Grundbesitzabgabenaufteilung bei Hauskauf

Hallo,

wie werden die Grundbesitzabgaben bei einem Hauskauf zwischen dem bisherigen Besitzer und dem neuen Besitzer aufgeteilt? Ein Beispiel:

A kauft ein Objekt von B. Die Übergabe erfolgt am 15. Oktober. Für das Jahr werden Grundbesitzabgaben in Höhe von 100 Euro fällig. A zahlt zu vier regelmäßigen Terminen (bspw. im Februar, Mai, August und November) jeweils 25 Euro.

Welchen Anteil trägt A, welchen Anteil trägt B? Spielen die Fälligkeitstermine überhaupt eine Rolle?

wie werden die Grundbesitzabgaben bei einem Hauskauf zwischen
dem bisherigen Besitzer und dem neuen Besitzer aufgeteilt? Ein

So wie es im Kaufvertrag festgelegt worden ist. Ist keine ausdrückliche Regelung getroffen worden, bestimmt das Datum des „wirtschaftlichen Überganges“ ab wann der Käufer alle Rechte und Pflichten für die Immobilie übernimmt.