Grundbesitzabgaben Umlage Müllgebühren

Hallo zusammen!

Folgende theoretische Situation:

In einer Nebenkostenabrechnung wird für die Müllgebühren ein Betrag X dokumentiert. Im Beleg (Bescheid über die Grundbesitzabgaben) sind insgesamt für 2 240-Liter-Tonnen sowie der Müllgrundgebühr dieser Betrag X ausgewiesen. Wenn sich 2 Mietparteien diese Müllbehälter teilen, ist dann der Betrag X nicht entsprechend der Personenzahl der jeweiligen Mietparteien umzulegen? Der Grundbesitzabgabenbescheid ergeht ja nicht für jeden Mieter separat, sondern für ein Wohnobjekt.

Beispiel: Betrag X = 250 €
Anzahl Pers. Mietpartei 1 = 4
Anzahl Pers. Mietpartei 2 = 2
Umlagefaktor für Mietpartei 1 = 4/6 = 0,67
ergibt Müllgebühren für Mietpartei 1 = 0,67 * 250 = 167,50 €

Stimmt die Rechnung?

Gruß Seth

Hallo Seth,

in Deinem theoretischen Fall hängt das sehr davon ab, was denn mietvertraglich festgelegt wurde.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Wohnfläche als Umlagefaktor. Dann wäre die obige Rechnung also nicht richtig. Kann man im BGB unter §556a nachlesen. Wenn als Umlageschlüssel die Personenanzahl festgelegt wurde, könnte Deine Rechnung stimmen, wobei eine derartige Umlage nicht wirklich Sinn machen muß. Denn die produzierte Abfallmenge eines Einzelnen hängt doch sehr von seinem Konsumverhalten ab. Also eine Person alleine schafft es doch auch problemlos so viel Müll zu erzeugen, wie eine umweltbewußte 5-köpfige Familie…

Hallo Tim78!

Angenommen im Mietvertrag stünde ein personenbezogener Umlageschlüssel, dann müsste (unabhängig vom Umweltbewusstsein der Personen, denn eine Bezugsgrundlage muss man schließlich haben) die Rechnung also stimmen und es wäre falsch den kompletten, im Bescheid über die Grundbesitzabgaben angegebenen Betrag für die Müllbeseitigung einer Mietpartei anzuhängen!?

In einem anderen Beitrag habe ich etwas davon gelesen, dass es vom Umlageschlüssel der Stadt abhängt. Ob die Stadt nach der Anzahl der Personen im jeweiligen Mietobjekt abrechnet oder nach der Anzahl/Größe der Mülltonnen (was meiner Ansicht nach aber auch an die Anzahl der Personen gebunden ist). Wenn nach Müllgefäßen abgerechnet wird, müssten doch demnach zu 50% die Müllgebühren geteilt werden!?

Gruß Seth

Nebenkostenabrechnung nach Personenmonaten (MC)
Hi.

Vorausgestetzt das im MV Personen im Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung vereinbart wurde stimmt diese Rechnung:

Beispiel: Betrag X = 250 €
Anzahl Pers. Mietpartei 1 = 4
Anzahl Pers. Mietpartei 2 = 2
Umlagefaktor für Mietpartei 1 = 4/6 = 0,67
ergibt Müllgebühren für Mietpartei 1 = 0,67 * 250 = 167,50 €

nur, wenn sich die Personenanzahl sich im Abrechnungszeitraum (immer 12 Monate) nicht geändert hat!!!

Ansonsten sollte über Personenmonate abgerechnet werden. Diese setzen sich aus den Personen multipliziert mit den vom HM angegebenen (oder vom VM ermittelten) dauerhaft anwesenden Personen gerundet nach Monaten pro Wohneinheit zusammmen.

Zum besseren Verständnis:

zB A (von oben übernommen):
Whg1A = 4 Personen * 12 Monate = 48 Personenmonate
Whg2A = 2 Personen * 12 Moante = 24 Personenmonate
Summe 72 Personenmonate

Whg1A: = 48/72 oder 2/3 = 66,7% der Kosten
Whg2A: = 24/72 oder 1/3 = 33,3% der Kosten

zB B die Personenanzahl ändert sich für Whg2 zB durch Nachwuchs für ein halbes Jahr:
Whg1B = 4 Personen * 12 Monate = 48 Personenmonate
Whg2B = 2 Personen * 6 Monate = 12 Personenmonate +
Whg2B = 3 Personen * 6 Monate = 18 Personenmonate
Summe 78 Personenmonate

Whg1B: = 48/78 oder 8/13 = 61,5% der Kosten
Whg2B: = 30/78 oder 5/13 = 38,5% der Kosten

So wird die Anzahl der sich dort aufhaltenden (müssen nicht M sein!) Personen berücksichtigt. Zu- und Abnahmen bzw. Nachwuchs können dabei beliebig oft und in unterschiedlicher Personenanzahl pro Wohneinheit erfolgen.

Gästepersonen können (müssen???) ab ca. 6 Wochen Anwesenheit berücksichtigt werden. Dann könnte auf mindestens 2 Monate gerundet werden. Längere Gastzeiten sind ebenfalls gerundet je Gast und Wohneinheit zu berücksichtigen.

Stimmt die Rechnung?

Nur unter Vorbehalt, s. o.

Wie man oben den Tabellen entnehmen kann, sind doch deutliche Abweichungen selbst bei geringer Änderung der Personenanzahl möglich.

vlg MC

Hallo McLeo,

Danke für die Antwort! Ist es aber nicht so, dass der Vermieter Kosten einer leerstehenden Wohnung (angenommen eine Mietpartei zieht nach einiger Zeit aus und der Vermieter bekommt wegen notwendiger Sanierungen keine sofortigen Nachmieter) auf eine andere Mietpartei abwälzen darf? Denn dies würde eine Verteilung nach Personenmonate ja bedeuten. Die Größe der Müllbehälter (und damit die Kosten) richtet sich ja nach der Anzahl der Personen. Sollten diese weniger werden, würden theoretisch auch kleinere Tonnen benötigt. Der Bescheid über die Grundbesitzabgaben ist doch bezogen auf ein Wohnobjekt, z.B. ein 2-Familienhaus. Wenn eine Familie auszieht und eine Wohnung für einen Zeitraum leersteht wird ja hierfür nicht gleich der Bescheid geändert.

Gruß Seth

Hallo Seth,

ich würde das so einschätzen:

-wenn die Gemeinde die Entsorgungsgebühren nach der Personenanzahl im Haushalt aufteilt, dann bezahlt jeder Mieter auch nur die Gebühren, die auf seinen Haushalt entsprechend der Bewohner anfallen. Ob die Gemeinde das so handhabt, kann man der Abfallbeseitigungssatzung der Gemeinde entnehmen. Im Zweifel hat man als Mieter aber auch Anspruch auf Einblicknahme in die Belege, so dass man den Gebührenbescheid auch einsehen kann und auch dort herausfinden kann, ob die Gemeinde nachd er Personenanzahl abrechnet.

-wenn die Gemeinde pauschal nach den zur Verfügung gestellten Mülltonnen abrechnet, dann kommt - sofern so im Mietvertrag vereinbart - eine Abrechnung nach ebenfalls nach Personenanzahl in Frage. Wenn also die jährliche Entsorgungsgebühr x ist, und die totale Anzahl der Bewohner y, und die Anzahl der Bewohner Deines Haushaltes z, dann müsstest Du bezahlen: x/y*z.

Sofern die Abrechnung der Entsorgungsgebühren für Zwist im Haus oder mit dem Vermieter sorgt, dann schlagt doch im Sinne einer einvernehmlichen Lösung vor, dass jeder Haushalt die Mülltonne erhält, die er benötigt und sich aussucht, und dafür auch die Gebühren bezahlt. Könnte die fairste Lösung sein.

Entsorgungsbetriebe stellen üblicherweise nicht jedem Mieter seine eigene Mülltonne.

Und hier wieder meine Standardaussage:
Wer ist bloß auf die Idee gekommen, dass Nebenkosten wirklich gerecht aufgeteilt werden. Ja sogar: aufgeteilt werden können?

vnA

1 Like

schön gesagt und * owt
nix

Hallo

Danke für die Antwort! Ist es aber nicht so, dass der
Vermieter Kosten einer leerstehenden Wohnung (angenommen eine
Mietpartei zieht nach einiger Zeit aus und der Vermieter
bekommt wegen notwendiger Sanierungen keine sofortigen
Nachmieter) auf eine andere Mietpartei abwälzen darf?

Der VM wird die Wohnungsnebenkosten für Personenmonate eben nur für eine Person veranschlagen, egal aus welchen Grund die Wohnung leersteht. Dies wäre zwar unlogsich, aber der Gesetzgeber möchte dies so. IdR produziert diese Person keinen Müll ect.

Denn
dies würde eine Verteilung nach Personenmonate ja bedeuten.

nein, s. o.

Die Größe der Müllbehälter (und damit die Kosten) richtet sich
ja nach der Anzahl der Personen.

Ein weitverbeiter Irrtum. Die Kommune oder Stadt gibt eine Mindestgröße einer Mülltonne pro Person, manchmal auch pro Grundstück, vor.

Darüberhinaus entscheidet idR der VM ob mehr Volumen benötigt wird. Da idR auch das zusätzlich bestellte Volumen umgelegt wird, wird es also für die M teuer. Sparen können alle, wenn die Mülltrennung exakt befolgt wird, weil dann idR die Mindestvolumengröße dicke ausreicht.

Sollten diese weniger werden,
würden theoretisch auch kleinere Tonnen benötigt.

s. o.

Der Bescheid
über die Grundbesitzabgaben ist doch bezogen auf ein
Wohnobjekt, z.B. ein 2-Familienhaus. Wenn eine Familie
auszieht und eine Wohnung für einen Zeitraum leersteht wird ja
hierfür nicht gleich der Bescheid geändert.

Sicher, es bleibt genauso teuer wenn sich zB am bereitgestellten Tonnenvolumen nichts ändert. Selbst wenn der VM die Tonnengröße reduziert, dauert dies idR einige Zeit bis diese Änderung auch vorzogen und abgerechnet wird.

vlg MC