Anschein des richtigen Grundbuchs gilt, wonach ausschließlich der Ehemann Eigentümer ist.
Es wird aber immer wieder gerne in Pflichtteilsprozessen versucht Leistungen, die der andere Ehepartner in das Objekt investiert hat, dazu zu nutzen, hier noch etwas heraus zu holen. Die Beweislage ist aber normalerweise schlecht und dementsprechend gehen die Prozesse auch aus, wenn man nicht gerade über Schenkungen der letzten zehn Jahre redet, die sauber nachweisbar sind und einen klaren Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Die ganzen Geschichten von wegen anderweitiger Beiträge zum gemeinsamen Lebensunterhalt, die damit den Eigentümer von entsprechenden Aufwänden frei gestellt hätten, was der einzige Grund dafür sei, dass dieser das Objekt hätte allein erwerben/unterhalten können gehen üblicherweise nicht auf (wenn nicht gerade Vergleiche geschlossen werden).