Grundbesitzabgaben Nachforderung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

wir bekommen seit 4 Jahren Bescheide über Grundbesitzabgaben, die – wie sich jetzt herausgestellt hat – fehlerhaft waren. Gibt es eine Frist für die Nachforderung?
Wir haben jetzt einen Bescheid für das laufende Jahr erhalten, in dem u.a. Abfallgebühren für den Zeitraum der letzten vier Jahre eingefordert werden.
Zahlungsfrist ist dabei ein Monat.

Ist das rechtens oder nicht?

LG Olli

Hallo Olli,
für (rechtmäßige) Nachforderungen von Grundbesitzabgaben (dazu gehören auch die Abfallentsorgungsgebühren/Müllgebühren) gilt die Festsetzungsverjährungsfrist nach § 162 Abgabenordnung. Diese Regelung wird üblicherweise durch das jeweilige Landeskommunalabgabengesetz (für das betreffende Bundesland) für diese Gebühren als anwendbar erklärt. Die Festsetzungsverjährungsfrist beträgt 4 Jahre, das lfd. Jahr nicht mitgezählt. Das heißt, bis Ende 2009 können noch bisher nicht erhobene Gebühren rückwirkend ab dem 01.01.2005 nachgefordert werden. Bei weiteren Fragen dazu bitte nochmals eine Rückmeldung.
Gruß Reinhold

Hallo Reinhold,
danke werde mich nun (leider) ;-( mit der Stadtkasse in Verbindung setzen. Hast mir sehr geholfen.
Gruß Olli