Ein Haus ist vorne 8 Meter breit, genau das wurde auch immer berechnet.
Jetzt hat son schlauer Mitarbeiter im Rathaus heute gesagt, es müsste mehr zahlt werden weil das Grundstück ja breiter wäre als das Haus vorne.
Wie gesagt, das Haus vorne ist 8 Meter breit, das Grundstück aber 18 Meter.
Stimmt das so, das die Breite nun vom Grundstück berechnet wird?
Das Grundstück hat doch nichts mit Streudienst oder Kehrmaschinen zutun.
Um welche Abgaben soll es sich hier handeln?
Straßenreinigungsgebühren?
Hier hat normalerweise die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen, wo man nachlesen kann, auf welcher Grundlage die Berechnung der Gebühren erfolgt. Die Breite des Grundstück entspricht wohl der Länge der Straße davor und kann somit sehr wohl als Maß für die Gebühren verwendet werden.
Beatrix
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Hallo,
Ich gehe davon aus, dass Dich die Straßenreinigungsgebühr gepieselt hat.
Die Straßenreinigungsgebühr entsteht für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung. Die Grundstückseigentümer zahlen für den Vorteil, den das Grundstück durch die gereinigte Straße hat.
Mit der Gebühr sollen die Kosten – wenn auch nur teilweise – gedeckt werden, die der Kommune durch die Reinigung der öffentlichen Straßen, wenn nicht auf die Anlieger übertragen, entstehen. Wegen des Allgemeininteresses an gereinigten Straßen ist ein Teil der Kosten nicht umlagefähig, sondern aus allgemeinen Steuermitteln zu tragen. Schlussendlich die Gebühreneinnahmen nicht höher sein als die tatsächlich entstandenen umlagefähigen Kosten.
Die Höhe der Gebühr für das einzelne Grundstück bemisst sich an einem grundstücksbezogenen Maßstab. Aus Praktikabilitätsgründen wird der einfachere, aber auch etwas willkürlichere Frontmetermaßstab für zulässig gehalten. Er hat sich mittlerweile als der gängigste Maßstab durchgesetzt. Danach bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Länge des Grundstücks entlang der gereinigten Straße. Bei Hinterliegergrundstücken ist die der gereinigten Straßen zugewandte Grundstücksseite maßgebend.
Es gilt beim Grundstücksbegriff die sogenannten wirtschaftliche Einheit, d.h., ein Grundstück, das z.B. in der vorderen Hälfte zu Wohnzwecken und in der hinteren Hälfte von einem Gewerbebetrieb genutzt wird, kann sogar zweimal mit der vollen Frontlänge zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen werden.
Christian
Es handelt sich um die Grundbesitzabgabe.
Man muss sich das wie ein Stück Kuchen vorstellen, und vorne an der Spitze ist das Haus.Hinterm Haus ist der Garten und da wird es breiter.
Der Garten wird nicht gewerblich genutzt, es ist nur einfach nur ein Garten.
Das vorne an der Kuchenspitze, sprich die Länge des Hauses, die Strassenreinigung und Streudienst berechnet wird ist klar aber hinten im Garten fährt weder ne Strassenreinigung noch ein Streudienst.Wird wohl keiner im Garten haben.
Oder versteht die Person das jetzt alles falsch und die Grundbesitzabgabe hat nicht mit Strassenreinigung und Streudienst zutun?
Hallo,
schau bitte mal auf den alten Bescheid, wie der Name richtig lautet. Ich glaube nicht, dass du Grundbesitz abgeben musst.
Meinst du eventuell die Grundsteuer?
Grüße
Ulf
Grundbesitzabgabe-Definitionsversuch
Hallo Andrea,
soweit mir bekannt ist (ohne Gewähr), beinhaltet eine Grundbesitzabgabe:
Grundsteuer, Abwasser- (hier Niederschlag- und Schmutzwassergebühren), Müll- UND Strassereinigungsgebühren.
Von daher ist die Größe des Grundstücks schon von Relevanz.
Ist das nicht nach einzelnen Posten aufgeschlüsselt?
Meist ist es hilfreich, den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und sich von ihm die Kosten erklären zu lassen 
Viele Grüße,
Maja
soweit mir bekannt ist (ohne Gewähr), beinhaltet eine
Grundbesitzabgabe:
Grundsteuer, Abwasser- (hier Niederschlag- und
Schmutzwassergebühren), Müll- UND Strassereinigungsgebühren.
Von daher ist die Größe des Grundstücks schon von Relevanz.
Ist das nicht nach einzelnen Posten aufgeschlüsselt?
Meist ist es hilfreich, den zuständigen Sachbearbeiter
anzurufen und sich von ihm die Kosten erklären zu lassen
Hallo Maja,
in welchem Landkreis/kreisfreier Stadt besteht bei den Müllgebühren ein Bezug zur Grundstücksgröße?
Ich verstehe auch nicht, warum du Steuer- und Gebührenarten in einer „Grundbesitzabgabe“ zusammenfassen möchtest, da sie von unterschiedlichen Ämtern/Körperschaften eingezogen werden und somit auch andere Sachbearbeiter haben.
Wieso versuchst du das Wort überhaupt zu definieren, wenn der Fragesteller einfach mal auf einen alten Bescheid schauen kann?
Grüße
Ulf
in welchem Landkreis/kreisfreier Stadt besteht bei den
Müllgebühren ein Bezug zur Grundstücksgröße?
Hallo Ulf
,
naaa, in keinem. Müllgebühren NICHT, aber Abwassergebühren beziehen sich schon auf die Grundstücksgröße.
Ich verstehe auch nicht, warum du Steuer- und Gebührenarten in
einer „Grundbesitzabgabe“ zusammenfassen möchtest, da sie von
unterschiedlichen Ämtern/Körperschaften eingezogen werden und
somit auch andere Sachbearbeiter haben.
Ich möchte gar nichts zusammen fassen, sondern gebe das wieder, was in meinen Hirnwindungen noch hängen blieb.
Wieso versuchst du das Wort überhaupt zu definieren, wenn der
Fragesteller einfach mal auf einen alten Bescheid schauen
kann?
Weil es für mich danach aussieht, als ob die Fragestellerin nicht erkennen kann, worauf sich die Grundbesitzabgaben beziehen:
Oder versteht die Person das jetzt alles falsch und die :Grundbesitzabgabe hat nicht mit Strassenreinigung und Streudienst :zutun?
Deshalb auch meine Empfehlung:
Meist ist es hilfreich, den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und sich von ihm die Kosten erklären zu lassen.
Grüß,
Maja
Hallo Maja,
naaa, in keinem. Müllgebühren NICHT, aber Abwassergebühren
beziehen sich schon auf die Grundstücksgröße.
also die Abwassergebühren werden bei uns (Land Brandenburg) nach dem Wasserverbrauch berechnet, d. h. , soviel wie entnommen wird, wird auch als Abwasser berechnet, Ausnahme, wenn man eine angemeldete und entsprechend verplomte Gartenwasseruhr hat.
Regenwasser wird noch nicht als Abwasser betrachtet, obwohl es wohl schon Überlegungen gibt, bezüglich der Einleitung von Regenwasser bei bebauten Grundstücken die Dachfläche bzw. die versiegelte Grundstücksfläche als Maßstab in Ansatz zu bringen.
Ansonsten kenne ich nur Gebühren von Wasserverbänden (da darf der Wald-/Ackerbesitzer zur Unterhaltung von Wasserflächen und Flüssen - auch wenn es auf den Grundstücken und im Wald keine derartigen gibt) für das Versickern des Regens im Wald-/Ackerboden zahlen: Das nennt sich dann Gewässerunterhaltungsgebühr.
MfG BM