Grundbesitzabgaben in Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen!

Mal folgender Fall angenommen:

Ein Mieter erhält eine von einem Abrechnungsservice erstellte Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010. Hierin hat der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung per Hand den Wert für die Grundbesitzabgaben geändert. Beispielsweise um 40 € erhöht. Wenn dieser Abrechnung als Beleg ein Änderungsbescheid der Gemeinde beigelegt ist und das Datum des Änderungsbescheids sich außerhalb des Abrechnungszeitraums befindet (z.B. Ende Abrechnugszeitraum der 31.05.2011, Datum des Änderungsbescheid 01.06.2011), darf der Vermieter jetzt schon den erhöten Betrag bei dieser Abrechnung geltend machen oder erst in der Nebenkostenabrechnung für 2011? Angenommen die erste erhöhte Rate (Fälligkeit) ist im August zu zahlen, dann liegt das doch schon im folgenden Abrechnungszeitraum, oder nicht?

Wer kann helfen?

Gruß Seth

Selbstverständlich ist ein höherer Grundsteuersatz erst ab dem Zeitraum umlegbar (wenn überhaupt), ab dem er entsteht. Man könnte das, was der Vermieter da - offenkundig vorsätzlich - vorgenommen hat, auch noch etwas schärfer betiteln.

smalbop

Hallo,

wegen der Umlagefähigkeit gebe ich Dir recht.

Allerdings sollte man nicht immer den „bösen“ Vermieter sehen. Manche Bescheide von Gemeinden sind so unübersichtlich, dass gerade ältere Vermieter Schwierigkeiten haben, aus diesen den korrekten Betrag zu entnehmen.

Gruß
Ziegen1

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Allerdings sollte man nicht immer den „bösen“ Vermieter sehen.
Manche Bescheide von Gemeinden sind so unübersichtlich, dass
gerade ältere Vermieter Schwierigkeiten haben, aus diesen den
korrekten Betrag zu entnehmen.

…oder das korrekte Datum :wink:

Bevor man handschriftlich in einer Abrechnung herumschmiert, schaut man doch dreimal hin, oder? Und offenbar war es ja überhaupt kein Problem, den Betrag zu finden, es war halt bloß bereits der erhöhte.

smalbop