Nebenkostenabrechnung nach Personenmonaten (MC)
Hi.
Vorausgestetzt das im MV Personen im Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung vereinbart wurde stimmt diese Rechnung:
Beispiel: Betrag X = 250 €
Anzahl Pers. Mietpartei 1 = 4
Anzahl Pers. Mietpartei 2 = 2
Umlagefaktor für Mietpartei 1 = 4/6 = 0,67
ergibt Müllgebühren für Mietpartei 1 = 0,67 * 250 = 167,50 €
nur, wenn sich die Personenanzahl sich im Abrechnungszeitraum (immer 12 Monate) nicht geändert hat!!!
Ansonsten sollte über Personenmonate abgerechnet werden. Diese setzen sich aus den Personen multipliziert mit den vom HM angegebenen (oder vom VM ermittelten) dauerhaft anwesenden Personen gerundet nach Monaten pro Wohneinheit zusammmen.
Zum besseren Verständnis:
zB A (von oben übernommen):
Whg1A = 4 Personen * 12 Monate = 48 Personenmonate
Whg2A = 2 Personen * 12 Moante = 24 Personenmonate
Summe 72 Personenmonate
Whg1A: = 48/72 oder 2/3 = 66,7% der Kosten
Whg2A: = 24/72 oder 1/3 = 33,3% der Kosten
zB B die Personenanzahl ändert sich für Whg2 zB durch Nachwuchs für ein halbes Jahr:
Whg1B = 4 Personen * 12 Monate = 48 Personenmonate
Whg2B = 2 Personen * 6 Monate = 12 Personenmonate +
Whg2B = 3 Personen * 6 Monate = 18 Personenmonate
Summe 78 Personenmonate
Whg1B: = 48/78 oder 8/13 = 61,5% der Kosten
Whg2B: = 30/78 oder 5/13 = 38,5% der Kosten
So wird die Anzahl der sich dort aufhaltenden (müssen nicht M sein!) Personen berücksichtigt. Zu- und Abnahmen bzw. Nachwuchs können dabei beliebig oft und in unterschiedlicher Personenanzahl pro Wohneinheit erfolgen.
Gästepersonen können (müssen???) ab ca. 6 Wochen Anwesenheit berücksichtigt werden. Dann könnte auf mindestens 2 Monate gerundet werden. Längere Gastzeiten sind ebenfalls gerundet je Gast und Wohneinheit zu berücksichtigen.
Stimmt die Rechnung?
Nur unter Vorbehalt, s. o.
Wie man oben den Tabellen entnehmen kann, sind doch deutliche Abweichungen selbst bei geringer Änderung der Personenanzahl möglich.
vlg MC